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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Die DNS:NET Breitband Internet GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt/Oder, HRB 13014 FF (im Folgenden DNS:NET genannt) erbringt ihre Telekommunikationsdienstleistungen unter Einbeziehung der Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Ihren Kunden. Sie finden auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie Beseitigung von Störungen Anwendung. Die in der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TK-Transparenzverordnung) bezeichneten Angaben sind in den Produktinformationsblättern sowie soweit vorgeschrieben dieser AGB sowie den Ergänzenden AGB enthalten und deutlich hervorgehoben. Die Kontaktdaten der DNS:NET sind am Ende dieser AGB angegeben.

1.2 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn DNS:NET ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Die Rechte und Pflichten des Kunden und der DNS:NET ergeben sich in folgender Reihenfolge aus folgenden Dokumenten: Zunächst aus dem Kundenauftrag, sodann aus der Auftragsbestätigung, der jeweiligen Preisliste, den jeweiligen Ergänzenden AGB der einzelnen Produkte und den dazugehörigen Produktinformationsblättern sowie diesen AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung.

1.4 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in den folgenden AGB und den Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.

2. VERTRAGSSCHLUSS UND ÄNDERUNG

2.1 Der Vertrag über die Nutzung der Dienste der DNS:NET zwischen der DNS:NET und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Kunden, unter Verwendung des ent- sprechenden Formulars (Angebot) und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch die DNS:NET (Annahme), zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt, den dort in Bezug genommenen Leistungs- und Produktbeschreibungen, Preisverzeichnissen sowie diesen AGB und den für die jeweiligen Dienste relevanten Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die DNS:NET den Kunden entsprechend den
Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informationen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der DNS:NET, einen Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen. DNS:NET ist berechtigt, sich zur Leistungserfüllung Dritter zu bedienen. Soweit die DNS:NET sich zur Erbringung ihrer Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.

2.2 Die DNS:NET kann die Annahme des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern. DNS:NET akzeptiert grundsätzlich nur volljährige Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden. Die DNS:NET kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Die DNS:NET ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.

2.3 DNS:NET behält sich das Recht vor, Änderungen der Geschäftsbedingungen und/oder der Leistungsbeschreibung(en) vorzunehmen, wenn und soweit Änderungen der Gesetzeslage, Änderungen der Rechtsprechung, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Entwicklungen, die DNS:NET nicht veranlasst und auf die DNS:NET keinen Einfluss hat, dies erforderlich machen und die bei Vertragsschluss bestehende Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht bedeutend gestört wird. Nicht von dem Änderungsrecht umfasst sind wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, wie Art und Umfang des vereinbarten Produkts, Vertragslaufzeit und Kündigung.

2.4 DNS:NET wird dem Kunden solche Änderungen rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform oder Hinterlegung im Online-Kundencenter mit Benachrichtigung per E-Mail unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Änderung, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nach § 57 Abs. 1 und 2 TKG bekannt geben. Der Kunde kann im Falle einer einseitigen Änderung dieser AGB durch DNS:NET den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die
Änderungen sind ausschließlich zum Vorteil des Kunden, rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Kunden oder sind unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung über die Vertragsänderung dem Kunden zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. DNS:NET wird den Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf den Inhalt und die Ausgestaltung des Kündigungsrechts in der Mitteilung über die Änderungen gesondert hinweisen. Weitere Kündigungsrechte der Parteien bleiben hiervon unberührt.

3. LEISTUNGEN DER DNS:NET

3.1 Der von DNS:NET zu erbringende Leistungsumfang einschließlich der geschuldeten Verfügbarkeit der Dienste ergibt sich aus dem Auftragsformular und der Ergänzenden AGB.

3.2 Soweit nichts anderes vorrangig bestimmt ist, hat der Anschluss eine durchschnittliche über 365 Tage gemittelte Verfügbarkeit von 98,5 %. Der Anschluss gilt als nicht verfügbar, wenn von ihm keine abgehenden Verbindungen hergestellt werden können oder wenn im Netz von DNS:NET für den Anschluss ankommende Verbindungen zum Anschluss nicht hergestellt werden können.

3.3 Soweit die DNS:NET neben den beauftragten Leistungen und Diensten zusätzliche entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

3.4 In Fällen höherer Gewalt ist DNS:NET von ihren Leistungspflichten befreit. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, auch in Zulieferbetrieben, sowie alle sonstigen Ereignisse, die DNS:NET nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen
der DNS:NET sind, Leitungen bzw. Verbindungen zur Übertragung der geschuldeten Leistung seitens DNS:NET beschädigen oder zerstören.

3.5 Die Einhaltung der vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten stehen unter der Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllt. Kunden, die Ver- braucher sind, haben die Möglichkeit, auf Vorauszahlungsbasis Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz der DNS:NET zu erhalten und Sprachkommunikationsdienste, Internetzugangsdienste oder öffentlich zugängliche nummerngebundene interpersonelle Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen.

3.6 Soweit DNS:NET eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (z. B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen abhängig ist, steht die Verpflichtung der DNS:NET unter dem Vorbehalt, dass diese tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechender Qualität erfolgen. Eine Haftung oder Leistungspflicht der DNS:NET entfällt insoweit, es sei denn, DNS:NET ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen.

3.7 Tarifberatung: DNS:NET berät den Kunden hinsichtlich des für ihn besten Tarifs in Bezug auf die Dienste der DNS:NET. DNS:NET berücksichtigt hierbei insbesondere den Umfang der vom Kunden aktuell vertraglich vereinbarten Dienste. DNS:NET erteilt dem Kunden die Informationen über den hiernach ermittelten besten Tarif mindestens einmal pro Jahr in Textform.

4. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

4.1 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung von DNS:NET bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von DNS:NET geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich DNS:NET anzuzeigen.

4.2 Der Kunde stellt in seinen Räumlichkeiten die für Bereitstellung und Betrieb der Leistungen von DNS:NET erforderlichen Flächen und die Stromversorgung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich Erdung unentgeltlich zur Verfügung. Überlassene Einrichtungen sind vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung
oder magnetische Wirkungen zu bewahren. Endeinrichtungen dürfen nicht angeschlossen bzw. benutzt werden, wenn ihre Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist

4.3 Arbeiten am Leitungsnetz oder an überlassenen Netzabschlüssen und Datenübertragungseinichtungen sind ausschließlich DNS:NET oder von DNS:NET Beauftragten vorbehalten. Hierzu stellt der Kunde unentgeltlich im erforderlichen Umfang Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre, deren Lage und Verlauf zur
Verfügung. Stellt der Kunde die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, ist DNS:NET berechtigt, die Arbeiten zu verweigern (Ergänzendes unter Ziff. 10 dieser AGB).

4.4 Endeinrichtungen und Anwendungen, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (nachfolgend Bundesnetzagentur), nicht entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze unzulässig ist, dürfen nicht angeschlossen werden. Nur die von DNS:NET vorgegebenen Standard- Schnittstellen und üblichen und anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung dürfen genutzt werden. Es dürfen somit keine Einrichtungen oder Protokolle verwendet werden, die das Netz von DNS:NET schädigen können.

4.5 Weitere Pflichten regeln die Ergänzenden AGB der jeweiligen Produkte. Soweit der Kunde die vertragsgemäßen Leistungen von DNS:NET zur Versendung von Daten nutzt und durch fehlerhafte Leistungen der DNS:NET Daten beim Kunden selbst verloren gehen oder beschädigt werden können, ist er zur vorsorglichen Schadensminderung
verpflichtet, seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen so zu sichern, dass diese bei Verlust aus in maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

4.6 Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, seiner Wohn oder Geschäftsanschrift, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle der erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung unverzüglich DNS:NET in Textform unter Angabe der betroffenen Kundennummer(n) oder soweit dort möglich, im Online-Service anzuzeigen. DNS:NET ist berechtigt, einen Nachweis des Namens durch Ausweiskopie oder einen entsprechenden Registerauszug zu fordern.

4.7 Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist DNS:NET berechtigt, die für die Ermittlung notwendiger Informationen entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ferner ist der Kunde gehindert, sich auf einen späteren Zugang zu berufen, wenn DNS:NET rechtzeitig Erklärungen an die letzte bekannte Anschrift übersandt hat und es wegen Nachsendung oder erforderlicher Ermittlungen der neuen Anschrift zu Verzögerungen kommt.

4.8 Ist zur Vertragsdurchführung die Verlegung von Leitungen erforderlich, erteilt der Kunde die Genehmigung zur Inanspruchnahme des Grundstücks für Leitungswege oder bringt, soweit er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, unverzüglich die Genehmigung des Grundstückseigentümers bei. Erweiternd wird auf Ziffer 15 dieser AGB verwiesen.

5. NUTZUNG DURCH DRITTE

5.1 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der DNS:NET, die im freien Ermessen der DNS:NET steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise an Dritte überlassen. Dritte sind hierbei nicht die im Haushalt des Kunden lebenden Personen oder Besucher des Kunden oder solche Dritte, die offensichtlich vom Vertragszweck erfasst sein sollen. Bei einem Verstoß kann DNS:NET den Vertrag fristlos kündigen. Die Ziffer 13.2 gilt entsprechend. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen und
sicherzustellen, dass die Pflichten nach Ziffer 4 weiterhin erfüllt werden. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.

5.2 Der Kunde ist auch zur Zahlung aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.

5.3 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede entgeltliche direkte oder mittelbare Nutzung der von der DNS:NET angebotenen Dienste an Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die DNS:NET gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.

6. VERGÜTUNG

6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils gültig vereinbarten Preisliste zu zahlen. Die Ergänzenden AGB für den Internetzugang, für die Telefonie und TV gelten entsprechend.

6.2 DNS:NET stellt dem Kunden für die jeweilige Leistung kalendermonatlich den Grund- und Paketpreis im Voraus in Rechnung. Erhebt DNS:NET einen einmaligen Anschlusspreis, wird dieser dem Kunden ebenfalls im Voraus in Rechnung gestellt. Erhebt DNS:NET nutzungsabhängige Gebühren, werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt. Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfahren bzw. SEPA-Lastschriftverfahren, wofür der Kunde eine Einzugsermächtigung bzw. einen Lastschriftauftrag erteilt.

6.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Nutzung des Anschlusses durch Dritte oder durch im Haushalt des Kunden lebenden Personen oder Besucher des Kunden oder solche Personen, die offensichtlich vom Vertragszweck erfasst sein sollen, entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, dass sein Anschluss sowie die daran angeschlossenen Anschlussendgeräte und Computer nicht ohne sein Wissen und Wollen genutzt werden. Der Kunde hat deshalb regelmäßig zu kontrollieren, ob Anhaltspunkte für unrechtmäßige oder nicht bzw. nicht mehr bei der Bundesnetzagentur registrierte Dialer oder andere Manipulationen durch Dritte vorliegen, und die dem üblichen Verkehrsverständnis nach anerkannten Sicherheitsvorkehrungen gegen diese Dialer und andere unrechtmäßige Manipulationen Dritter zu treffen.

6.4 In der Regel erstellt DNS:NET dem Kunden monatlich eine Abrechnung. Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, muss DNS:NET sich die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vorbehalten. Die Rechnung wird mit dem Zugang fällig.

6.5 DNS:NET erstellt die Rechnung je nach Auftrag des Kunden als Papierrechnung oder als Online-Rechnung entsprechend den Vorgaben des §§ 62, 65 TKG. Ist eine Online-Rechnung vereinbart, so ermöglicht DNS:NET dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, seine Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise (EVN) im Internet unter www.dns-net.de im Kundencenter in der Rubrik persönliches Online-Rechnungsarchiv einzusehen, herunterzuladen oder auszudrucken oder versendet die Rechnung nach eigenem Ermessen per E-Mail a den Kunden.

6.6 Nach Vertragsende wird das Online-Rechnungsarchiv deaktiviert und die Zugangsberechtigung erlischt. Evtl. noch ausstehende Rechnungen werden Ihnen dann per Post zugesandt. Gegen Nachweis ihrer Berechtigung zum Vorsteuerabzug können Kunden eine den Anforderungen des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechende Rechnung erhalten. Der Kunde wird die Mitbenutzer des Anschlusses darüber informieren, dass er im Online Rechnungsarchiv Auswertungen der Verbindungsdaten vornehmen kann. Der für den Zugriff auf die Online-Rechnung benötigte Internetzugang ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

6.7 Der Kunde erhält Zugang zum Online-Rechnungsarchiv mit seiner Kundennummer und dem zur Kundennummer zugehörigen persönlichen Kennwort (Passwort), das ihm per Post zugestellt wird und das er jederzeit ändern kann. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort vertraulich zu behandeln und es unverzüglich zu ändern, wenn für ihn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte hiervon Kenntnis erlangt haben. Über die Verfügbarkeit einer neuen Rechnung im Online-Rechnungsarchiv informiert DNS:NET den Kunden per E-Mail an die im Auftrag angegebene E-Mail-Adresse. Um das datenschutzgerechte Verfahren seitens DNS:NET anbieten und durchführen zu können, ist der Kunde verpflichtet, sein vorgenanntes E-Mail-Konto sowie die Rechnungsdaten aus dem Online-Rechnungsarchiv in angemessenen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Monat, abzurufen. Rechnungsdokumente werden für 15 Monate und ggf. beauftragte EVN aus Datenschutzgründen für 3 Monate in das Online-Rechnungsarchiv bereitgestellt.

6.8 Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist DNS:NET berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

6.9 Die DNS:NET ist berechtigt, die auf der Grundlage jeweiligen Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Netzbereitstellung, Netznutzung und Netzbetrieb (z. B. für Technik, besondere Netzzugänge und Netzzusammenschaltungen, technischen Service), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Auslagen und Beiträgen (z. B. aus §§ 223, 224 TKG).

a) Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen.

b) Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Kosten für die Netznutzung, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei der Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von der DNS:NET die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen bei einer anderen Kostenart ganz oder teilweise ausgeglichen werden. DNS:NET wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.

c) Ferner sind Preisanpassungen in dem Umfang durchzuführen, in dem dies durch
Entscheidungen der Bundesnetzagentur verbindlich gefordert wird.

6.10 DNS:NET wird dem Kunden solche Preisanpassungen rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform oder Hinterlegung im Online-Kundencenter mit Benachrichtigung per E-Mail mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Änderung bekannt geben. Der Kunde kann im Falle einer solchen Preisänderung den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung über die Vertragsänderung dem Kunden zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Preisänderung wirksam werden soll. DNS:NET wird den Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf den Inhalt und die Ausgestaltung des Kündigungsrechts in der Mitteilung über die Preisänderungen gesondert hinweisen. Weitere Kündigungsrechte der Parteien bleiben hiervon unberührt.

6.11 Der Kunde kann die Rechnungen und, soweit beauftragt, den EVN nach Bereitstellung im Online-Rechnungsarchiv und Versendung der Benachrichtigungsmail zur Kenntnis nehmen. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird DNS:NET das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung für eine ausreichende Deckung zu sorgen.

6.12 Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden (z.B. weil kein EVN gewünscht wird) keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft DNS:NET keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.

7. EINWENDUNGSAUSSCHLUSS

Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der DNS:NET sind gegenüber DNS:NET innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. DNS:NET wird den Kunden in der Rechnung auf die Möglichkeit der Rechnungseinwendung und auf die Folgen einer unterlassenen Erhebung der Einwendungen innerhalb der Frist hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einwendung bei DNS:NET maßgebend.

8. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Gegen Ansprüche der DNS:NET kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

9. ZAHLUNGSVERZUG/SPERRE

9.1 Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn der fällige Betrag nicht innerhalb von 21 Kalendertagen ab Rechnungszugang bei DNS:NET auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, zieht DNS:NET den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto im Lastschriftverfahren ein. Der Einzug erfolgt nicht vor Ablauf von 5 Werktagen nach Rechnungszugang. DNS:NET ist berechtigt, nach Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Kunden pauschalierten Schadensersatz gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste zu verlangen. Soweit es im Rahmen eines berechtigten Einzugs aufgrund erteilter Einzugsermächtigung bzw. erteiltem SEPA Lastschriftauftrag zu einer Rückbelastung kommt, kann DNS:NET einen pauschalierten Schaden gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste pro Rückbelastung verlangen. Hinsichtlich vorstehender Schadenspauschalen gilt, dass beiden Seiten das Recht zusteht, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden niedriger oder höher ist. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.

9.2 Die DNS:NET ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre). Wegen Zahlungsverzugs des Kunden darf die DNS:NET eine Sperre durchführen, wenn der Kunde – insbesondere, soweit er Verbraucher ist – bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Die DNS:NET muss die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich androhen und dabei auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hinweisen. Bei der Berechnung der Höhe des vorgenannten Betrags bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte
bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Die Kosten für die Durchführung und Beseitigung einer Sperrung sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der DNS:NET hierfür geringere Kosten entstanden sind.
Der Kunde bleibt im Falle einer berechtigten Sperre verpflichtet, die der DNS:NET geschuldete Vergütung zu bezahlen. Hierzu zählt auch der monatliche Grundpreis für die Zurverfügungstellung der Dienste, z. B. eines Telefonanschlusses.

9.3 DNS:NET darf eine Sperre durchführen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird.

9.4 DNS:NET wird die Sperre, auf die vom Zahlungsverzug oder Missbrauch betroffene Leistung beschränken. Sofern der Zahlungsverzug einen Dienst betrifft, der Teil eines Angebotspakets ist, wird DNS:NET nur den betroffenen Bestandteil des Angebotspakets sperren. Eine auch ankommende Sprachkommunikation erfassende Vollsperrung darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Sprachkommunikation erfolgen.

9.5 Die Sperre wird nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht.

10. LEISTUNGSSTÖRUNGEN UND REGELENTSTÖRUNG

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, DNS:NET erkennbare Mängel oder Schäden (Störungen) des Kundenanschlusses unverzüglich anzuzeigen (sog. „Störungsmeldung“). Die DNS:NET wird den Eingang der Störungsmeldung des Kunden sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem
Kunden dokumentieren. DNS:NET beseitigt Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich. Wenn die DNS:NET die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung den Kunden beseitigen kann, ist die DNS:NET verpflichtet, den Kunden spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen eingeleitet wurden und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.

10.2 Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung nach Ziffer 10.6 dieser AGB geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.

10.3 Der Kunde hat DNS:NET zur Sicherstellung ihrer Leistung und zur Beseitigung von Störungen im Telekommunikationsnetz Zugang zu den Einrichtungen zu gewähren (insb. Für sog. „Kundendienst- oder Installationstermine“), die sich in seinen Räumen bzw. auf seinem Grundstück befinden. Gewährt der Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, sind die Rechte nach den vorgenannten Absätzen seitens des Kunden ausgeschlossen und DNS:NET kann die Sicherstellung der Leistung nicht gewährleisten und ist bei Störungen berechtigt, den Kunden vom Netz zu trennen. Der Kunde wird in diesem Fall von seiner Leistungspflicht nicht befreit. Wird ein
vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin seitens DNS:NET versäumt, kann der Kunde für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Kunde hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Der Kunde hat auf Verlangen von DNS:NET auch die Überprüfung seiner Endgeräte zu gestatten, es sei denn, dass diese als Störungsursache technisch nicht in Betracht kommen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

10.4 Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist DNS:NET berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Entstörung bzw. den Entstörungsversuch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

10.5 Für die Entgegennahme von Störungsmeldungen stehen dem Kunden Mitarbeiter unter den Servicerufnummern von DNS:NET zur Verfügung. Störungen der Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen werden vom DNS:NET-Entstörungsdienst in der Regel bis zur selben Uhrzeit am nächsten Werktag beseitigt bei Störungen, die montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr (Ausnahme gesetzliche Feiertage) eingehen, wenn die Beseitigung innerhalb des DNS:NET-Netzes (ohne Störung an der TAL der Deutschen Telekom AG oder sonstigerer Netzbetreiber) möglich ist. Bei Eingang der Störungsmeldung außerhalb dieser Zeiten beginnt die Frist um 9.00 Uhr des folgenden Werktages (Montag bis Freitag). Störungen werden innerhalb der vorgenannten Störungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. DNS:NET wird den Kunden auf Wunsch über die erfolgreich abgeschlossene Entstörung informieren.

10.6 Im Falle von a) erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der von DNS:NET für diese Internetzugangsdienste gemäß angegebener Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder b) anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme
eines Internetzugangsdienstes, ist der Kunde unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag ggf. außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen – die Beweislast insbesondere für die vorgenannten Abweichungen trägt der Kunde. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Eintritt der vorgenannten Voraussetzungen zur Minderung und Kündigung unstreitig oder vom Kunden nachgewiesen worden, besteht das Recht zur Minderung so lange fort, bis die DNS:NET den Nachweis erbringt, dass die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wird. Im Falle des vollständigen Ausfalls eines Dienstes der DNS:NET ist eine infolgedessen dieses Ausfalls erhaltene Entschädigung des Kunden
nach den vorbenannten Absätzen seitens DNS:NET auf die Minderung anzurechnen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.

11. ENDGERÄTE ZUM BETRIEB DES ANSCHLUSSES

11.1 DNS:NET stellt dem Kunden je nach Produkt standardmäßig oder auf Wunsch nach Vorgaben von DNS:NET Endgeräte, z.B. einen Router, zur Verfügung. Die hierbei dem Kunden zusätzlich entstehenden Kosten sind dem Auftrag und der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Sofern der Kunde ein bestimmtes Modell des Endgeräts bestellt hat, die Produktion dieses Modells eingestellt wurde oder das Endgerät aus den Gründen, die DNS:NET nicht zu vertreten hat, durch die DNS:NET nicht als ein Neu- gerät beschafft werden kann, ist die DNS:NET berechtigt, das Endgerät durch ein im Funktionsumfang mindestens gleichwertiges Endgerät oder höherwertiges Endgerät zu ersetzen. Mehrkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht. Das Endgerät erhält der Kunde nach der Beauftragung und Feststellung der Anschlussfähigkeit kurz vor der Schaltung des Anschlusses zugesandt. Sollte der Versand mehrfach erfolgen müssen, weil die Zustellung bei dem Kunden nicht möglich war (zum Beispiel, weil der Kunde das Endgerät nicht entgegennimmt oder aber die Zustellung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich war), hat der Kunde etwaige zusätzliche Kosten für die mehrfache Zustellung gemäß dem jeweils aktuellen Preisblatt zu zahlen. Gleiches gilt
für etwaige Retouren, zum Beispiel bei einem Vertragswechsel. Das Endgerät wird durch DNS:NET vorkonfiguriert. Auch bei Bereitstellung eines Endgerätes endet der Dienst der DNS:NET nach diesem Vertrag grundsätzlich an dem physikalischen und logischen Netzabschlusspunkt des Anschlusses an der Anschlussdose, an welcher das Endgerät
angeschlossen wird.

11.2 Der Kunde ist berechtigt, ein eigenes Endgerät zu verwenden. Das kundeneigene Endgerät ist nicht Bestandteil des von DNS:NET zur Verfügung gestellten Dienstes. In diesem Fall trägt der Kunde dafür Sorge, abhängig vom gewählten Produkt und der zugrunde liegenden Netztechnologie, das entsprechend passende Endgerät zum Betrieb des Anschlusses zu verwenden. Entscheidet sich Kunde gegen die Bereitstellung des Endgeräts durch die DNS:NET, besteht im Falle einer Fehlfunktion des kundeneigenen Endgeräts kein Anspruch auf die Bereitstellung eines Endgerätes seitens DNS:NET. DNS:NET stellt dem Kunden die für den Zugang zum Netz der DNS:NET erforderlichen Zugangsdatenonline zur Verfügung. Darüber hinaus erhält der Kunde entsprechende Informationen zur bei seinem Anschluss vorhandenen Netztechnologie. Für die Konfiguration seines Endgerätes als auch den ordnungsgemäßen Anschluss und Betrieb am Netzabschlusspunkt der DNS:NET (in der Regel die Telefon- anschlussdose) ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde nimmt an automatischen Updates und Aktualisierungen per Fernwartung nicht teil. Es obliegt dem Kunden, seine Endgeräte auf dem aktuellen Stand zu halten und entsprechend gegen Zugriff durch Dritte zu sichern. Es erfolgt keine Wartung und Hilfestellung zum kundeneigenen Gerät oder Konfiguration eines kundeneigenen Endgerätes bei Bereitstellung oder während des Betriebes.

11.3 Die vermieteten oder leihweise überlassenen Endgeräte werden während der Vertragsdauer zur Nutzung zur Verfügung gestellt und verbleiben im Eigentum von DNS:NET. Der Kunde hat das vermietete oder leihweise überlassene Endgerät pfleglich zu behandeln. DNS:NET hält die Endgeräte während der Dauer des Miet- bzw. Leihverhältnisses in Stand, soweit die auftretenden Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein neues Endgerät. Der Kunde hat nur Anspruch auf den Austausch des Endgeräts, wenn die Fehlfunktion oder Abnutzung des überlassenen Endgeräts auf einen Defekt zurückzuführen ist, den der Kunde nicht zu vertreten hat. Die Ergänzenden AGB regeln weiteres.

11.4 Bei Beendigung des Vertrages (unabhängig ob von Seiten der DNS:NET oder des Kunden, z.B. Kündigung, Widerruf etc. nach Ziff. 13) ist der Kunde verpflichtet, die ihm von DNS:NET überlassene Hardware einschließlich der dem Kunden ausgehändigten Kabel und des sonstigen Zubehörs unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag, der dem Tag der Beendigung des Vertrages nachfolgt, an die DNS:NET zurückzugeben. Unterbleibt die Rückgabe, ist DNS:NET berechtigt, dem Kunden die Hardware einschließlich des genannten Zubehörs in
Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch ihn zu vertretende Schäden an der überlassenen Hardware oder deren Verlust. Ist die überlassene Hardware durch einen Umstand beschädigt worden, den der Kunde nicht zu vertreten hat (z. B. Blitzschlag oder Wasserschaden), der aber durch eine Versicherung des Kunden oder eines Dritten abgedeckt ist (zum Beispiel durch eine Hausratversicherung), so wird der Kunde den Schaden über diese Versicherung abwickeln und DNS:NET ersetzen oder DNS:NET die Ansprüche gegen die Versicherung zur eigenen Geltendmachung abtreten.

12. HAFTUNG

12.1 DNS:NET haftet für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von DNS:NET oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DNS:NET beruhen, sowie für sonstige Schäden bzw. Entschädigungen, wie beispielsweise für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz oder einer Entschädigung entsteht, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von DNS:NET oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DNS:NET beruhen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelvertraglich kann die Höhe der Haftung für die vorgenannten Fälle gegenüber Kunden der DNS:NET, die keine Verbraucher sind, durch einzelvertragliche Vereinbarung geregelt werden.

12.2 DNS:NET haftet für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur, soweit sie auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen voraussehbaren Schaden begrenzt. Als typischer voraussehbarer Schaden gilt ein Betrag von höchstens € 12.500 je Schadensereignis.

12.3 Darüber hinaus ist die Haftung von DNS:NET bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden, die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind, gegenüber dem einzelnen geschädigten Nutzer auf € 12.500,- und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf max. € 30.000.000,- („dreißigmillionen“) insgesamt je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund desselben Ereignisses die vorgenannte Höchstgrenze, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht.

12.4 Ausgeschlossen ist jede Haftung der DNS:NET – auf der Grundlage der Festlegung des Leistungsumfangs der DNS:NET gemäß der vorliegenden Bedingungen – insbesondere für Funktionsstörungen des Internets, die durch Umstände außerhalb des von DNS:NET angebotenen Breitbandnetzes bzw. Internetanschlusses verursacht und/oder beeinflusst werden. Insbesondere übernimmt die DNS:NET weder Gewähr noch Haftung für die technische Fehlerfreiheit und Virenfreiheit von übermittelten Daten, deren Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck sowie für bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet. Die Haftung von DNS:NET für die Beschädigung oder Vernichtung von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf einer Verletzung der in Ziffer 4.9 dieser AGB genannten Sicherungspflichten des Kunden beruht.

12.5 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von DNS:NET wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DNS:NET.

12.6 Für die dem Kunden für die Dauer des Vertrages von DNS:NET zur Verfügung gestellten Geräte ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.

13. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

13.1 Die Dauer der anfänglichen Vertragslaufzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen für das beauftragte Produkt. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kündigt. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. DNS:NET wird den Kunden rechtzeitig vor der Verlängerung des Vertrages auf die stillschweigende Verlängerung und die Möglichkeit diese Verlängerung durch rechtzeitige Kündigung zu verhindern, sowie auf die Kündigungsmöglichkeit des verlängerten Vertrages in Textform hinweisen. Die anfängliche Vertragslaufzeit beginnt mit Annahme des Vertrages durch DNS:NET bzw. mit Freischaltung des ersten Anschlusses bzw. Zugangs, je nach dem, was früher erfolgt. Bei einem Tarifwechsel oder dem Abschluss eines neuen Vertrages beginnt je nach Produkt oder Tarif eine neue anfängliche Vertragslaufzeit, deren Dauer sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zum neuen Produkt oder Tarif richtet.

13.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt hiervon für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund, der DNS:NET zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn


a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte gemäß Ziff. 7 oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, welcher der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt; soweit auf den Vertrag eine gesetzliche Sonderregelung für das Recht zur Sperre (vgl. § 61 Abs. 4 TKG ) Anwendung findet, ist die fristlose Kündigung nur zulässig, wenn DNS:NET auch zur Sperre berechtigt ist; oder

b) der Kunde eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag („Kardinalpflicht“) verletzt und trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mahnung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um diese Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben. Eine Abmahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich; oder


c) der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffer 4 zuwider handelt;


d) der Kunde auf Verlangen der DNS:NET nicht innerhalb eines Monats die Erklärung im Sinne der Ziffer 4.8 dieser AGB des Eigentümers oder sonst dinglich Berechtigten beibringt oder der Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte die Duldung der Telekommunikationslinien und Gebäudeanschluss, Arbeiten zum Zwecke deren Herstellung verweigert oder deren Beseitigung verlangt,


e) eine Sperre des Anschlusses gemäß § 61 Abs. 4 TKG wegen Zahlungsverzugs
mindestens 14 Kalendertage anhält und die DNS:NET die außerordentliche Kündigung mindestens 14 Kalendertage vor Inkrafttreten der Kündigung angedroht hat.

13.3 Kündigt DNS:NET den Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, steht ihr ein pauschalisierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 80 % des monatlichen Grund- und Paketpreises zu, der bis zum nächsten ordnungsgemäßen Kündigungstermin angefallen wäre. Der Kunde kann einen geringeren Schaden, DNS:NET einen höheren Schaden nachweisen.

13.4 DNS:NET hat ferner das Recht, den Vertrag jederzeit, auch während einer vereinbarten anfänglichen Vertragslaufzeit, mit einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen außerordentlich schriftlich zu kündigen, wenn eine zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden notwendige technische oder vertragliche Voraussetzung entfällt (z. B. wirksame Kündigung der Nutzungsvereinbarung durch den Hauseigentümer bzw. Verwalter, Wegfall der Nutzungsmöglichkeit der bestehenden Anschlussleitung im Haus und/oder im Falle von Kabel die Beendigung des Vertragsverhältnisses bzgl. des DNS:NET Kabelanschlusses), ohne dass dies von der DNS:NET zu vertreten ist. Dem Kunden kommt in dieser Situation nur dann auch ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu, wenn er nicht selbst Eigentümer des betreffenden Hauses ist und den Fortfall der Duldung der Telekommunikationslinien und Gebäudeanschlusses sowie Arbeiten zum Zwecke deren Herstellung nicht zu vertreten hat. Das Sonderkündigungsrecht gilt entsprechend, wenn DNS:NET eine zur Erfüllung des Vertrages notwendige Anschlussleitung im betreffenden Gebäude von einem anderen Unternehmen angemietet hat und dieses Unternehmen den Mietvertrag aus einem Grunde kündigt oder der Mietvertrag aus anderen Gründen endet, die DNS:NET nicht zu vertreten hat.

14. UMZUG UND ANBIETERWECHSEL

14.1 Bei einem Umzug des Kunden wird DNS:NET die vertraglich geschuldete Leistung ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte am neuen Wohnsitz des Kunden weiter erbringen, sofern diese von DNS:NET dort angeboten wird. Der Kunde hat die durch den Umzug bei DNS:NET anfallenden Kosten und Aufwendungen (zum Beispiel Abbau des alten Anschlusses, Installation eines neuen Anschlusses an der neuen Adresse) gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu tragen. Zieht der Kunde in ein Gebiet, in welchem die geschuldete Leistung von DNS:NET nicht angeboten wird, so ist er berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat frühestens zum Zeitpunkt des Auszugs zu kündigen.

14.2 Die Informationen zum generellen Ablauf des Anbieterwechsels sind der Internetseite der Bundesnetzagentur sowie dem jeweiligen Produktinformationsblatt zu entnehmen. Wechselt der Kunde zu einem neuen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, wird DNS:NET sicherstellen, dass die Unterbrechung der Dienste für den Kunden nicht länger als einen Kalendertag andauert. Die DNS:NET sichert zu, dass sie im Rahmen des Anbieterwechsel mit dem neuen Anbieter zusammen- arbeitet, damit sichergestellt werden kann, dass die Aktivierung des Telekommunikationsdienstes am neuen Wohnsitz, zu dem mit dem Kunden ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgt. DNS:NET wird daher die Leistungen erst dann unterbrechen, wenn die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Kunde besteht auf einer früheren Unterbrechung. Beabsichtigt der Kunde, seine ihm zugeteilte Rufnummer beizubehalten, kann die Portierung der Rufnummer und damit der Wechsel erst dann erfolgen, wenn die Rufnummer bei dem neuen Anbieter geschaltet ist. DNS:NET wird den Kunden wieder
auf ihr Netz zurückschalten, falls der Anbieterwechsel nicht unterbrechungsfrei beziehungsweise binnen eines Kalendertages möglich ist. Im Falle eines Wechsels hat DNS:NET als abgebendes Unternehmen ab Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zu dem Zeitpunkt, in welchem der Wechsel unterbrechungsfrei beziehungsweise binnen eines Kalendertages durchgeführt wird, gegenüber dem Kunden einen Entgeltanspruch in Höhe der ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Zahlung der Anschlussentgelte um 50 % reduziert wird, es sei denn, DNS:NET kann nachweisen, dass der Kunde das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten hat. DNS:NET wird die Abrechnung Tag genau erstellen.

14.3 Wird der Dienst des Kunden bei einem Anbieterwechsel länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von der DNS:NET für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, soweit die DNS:NET der abgebenden Anbieter ist und der Kunde die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin seitens DNS:NETschuldhaft versäumt, kann der Kunde für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Kunde hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Auf eine nach diesem Absatz geschuldete Entschädigung ist § 58 Absatz 3 Satz 4 und 5 TKG entsprechend anwendbar.

15. NUTZUNG VON GRUNDSTÜCKEN

15.1 Soweit durch die vertraglichen Leistungen die Rechte des Eigentümers oder sonst dinglich Berechtigten eines Grundstückes berührt werden, kann DNS:NET den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn keine Gestattung der Nutzung des Grundstückes für die Telekommunikationslinien, den Gebäudeanschluss und Arbeiten zum Zwecke deren Herstellung vorliegt, vom dinglich Berechtigten zurückgezogen wird und der Kunde auf Verlangen der DNS:NET nicht binnen eines Monats die Gestattung vorlegt.

15.2 Soweit und solange der Eigentümer des Grundstücks oder ein sonst dinglich Berechtigter die Duldung die Telekommunikationslinien, des Gebäudeanschlusses oder Arbeiten zum Zwecke deren Herstellung verweigert, ist DNS:NET von der Verpflichtung zur Leistung frei.

15.3 Der Bestand des Vertrages bleibt von der Leistungsfreiheit der DNS:NET nach Ziffer 15.2 unberührt. Der Kunde hat bis zur ordnungsgemäßen Beendigung die nutzungsunabhängige Vergütung weiter zu leisten.

15.4 Die Regelungen des § 134 TKG bleiben unberührt.

16. BONITÄTSPRÜFUNG UND DATENÜBERMITTLUNG

Der Kunde willigt mit seiner Unterschrift unter dem Telekommunikationsvertrag darin ein, dass DNS:NET zur Bonitätsprüfung Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages an die nachfolgend genannten Wirtschaftsauskunfteien übermittelt und allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über ihn von den Wirtschaftsauskunfteien erhält. Unabhängig davon kann DNS:NET den Wirtschaftsauskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung dieses Vertrages (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges) melden. Diese Meldungen dürfen nach der Datenschutzgrundverordnung nur erfolgen, soweit sie zur Wahrung
berechtigter Interessen der DNS:NET erforderlich sind und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Ergänzendes regelt die Datenschutzinformation der DNS:NET. Die Adressen der Wirtschaftsauskunfteien lauten: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover, Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg und Creditreform Berlin Wolfram KG, Einemstraße 1, 10787 Berlin.

17. DATENSCHUTZ

DNS:NET ist verpflichtet, die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses zu beachten. Es gelten die Hinweise und Bestimmungen der DNS:NET. Die Allgemeinen Informationen zum Datenschutz sind diesen AGB beigefügt. Die Datenschutzerklärung ist online unter www.dns-net.de/datenschutz einzusehen.

18. BESCHWERDEVERFAHREN/SCHLICHTUNG GEM. § 68 TKG

18.1 DNS:NET ermöglicht dem Kunden sich über die Themen Vertragsdurchführung, Qualität der Dienstleistung und Abrechnung der Leistung zu beschweren und hierzu Abhilfe zu verlangen. Die Kontaktdaten zur Einreichung solcher Beschwerden sind unter Ziffer 21 angegeben. Die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beschwerden zu den Themen Qualität der Dienstleistungen, Vertragsdurchführung und Abrechnung beträgt 5 Kalendertage.

18.2 Die DNS:NET weist den Kunden darüber hinaus darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtlicher Streitbeilegung an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn mit einem entsprechenden Antrag wenden kann, wenn es zwischen ihm und einem Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zum Streit über einen Sachverhalt kommt, der insbesondere mit den §§ 51, 52, 54 bis 67 TKG oder den aufgrund dieser Regelungen
getroffenen Festlegungen sowie § 156 TKG oder einer Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 4 TKG zusammenhängt. Die Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage der BNetzA unter www.bundesnetzagentur.de unter Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“ entnommen werden.

19. VERTRAGSÜBERTRAGUNG UND EINWILLIGUNG IN DIE ÜBERTRAGUNG DER DATEN

19.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die DNS:NET die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf:

• DNS:NET Internet Service GmbH, Zimmerstraße 23 in 10969 Berlin,
• DNS:NET Netzgesellschaft I Verwaltungs GmbH, Zimmerstraße 23 in 10969 Berlin,
• DNS Bidco GmbH, Zimmerstraße 23 in 10969 Berlin,
• DNS Holdings GmbH, Zimmerstraße 23 in 10969 Berlin,
• DNS:NET Verwaltungs GmbH, Friedrichstraße 135 in 10117 Berlin,
• 1st communications GmbH, Ostseestraße 111 in 10409 Berlin,

übertragen darf. In diesem Fall besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei einer Übertragung auf einen sonstigen, nicht von dieser Auflistung umfassten Dritten, steht dem Kunden das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen.

20. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

20.1 Die DNS:NET ist berechtigt, beim Verdacht des Verstoßes gegen straf- oder sonstige öffentlichechtliche Vorschriften Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, ohne die Rechtmäßigkeit derartiger Ermittlungen bzw. Auskunftsverlangen zu überprüfen.

20.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DNS:NET ist auch berechtigt, ihre Ansprüche bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

20.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen DNS:NET und dem Kunden gilt deutsches Recht, wie es zwischen inländischen Parteien gilt.

20.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der unter Ziffer 1.3 genannten Dokumente ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden hiervon die anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

21. KONTAKTDATEN DER DNS:NET

DNS:NET Breitband Internet GmbH Zimmerstraße 23,
10969 Berlin

Telefon +49 (0 30) 667 65 – 0 ,
Fax +49 (0 30) 667 65 – 499
E-Mail info@dns-net.de

Kontakt für Kundenbeschwerden:

Telefon +49 (0 30) 667 65 – 111,
E-Mail service@dns-net.de

Stand: 23. Januar 2023

Widerrufsbelehrung

1.  LIEFERUNG VON WAREN

Wenn Sie mit uns als Verbraucher (gem. § 13 BGB) einen Vertrag über die Lieferung von Waren abgeschlossen haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:
 
1.1  Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DNS:NET Breitband Internet GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin, Telefon +49 (0 30) 667 65 – 0, E-Mail auftrag@dns-net.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.dns-net.de/ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
1.2 Folgen des Widerrufs
 
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der 
frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns (DNS:NET Breitband Internet GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin) zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf 
der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der
 
Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
 

2.  BEZUG VON DIENSTLEISTUNGEN

Wenn Sie mit uns als Verbraucher (gem. § 13 BGB) einen Vertrag über den Bezug von 
Dienstleistungen abgeschlossen haben, steht Ihnen ein Widerrufsrecht gemäß 
nachfolgender Widerrufsbelehrung zu:
 
2.1  Widerrufsbelehrung: WiderrufsrechtSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DNS:NET Breitband Internet GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin, Telefon +49 (0 30) 667 65 – 0, E-Mail auftrag@dns-net.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.dns-net.de/ elektronisch ausfüllen und 
übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 
2.2 Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen diese Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht..
 
Stand: 23. Januar 2023
 

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hausanschluss

1.  GELTUNGSBEREICH

Die DNS:NET erbringt alle von ihr angebotenen Internetdienstleistungen („die Leistungen“) zu den nachstehenden „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Hausanschluss“, die zusätzlich und ergänzend zu den AGB gelten sowie zu den weiteren Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird. DNS:NET verbleibt das Recht, zur Bereitstellung auch Kommunikationslinien Dritter anzumieten. Es besteht kein Anspruch auf die Realisierung des beauftragten Anschlusses auf Basis einer bestimmten Netztechnologie. Die an der Installationsadresse verfügbaren Pakete, Leistungsmerkmale und Optionen können sich je nach eingesetzter Netztechnologie unterscheiden. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer bestimmten Bandbreite besteht nicht. Der Kunde kann die verfügbaren Leistungen stets aktuell im Anschlusscheck prüfen.
 

2.  LEISTUNGEN

2.1 Der Glasfaserhausanschluss enthält bis zu zehn Meter Rohrgrabenlänge inkl. Glasfaser auf dem Privatgrundstück des Kunden ab Grundstücksgrenze (Seitig zum Kabelabzweig auf öffentlichem Grund), Hauseinführung (Bohrloch) und Übergabepunkt (Abschlusspunkt Linientechnik, kurz APL). Randabgrenzungen bzw. Grundstücksabgrenzungen (z. B. Zaun) müssen ggf. für die Bautätigkeit durch DNS:NET unterminiert/ unterbaut werden. Sämtliche Bautätigkeiten werden unter Einhaltung allgemein anerkannten Regeln der Technik realisiert. Im Preis enthalten sind zusätzlich die Anfahrt zum Kunden, notwendige Baumaßnahmen zum Verlegen der Glasfaserkabel außerhalb des Gebäudes sowie Montage APL und – soweit gesondert vereinbart – Netzabschlussgerät, kurz ONT.
 
2.2 Zusätzliche Baumeter außerhalb des Gebäudes werden nach zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültiger Preisliste abgerechnet. In dem Leistungsumfang nicht enthalten ist eine weiterführende Kabelführung im Gebäude (Inhausverkabelung). Sollte die Installation eines ONT vereinbart sein, wird dieses unmittelbar im Umkreis der Hauseinführung bzw. des APL (maximal bis zu zwei Metern um den APL) installiert. Es werden von DNS:NET keine Baumaßnahmen am Gebäude selbst durchgeführt, mit Ausnahme der Hauseinführung, der Montage des APL und soweit vereinbart, die Montage der ONT. Sofern die Bereitstellung eines ONT vereinbart ist, wird dieses dem Kunden währendder Vertragsdauer eines DNS:NET-Highspeedinternetproduktes bereitgestellt. Wünscht der Kunde einen anderen Installationsort des ONT, ist der Kunde selbst für die Verkabelung zwischen APL und ONT verantwortlich. Ist die Leistungsadresse bei den Grundstücken, die mit Gebäuden mit mehr als einer Wohn- oder Gewerbeeinheit bebaut sind, bereits durch einen Glasfaserhausanschluss von DNS:NET vorsorgt, entfällt ein Anspruch auf Neu- und Umbau. Die Parteien können Abweichendes vereinbaren.
 
2.3 DNS:NET ist berechtigt, Dritte (Nachunternehmer) mit der Erbringung der Leistungen zu beauftragen. Der Kunde stimmt dem Einsatz Nachunternehmer zu. Durch die Beauftragung der Nachunter- nehmer wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Nachunternehmer begründet. DNS:NET bleibt gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen auch im Falle der Beauftragung der Nachunternehmer verantwortlich.
 
3.  KUNDENPFLICHTEN
 
3.1 Die Installationsstellen müssen frei zugänglich sein und DNS:NET beziehungsweise den von DNS:NET beauftragen Unternehmen der Zugang zur Installation und Wartung/Instandsetzung gewährt werden. Die Installationsstellen müssen in einem abgeschlossenen und vor sämtlichen Witterungseinflüssen geschützten Raum sein. Die Raumtemperatur darf nicht unter 0 °C beziehungsweise über 30 °C liegen. Des Weiteren muss im Umkreis von einem Meter des Installationspunktes eine stromführende Steckdose (230 V) verfügbar sein.
 
3.2 Ist der Zugang zum Installationsort aus Gründen, die nicht durch DNS:NET zu vertreten sind, nach Terminabsprache, in dringenden Fällen ggf. auch ohne Terminabsprache, nicht möglich, kann die Installation nicht durchgeführt werden. Hierfür anfallende Kosten, wie zum Beispiel Anfahrt oder Personalkosten werden dem Kunden nach aktueller Preisliste in Rechnung gestellt.
 

4.  HAUSANSCHLUSS/EIGENTUM

4.1 Der Kunde ist Eigentümer des vertragsgegenständlichen Grundstücks und Gebäudes oder berechtigt, im Namen des/der Eigentümer(s) die sich aus dem Vertrag ergebenen Verpflichtungen einzugehen und erforderlichen Rechte einzuräumen.
 
4.2 Der Hausanschluss verbindet die Hausinstallation mit dem Glasfasernetz von DNS:NET bzw. dem ihrer Beauftragten. Das Ende der Anschlussleitung auf privatem. Grund bildet den Hausübergabepunkt. Der Hausübergabepunkt ist durch den Vertragspartner vor unberechtigten Zugriffen Dritter zu schützen. Der Hausübergabepunkt wird in der zur Zeit der Bauausführung üblichen Bauweise als Einzelbauteil installiert.
 
4.3 Art und Lage des Hausanschlusses sowie dessen Änderung werden unter der Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik nach Abstimmung mit dem Kunden bzw. seinem Beauftragten und unter Wahrung seiner berechtigten Interessen entweder von der DNS:NET oder durch deren Beauftragte (Nachunternehmer) bestimmt,
 
4.4 DNS:NET überlässt den Hausübergabepunkt dem Kunden nicht zur alleinigen Nutzung, sondern zur gemeinschaftlichen Nutzung mit anderen Kunden und mit zukünftigen Interessenten, die im Versorgungsbereich des betreffenden Hausübergabepunktes die Leistung von DNS:NET in Anspruch nehmen können.
 
4.5 Der Kunde ist verpflichtet, anderen Interessenten im Versorgungsbereich des Hausübergabepunktes Gelegenheit zu geben, ebenfalls als Kunde von DNS:NET Hausübergabepunkt zu nutzen, wobei die durch die gemeinschaftliche Nutzung anfallenden Kosten der Hausverteileranlage angemessen auszugleichen sind.
 
4.6 Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen der DNS:NET, und stehen in deren Eigentum oder werden über DNS:NET von Dritten dem Kunden zur Nutzung überlassen. Dabei entsteht jedoch kein Vertragsverhältnis zwischen diesen Dritten und den Kunden der DNS:NET. Die Kunden erlangen dadurch kein Eigentum am Hausanschluss. 
Hausanschlüsse werden ausschließlich durch DNS:NET oder deren Beauftragte hergestellt, unterhalten, erneuert, abgetrennt und beseitigt. Die Hausanschlüsse müssen zugänglich und vor Beschädigungen geschützt sein. Der Kunde hat die baulichen Voraussetzungen für die sichere Errichtung des Hausanschlusses zu schaffen. Er darf keine Einwirkungen auf den Hausanschluss vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.
 
4.7 DNS:NET ist berechtigt, vom Kunden die Erstattung der für die wirtschaftliche Betriebsführung notwendigen Kosten für Erstellung, Unterhaltung, Veränderung, Erneuerung und Abtrennung des Hausanschlusses zu verlangen. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten der DNS:NET. Die Kosten werden individuell ermittelt und können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
 
4.8 Jede Beschädigung des Hausanschlusses, insbesondere das Fehlen von Plomben, ist DNS:NET unverzüglich mitzuteilen.
 
4.9 Sind zur Versorgung zusätzliche Einrichtungen (z. B. Signalverstärkeranlage) erforderlich, so stellt der Kunde für die Dauer der Versorgung unentgeltlich den Platz und die Stromversorgung zur Verfügung.
 

5.  TERMINE

Etwaige genannte Termine sind Plantermine, die unter dem Vorbehalt einer ordnungsgemäßen Mitwirkung des Kunden, einem planmäßigen Fortgang der Arbeiten sowie unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, wie z. B. höhere Gewalt, stehen. Die Termine stellen damit keine Leistungstermine oder Vertragstermine dar.
 

6.  GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE INSTALLATION EINES HAUSANSCHLUSSES

6.1 DNS:NET hat mangelhafte Lieferungen oder Leistungen, die innerhalb der 
Verjährungsfrist auftreten und deren Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt 
ist, nach Wahl von DNS:NET unentgeltlich nachzubessern oder neu zu erbringen. 
DNS:NET haftet nicht für Art und Güte der vom Auftraggeber bzw. von Dritten, soweit 
diese nicht in Erfüllung der vertraglichen Pflichten von DNS:NET tätig sind, erbrachten 
Leistungen bzw. gelieferten Sachen.
 
6.2 Sind die Leistungen der DNS:NET von Anfang an mangelhaft oder tritt der Mangel zu 
einem späteren Zeitpunkt innerhalb der Gewährleistungsfrist zutage, benachrichtigt der 
Kunde die DNS:NET darüber unverzüglich. Nach dem Eingang der Mangelmeldung setzt 
sich die DNS:NET mit dem Kunden unverzüglich zur Klärung über das Vorliegen eines 
Mangels in Verbindung. Liegt ein Mangel vor, beseitigt DNS:NET den Mangel binnen 
einer angemessenen Frist.
 
6.3 Lässt DNS:NET eine ihr gesetzte, angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den 
Mangel zu beheben oder ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde vom 
Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.
 
6.4 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die nach dem 
Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger 
Beanspruchung, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse 
entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder 
von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so 
besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung.
 
6.5 Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen DNS:NET sind ausgeschlossen. 
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, bei Bauwerken 5 Jahre ab Abnahme.
 
6.6 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht 
vorliegt, ist DNS:NET berechtigt, alle erforderlichen Aufwendungen ersetzt zu verlangen.
 

7.  GRUNDSTÜCKSBENUTZUNG

7.1 Kunden, die Grundstückseigentümer sind, haben für Zwecke der örtlichen Versorgung das Anbringen und Verlegen von Leitungen zur Zu- und Fortleitung von Signalen über ihre im gleichen Versorgungs- gebiet liegenden Grundstücke, ferner das Anbringen von Leitungsträgern und sonstigen Einrichtungen sowie erforderliche Schutzmaßnahmen unentgeltlich zuzulassen. Bei den Kunden, die Mitglieder von Gesellschaften und Gemeinschaften, insbesondere der Wohnungseigentümergemeinschaften, sind, ist es die Angelegenheit der Kunden, etwaige internen Beschlüsse und sonstige Entscheidungen herbeizuführen. Fehlen eines Beschlusses oder einer anderweitigen Entscheidung hat auf die Verpflichtung des Kunden keinen Einfluss.
 
7.2 Kunden, die nicht Grundstückseigentümer sind, haben auf Verlangen von DNS:NET die Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers  zur Benutzung des zu versorgenden Grundstücks zu Zwecken im Sinne der Ziffer 7.1, unter Anerkennung der damit verbundenen Verpflichtungen, beizubringen. DNS:NET stellt dem Kunden ein entsprechendes Musterformular zur Verfügung.
 
7.3 Solange der Kunde seine Verpflichtungen gemäß Ziffern 7.1 und 7.2 dieser Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hausanschluss nicht erfüllt hat, ist DNS:NET von ihren Lei- stungspflichten befreit.
 
7.4 Handelt der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß Ziffern 7.1 und 7.2 dieser Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Hausanschluss zuwider, ist DNS:NET berechtigt, dem Kunden für die Erfüllung der Verpflichtungen eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Frist ist DNS:NET berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen.
 

8.  ABNAHME

Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsmäßig hergestellten Leistungen abzunehmen, soweit keine wesentlichen Mängel im Abnahmezeitpunkt vorliegen. Wegen unwesentlicher Mängel kann der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
 

9.  VERGÜTUNG

Sofern die Parteien für die Herstellung des Glasfaserhausanschlusses eine Vergütung vereinbart haben hat der Kunde die vereinbarte Vergütung binnen der Frist von 14 Kalendertagen nach der erfolgreichen Abnahme der Leistungen der DNS:NET und Erhalt der Rechnung zu zahlen.
 

10.  KÜNDIGUNG

10.1 Kündigt der Kunde den Vertrag gemäß § 648 S. 1 BGB vor Beginn der Erdarbeiten auf seinem Grundstück, ist er zur Zahlung von 5 Prozent der für die Herstellung des Hausanschlusses vereinbarten Vergütung verpflichtet.
 
10.2 Kündigt der Kunde den Vertrag gemäß § 648 S. 1 BGB nach Beginn der Erdarbeiten auf seinem Grundstück aber vor der Installation des APL, ist er zur Zahlung von 50 Prozent der für die Herstellung des Hausanschlusses vereinbarten Vergütung verpflichtet.
 
10.3 Kündigt der Kunde den Vertrag gemäß § 648 S. 1 BGB nach Vollendung der Erdarbeiten aber vor der Installation des APL, ist er zur Zahlung von 80 Prozent der für die Herstellung der für die Herstellung des Hausanschlusses vereinbarten Vergütung verpflichtet.
 
10.4 Die unter Ziffer 10.1. bis 10.3. bezeichneten pauschalierten Beträge entsprechen dem in der Regel eingetretenen finanziellen Schaden, der DNS:NET für die Planungsarbeiten und ggf. auch weiterer durchgeführten (Bau-) Ausführungsarbeiten entstanden ist. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass der DNS:NET nach den 
gesetzlichen Regelungen zustehender Betrag wesentlich geringer als die Pauschalen gemäß Ziffer 10.1. bis 10.3 dieser Ergänzender AGB ist oder dass der DNS:NET kein Zahlungsanspruch zusteht.
 
Stand: 23. Januar 2023
 

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Internetzugang

 

1.  GELTUNGSBEREICH

1.1 Die DNS:NET erbringt alle von ihr angebotenen Internetdienstleistungen („die Leistungen“) zu den nachstehenden „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Internet-zugang“, die zusätzlich und ergänzend zu den AGB gelten sowie zu den weiteren Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird. DNS:NET verbleibt das Recht, zur Bereitstellung auch Kommunikationslinien Dritter anzumieten. Es besteht kein Anspruch auf die Realisierung des beauftragten Anschlusses auf Basis einer bestimmten Netztechnologie. Die an der Installationsadresse verfügbaren Pakete, Leistungsmerkmale und Optionen können sich je nach eingesetzter Netztechnologie unterscheiden. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer bestimmten Bandbreite besteht nicht. Der Kunde kann die verfügbaren Leistungen stets aktuell im Anschlusscheck prüfen.
 
1.2 Für die Bereitstellung von Anschlüssen nutzt DNS:NET die im Gebäude des Kunden vorhandenen Telekommunikationsleitungen (nachfolgend „Inhausverkabelung“). Die Inhausverkabelung liegt in der Regel im Eigentum des Hauseigentümers. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ist die Inhausverkabelung daher nicht Gegenstand des Vertrages mit DNS:NET. Sind wegen fehlender oder unzureichender Telekommunikationsleitungen im Gebäude des Kunden Neuinstallationen oder Erweiterungen der Inhausverkabelung erforderlich, bedürfen diese der besonderen. Vereinbarung und werden nicht aufgrund des allgemeinen Vertrages von DNS:NET geschuldet. Gleiches gilt, wenn aus anderen Gründen die Inhausverkabelung technischungeeignet ist oder später wird bzw. der dinglich Berechtigte (z. B. der Eigentümer) die Nutzung der Inhausverkabelung nicht gestattet bzw. eine notwendige Nutzungsvereinbarung des Grundstückseigentümers nicht vorliegt, auf dessen Grundstück der Anschluss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden soll. Ist der Kunde der dinglich Berechtigte oder Grundstückseigentümer, gilt jedoch Ziffer 15.3 der AGB entsprechend.
 

2.  LEISTUNGSUMFANG

2.1 DNS:NET bietet Telefon- und Internetanschlüsse auf Basis der DSL-Technologie bzw. der GPON- Technologie (bei Glasfaseranschlüssen) – dann sog. FTTH- oder FTTB-Anschluss – an. Welche der Technologie-Alternativen am Anschlusspunkt des Kunden verfügbar ist, ist dem Verfügbarkeitscheck unter https://dns-net.de jeweils für Privat- 
oder Geschäftskunden zu entnehmen. Die DNS:NET stellt dem Kunden nur die jeweilige Technologie – DSL oder FTTH/FTTB – bereit, die aufgrund des Verfügbarkeit- schecks und des jeweiligen Leistungsangebots im Versorgungsgebiet des Kunden verfügbar ist und nach den Konditionen der DNS:NET auf Grundlage der Vertragsunterlagen vom Kunden bestellt werden kann.
 
2.2 Die Frist für die erstmalige Bereitstellung eines Anschlusses beträgt in der Regel 21 Tage bei VDSL-Anschlüssen und 14 Tage bei FTTH/FTTB-Anschlüssen (99% aller Schaltungen) nachdem die Anschlussvoraussetzungen beim Kunden geschaffen wurden. 95% der Kundenanschaltung erfolgen zum vereinbarten Schaltungstermin. Hierbei werden solche Schaltungen von der Betrachtung ausgenom- men, deren Verzögerung durch den Kunden verursacht wurde oder der Kunden einen eigenen Router nicht rechtzeitig bereitstellt oder konfiguriert hat.
 
2.3 Die DNS:NET stellt dem Kunden im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach dessen Wahl Leistungen mit den folgenden allgemeinen Leistungsmerkmalen als „Internetanschluss“ (Internet-Access) zur 
Verfügung:
 
a) den Zugang über den Zugangsknoten (Point Of Presence) in Form einer funktionstüchtigen Schnittstelle (Gateway) zum Internet, um dem Kunden die Übermittlung und den Abruf von Daten (IP-Pakete) in und aus dem Internet zu ermöglichen. Der Kunde kann auf diese Weise in ausschließlich eigener Verantwortung die im Internet zugänglichen Dienste wie z. B. WorldWideWeb, FTP und E-Mail-Dienste in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich in aller Regel um Dienste Dritter, die nicht von der DNS:NET erbracht werden und auf deren Gestaltung und Inhalt die DNS:NET keinen Einfluss hat. Die vorgenannten Dienste bilden nur dann ein Angebot der DNS:NET, wenn sie ausdrücklich als Angebot der DNS:NET bezeichnet sind.
 
b) Die Qualität und der Service-Level (z. B. maximale Download-Geschwindigkeit usw.) bezüglich der
Dienste ergeben sich vorrangig aus den Bedingungen des Auftragsformulars. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die DNS:NET beim Internet-Access nur den Zugang zum Internet vermittelt und keinen Einfluss auf die Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet und auf die angebotenen Inhalte und Dienste hat. Die Zugänglichkeit einzelner im Internet oder im DNS:NET-Netz von Dritten bereitgestellter Dienste und Daten gehört ebenso wie die Funktionsfähigkeit der von Dritten betriebenen Telekommunikationseinrichtungen nicht zu den Leistungen der DNS:NET. Verzögerungen, die sich aus der Überlastung der Leitungen im Internet ergeben, gehen nicht zu Lasten der DNS:NET.
 
c) Die Schnittstelle wird für den üblichen privaten Gebrauch zur Verfügung gestellt. Der geschäftsmäßige Betrieb von File-Sharing-Systemen, Peer-to-Peer-Netzen und anderen Anwendungen mit ständigem Datenaustausch mit großer Bandbreite setzt einen Geschäftskundenanschluss voraus.
 
d) der Zugang wird als Internet-Flatrate über den bestehenden Netz-Zugang von der DNS:NET ermöglicht. Davon abweichend können Angebote an Geschäftskunden mit einem Datenvolumen entsprechend den vorrangigen Bedingungen des Auftragsformulars begrenzt werden.
 
2.4 Der Internetanschluss bietet dem Kunden einen Zugang zum Internet mit dem im Angebot dargestellten maximalen Bandbreiten. Dabei ermöglicht die DNS:NET den Internetzugang mit den fol- genden Übertragungsgeschwindigkeiten in Abhängigkeit von der verfügbaren Netzwerktechnologie (siehe Ziff. 2.1 dieser Ergänzenden AGB). Die Übertragungsgeschwindigkeiten können der beigefügten Anlage „Produktübersicht“ entnommen werden oder hier https://www.dns-net.de/hubfs/Rechtliches/ dnsnet-produktuebersicht.pdf  abgerufen werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Übertragungsraten über das von der Bundesnetzagentur 
angebotene Portal breitbandmessung.de zu überprüfen. Im Falle einer kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung der tatsächlichen Bandbreiten von den hier angegebenen stehen dem Kunden die Rechte nach Ziffer 10 der AGB zu.
 
2.5 Die von DNS:NET angeboten Internetdienste verfügen über die folgenden Dienstequalitäten. Weitere Dienstequalitäten werden nicht angeboten:
 
Die Qualität der Internetdienste haben, werden nicht durchgeführt. Andere Dienste haben in der Regel keine Auswirkungen auf die Dienstequalität. Im Falle von DSL und VDSL sind außerdem die physikalischen Leistungsparameter der jeweiligen Anschlussleitung entscheidend. Im Rahmen des gewählten Internetanschlusses stellt 
DNS:NET die nach dem Stand der Regeln der Telekommunikationstechnik erreichbare maximale Bandbreite zur Verfügung. Die am Internetzugang konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt außerdem von den vom Kunden verwendeten Datengeräten, deren Eigenschaften sowie Verbindungen untereinander ab. Diese Faktoren liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches der DNS:NET. Der Kunde hat demnach keinen Anspruch auf eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit am Internetzugang selbst.
 
2.7 Die DNS:NET ist verpflichtet, dem Kunden den Zugang zu einem Internetknotenpunkt zu verschaffen. Der Zugang wird über das Telekommunikationsnetz von der DNS:NET realisiert. Soweit im Einzelfall zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, obliegt der DNS:NET nicht die Verpflichtung sicherzustellen, dass die vom Kunden oder Dritten aus dem Internet abgerufenen Informationen beim Abrufenden eingehen. Dies gilt auch für den Abschluss und die Erfüllung von Geschäften.
 
2.8 Die DNS:NET vermittelt dem Kunden den Zugang bzw. verschiedene Nutzungsmöglichkeiten des Internets. Die dem Kunden zugänglichen Informationen im Internet werden von der DNS:NET nicht überprüft. Alle Informationen, die der Kunde im Internet abruft, sind, soweit nicht im Einzelfall anderweitig gekennzeichnet, fremde Informationen im Sinne von §§ 8 Abs. 1 S. 1, 9 S. 1 und 10 S. 1 Telemediengesetz (TMG) oder deren Nachfolgevorschriften. Dies gilt insbesondere auch für Diskussionsforen.
 
2.9 Der Kunde nutzt die Angebote im Internet auf eigene Gefahr und unterliegt dabei den jeweils dort geltenden Regeln bzw. national oder international geltenden Gesetzen und Vorschriften und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Dabei respektiert er Namens-, Urheber- und Markenrechte Dritter. Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die DNS:NET, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensverursachende Software (z. B. Viren) enthalten.
 
2.10 Die DNS:NET ist berechtigt, ihre Leistungen jederzeit dem neuesten Stand der Technik (soweit dies zur Verbesserung der Leistungen der DNS:NET dem Kunden zumutbar ist) sowie allen relevanten Gesetzesänderungen oder -ergänzungen entsprechend anzupassen.
 
2.11 Ein Wechsel der Bandbreite innerhalb eines Paketes ist auch innerhalb der anfänglichen Vertragslaufzeit möglich. Die Dauer der anfänglichen Vertragslaufzeit und deren Ablauf bleibt davon unberührt. Zeigt sich bei einem Wechsel zu einer höheren Bandbreite (Upgrade), dass diese technisch, aus den Umständen, die die DNS:NET nicht zu vertreten hat, nicht realisiert werden kann, kann DNS:NET von der Änderungsvereinbarung über das Upgrade mit der Maßgabe zurücktreten, dass der vor dem Wechsel der Bandbreite bestehender Vertrag vor dem Kundenwechselauftrag wieder auflebt und fortgesetzt wird.
 

3.  ZUGANGSBERECHTIGUNG

3.1 Der Zugang zum Zugangsknoten und damit zum Internet und die sonstige Nutzung der von der DNS:NET angebotenen Leistungen wird dem Kunden über die von der DNS:NET zugelassenen, registrier- ten und/oder bei Vertragsabschluss an den Kunden ggf. überlassenen Hardwarekomponenten (Router, Modem, Netzwerkkarte) sowie durch persönliche Passwörter und ggf. Teilnehmer- und Mitbenutzer- Nummern gewährt. Der  Kunde ist berechtigt, sein eigenes Endgerät zu verwenden. Hierzu wird der Kunde der DNS:NET die individuelle Kennung des verwendeten kundeneigenen Endgeräts mitteilen.
 
3.2 Persönliche Passwörter sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort in angemessenen Zeiträumen zu ändern und alle Maßnahmen zu ergreifen, um jeglichen Missbrauch des Passwortes, auch durch Angehörige oder andere Dritte, zu verhindern. Der Kunde ist insbesondere bereits dann zu einer unverzüglichen Änderung des Passwortes verpflichtet, wenn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte Kenntnis vom Passwort erlangt haben.
 
3.3 Stellt der Kunde einen unbefugten oder missbräuchlichen Zugriff auf seinen Internetzugang fest, so hat er diesen der DNS:NET unverzüglich mitzuteilen. Nach unverzüglicher Mitteilung haftet der Kunde für die bis zum Eingang der Mitteilung bei der DNS:NET anfallenden nutzungsabhängigen Entgelte nur bis zu einem Höchstbetrag von 100 Euro. Der Kunde haftet über den Höchstbetrag nach Satz 2 hinaus für alle nutzungsabhängigen Entgelte, die bis zur unverzüglichen Mitteilung nach Satz 1 dieses Absatzes anfallen, wenn er die unverzügliche Mitteilung schuldhaft unterlässt.
 
3.4 Die Anbindung von WLAN-Geräten (Wireless-LAN-Geräte) an den Internetzugang von der DNS:NET zur schnurlosen Anbindung von PCs, Laptops etc. ist nur zulässig, wenn der Kunde durch die Verwendung eines entsprechenden geeigneten Verschlüsselungssystems wie z.B. WPA sicherstellt, dass dieser WLAN-Zugang nicht Dritten zugänglich gemacht wird. Dritte in diesem Sinne sind Personen, die weder in einen gemeinsamen Haushalt mit dem Kunden leben noch auf Grund Ihrer persönlichen Verbindung mit dem Kunden durch diesen zur Nutzung durch die Übergabe der Zugangsdaten zum WLAN-Netz autorisiert sind.
 

4.  VERTRAGSDURCHFÜHRUNG

4.1 Der Kunde hat rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn der Leistungen der DNS:NET in seinem Machtbereich auf eigene Kosten alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen der DNS:NET erforderlich sind. Dies betrifftinsbesondere seine eigene technische Ausstattung, die die Nutzung der Leistungen der DNS:NET ermöglicht.
 
4.2 Soweit nicht gesondert vereinbart, ist DNS:NET ist nicht verpflichtet, dem Kunden IP-Adressräume dauerhaft zu überlassen.
 
4.3 Die DNS:NET weist daraufhin, dass die Übertragung von Daten über und der Abruf von Informationen aus dem Internet, Gefahren für die Datensicherheit und Datenintegrität bergen. Die DNS:NET hat hierauf keinen Einfluss. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, seine Daten gegen diese Gefahren zu schützen. Durch geeignete Hard- und Softwarelösungen, wie z. B. Firewall und Virenscanner, lassen sich die Gefahren deutlich reduzieren. Derartige Produkte sind im einschlägigen Fachhandel erhältlich.
 
Die Merkmale Latenz, Verzögerungsschwankung und Paketverlust sowie die Messverfahren zur Ermittlung der Werte werden nach den Vorgaben der ITU-T Y 2617 zwischen dem Abschlusspunkt beim Endkunden bis zum letzten Router im Netz der DNS:NET am Übergabepunkt zu anderen Internet-Providern ermittelt.
 
2.6 Die erreichbare maximale Bandbreite und die weiteren Dienstemerkmale an der Installationsadresse des Kunden hängt von der vorhandenen Netztechnologie als auch von der Beschaffenheit der vorhandenen Inhausverkabelung ab. Maßnahmen zum Verkehrsmanagement, die Auswirkungen auf4.4 Im Fall von Sicherheitsvorfällen, -bedrohungen oder -lücken, wird DNS:NET unverzüglich reagieren, um Schaden vom Netz der DNS:NET und dem Kunden abzuwenden. Hierzu ist die DNS:NET auch be- rechtigt, die Bereitstellung ihres Dienstes kurzfristig zu unterbrechen. Entsteht durch eine schuldhafte Verzögerung oder ein sonstiges schuldhaftes Verhalten der DNS:NET bei der Reaktion auf Sicherheitvorfällen, -bedrohungen oder -lücken ein Schaden, so wird DNS:NET den Kunden diesen Schaden nach Maßgabe von Ziffer 12 der AGB ersetzen.
 
4.5 Der Kunde ist zum sorgfältigen Umgang mit dem ihm überlassenen Miet- oder Leihgerät nach Ziff. 11 der AGB verpflichtet und nicht berechtigt, Manipulationen an dem Miet- oder Leihgerät, z. B. durch Aufspielen von Software oder Öffnen des Gehäuses, vorzunehmen. Reklamiert der Kunde einen Fehler eines Endgerätes, überprüft DNS:NET dessen 
Funktionsfähigkeit. Sollte ein durch DNS:NET zur Verfügung gestelltes Miet- oder Leihgerät mangelhaft sein, wird dem Kunden nach Prüfung des Mangels im Austausch ein technisch vergleichbares Ersatzgerät zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet das defekte Endgerät unverzüglich mit dem von DNS:NET zur Verfügunggestellten Rücksende-Etikett zurückzusenden. Ist das Gerät bei Einlieferung zur Überprüfung funktionsfähig oder ist der Fehler auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, ist DNS:NET berechtigt, die durch die Überprüfung/Reparatur anfallenden Kosten dem Kunden nach tatsächlichen Aufwand in Rechnung zu stellen. Ersetzt DNS:NET das Miet- bzw. Leihgerät bei Beschädigung oder Verlust, die bzw. den der Kunde zu vertreten hat, so kann DNS:NET eine Ausgleichs- zahlung (Überlassungsgebühr, gemäß Preisliste) verlangen. In jedem Fall ist es dem Kunden unbenommen, geltend zu machen, dass ein niedrigerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz wegen Mängeln, die während der Dauer des Vertragsverhältnisse auftreten, trifft DNS:NET nur im Falle des arglistigen Verschweigens des Mangels bei Übergabe des Gerätes.
 

5.  WEITERGEHENDE PFLICHTEN DES KUNDEN

5.1 Der Kunde wird den Anschluss an das DNS:NET-Netz nicht missbräuchlich und nur im vertraglich vereinbarten Umfang nutzen, insbesondere
 
a) keine übermäßige Belastung der Netzinfrastruktur der DNS:NET oder fremder Netzwerke, Rechner
oder Rechnersysteme durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten oder eine anderweitige exzessive Nutzung zu verursachen, insbesondere das massenhafte Versenden von E-Mails oder sonstiger Nachrichten (Spam, Junk-Mails) zu unterlassen;
 
b) es zu unterlassen, unberechtigt die Sicherheitssysteme eines fremden Rechners, Rechnersystems,
Netzwerkes oder Zugangsaccounts zu überwinden oder zu umgehen („hacken“), oder die Leistungsfähigkeit eines Rechners, Rechnersystems oder Netzwerkes über die üblicherweise gewährten Leistun- gen hinaus, zu beeinträchtigen („Denial of Service“-Angriffe) oder Handlungen vorzunehmen, die zur Vorbereitung solcher Tätigkeiten dienen (z.B. Portscans). In diesem Rahmen hat der Nutzer es auch zu unterlassen, sich mit Hilfe des DSL-Zugangs und der im Rahmen des Leistungsangebots verfügbaren Dienste Daten oder Informationen zu verschaffen, die nicht für ihn bestimmt sind. Darunter fällt auch der Missbrauch des Dienstes zum Kopieren, Abhören oder Abfangen von E-Mail-Nachrichten oder sonstigen Informationen, die nicht für den Nutzer bestimmt sind.
 
c) den Anschluss nicht missbräuchlich zu nutzen, nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche oder behördliche Verbote sowie gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung zu verstoßen, insbesondere keine Inhalte zu versenden oder zu empfangen, die strafrechtliche Tatbestände, insbesondere Volksverhetzung (§130 StGB), verbotene rechts- oder linksextremistische Propaganda, persönlichkeitsschützende Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185-189 StGB) oder Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB) erfüllen oder Rechte Dritter, wie Namens-, Urheber- und Markenrechte, verletzen, sowie nicht gegen die Vorschriften des Jugendschutzes zu verstoßen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, keine Nutzungen vorzunehmen, die das Ansehen der DNS:NET schädigen können. Der Kunde hat gezielte Verweise auf Angebote im vorstehenden Sinne wie eigene Angebote zu vertreten.
 
5.2 Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten aus den Ziff. 5.1, so ist die DNS:NET berechtigt, den Nutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsregeln abzumahnen und/oder eine Aufwandsentschädigung zu verlangen sowie die Nutzung des Anschlusses vorläufig zu sperren bzw. zu beschränken, es sei denn der Kunde kann einen geringeren Schaden 
der DNS:NET nachweisen. Der wiederholte schuldhafte Verstoß berechtigt die DNS:NET zur außerordentlichen Kündigung unter sofortiger Sperrung des Zugangs (siehe Ziff. 13.2 der AGB). Bei besonders schwerwiegenden schuldhaften Verstößen kann die DNS:NET sofort ohne vorherige Abmahnung das bestehende Vertragsverhältnis unter sofortiger Sperrung des Internet-Zugangs kündigen, dies ist insbesondere der Fall, wenn der Kunde wiederholt gegen die Pflichten dieser Ziffer verstößt. Das gleiche Recht steht der DNS:NET zu im Falle des exzessiven, häufigen und fortwährenden Empfangens großer Datenmengen („z. B. E-Mail-Bombing“), das geeignet ist, die Leistungserbringung der 
DNS:NET insgesamt zu beeinträchtigen.
 
5.3 Bestätigt der Kunde schriftlich, dass er eine Pflichtverletzung nach Ziff. 5.1 beseitigt hat bzw. zu- künftig unterlässt, so wird die (soweit erfolgt) Sperre bzw. Beschränkung aufgehoben. Ist die Pflichtverletzung entgegen der Bestätigung nicht beseitigt bzw. wiederholt der Kunde schuldhaft die Pflichtverletzung, so kann DNS:NET ohne weitere Abmahnung den Vertrag fristlos kündigen.
 
5.4 Soweit im Einzelfall nichts Anderweitiges schriftlich vereinbart worden ist, darf der Internet-Zugang nur von Haushaltsangehörigen oder Betriebsangehörigen des Kunden genutzt werden. Insbesondere darf der Internetzugang nicht zum Angebot von Telekommunikationsdiensten für die Öffentlichkeit genutzt werden.
 
5.5 Die private Internet-Flatrate darf nicht zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, sofern der Kunde einer selbstständigen, planmäßig auf gewisse Dauer angelegten, marktorientierten, entgeltlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht (z. B. Gesellschaften, Vereine oder Behörden), die einen Eintrag in ein Register 
(z. B. HRA, HRB, PR, GR oder VR) voraussetzt. Ebenso gehören zu den Gewerbekunden Selbstständige ohne Registrierungsverpflichtung, z. B. Freiberufler. Sollte eine gewerbliche Nutzung festgestellt werden, so ist DNS:NET nach schriftlicher Vorankündigung gegenüber dem Privatkunden berechtigt, den Privatkundenvertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
 
Stand: 23. Januar 2023
 

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telefonie

1.  GELTUNGSBEREICH

1.1 Die DNS:NET erbringt alle von ihr angebotenen Sprachtelefonie-Dienstleistungen („die Leistungen“) zu den nachstehenden „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Telefonie“, die zusätzlich und ergänzend zu den AGB gelten, sowie zu den weiteren Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird. DNS:NET verbleibt das Recht, zur Bereitstellung auch Kommunikationslinien Dritter anzumieten. Es besteht kein Anspruch auf die Realisierung des beauftragten Anschlusses auf Basis einer bestimmten 
Netztechnologie. Die an der Installationsadresse verfügbaren Pakete, Leistungsmerkmale und Optionen können sich je nach eingesetzter Netztechnologie unterscheiden. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer bestimmten Bandbreite besteht nicht. Der Kunde kann die verfügbaren Leistungen stets aktuell im Anschlusscheck prüfen.
 
1.2 Für die Bereitstellung von Anschlüssen nutzt DNS:NET die im Gebäude des Kunden vorhandenen Telekommunikationsleitungen (nachfolgend „Inhausverkabelung“). Die Inhausverkabelung liegt in der Regel im Eigentum des Hauseigentümers. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, ist die Inhausverkabelung daher nicht Gegenstand des Vertrages mit DNS:NET. Sind wegen fehlender oder unzureichender Telekommunikationsleitungen im Gebäude des Kunden Neuinstallationen oder Erweiterungen der Inhausverkabelung erforderlich, bedürfen diese der besonderen Vereinbarung und werden nicht aufgrund des allgemeinen Vertrages von DNS:NET 
geschuldet. Gleiches gilt, wenn aus anderen Gründen die Inhausverkabelung technisch ungeeignet ist oder später wird bzw. der dinglich Berechtigte (z. B. der Eigentümer) die Nutzung der Inhausverkabelung nicht gestattet bzw. eine notwendige Nutzungsvereinbarung des Grundstückseigentümers nicht vorliegt, auf dessen Grundstück der Anschluss dem Kunden zur Verfügung gestellt werden soll. Ist der Kunde der dinglich Berechtigte oder Grundstückseigentümer, gilt jedoch Ziff. 14.4 der AGB entsprechend.
 
1.3 Die Frist für die erstmalige Bereitstellung eines Anschlusses beträgt in der Regel 21 Tage bei VDSL-Anschlüssen und 14 Tage bei FTTH/FTTB-Anschlüssen (99% aller Schaltungen) nachdem die Anschlussvoraussetzungen beim Kunden geschaffen wurden. 95% der Kundenanschaltung erfolgen zum vereinbarten Schaltungstermin. Hierbei werden solche Schaltungen von der Betrachtung ausgenommen, deren Verzögerung durch den Kunden verursacht wurde oder der Kunden einen eigenen Router nicht rechtzeitig bereitstellt oder konfiguriert hat. Ausgenommen sind auch Verzögerungen, 
die durch eine verzögerte Portierung einer Rufnummer verursacht sind.
 

2.  LEISTUNGSUMFANG

2.1 Die DNS:NET ermöglicht dem Kunden Zugang zum eigenen Telekommunikations-Festnetz und Verbindungen zu Festnetzen anderer Betreiber sowie zu Mobilfunknetzen anderer Betreiber. Die DNS:NET stellt dem Kunden – je nach Vertragsgestaltung entweder einen Sprachkanal mit einer Rufnummer oder zwei Sprachkanäle mit bis zu max. zehn Rufnummern zur Verfügung.
 
2.2 Die Übertragung im Netz der DNS:NET erfolgt auf Basis des Internet-Protokolls (IP). Die Nutzung erfolgt ausschließlich statisch, eine nomadische Nutzung ist nicht möglich. Gegenüber ISDN-Anschlüssen kann die Funktionalität im Einzelfall eingeschränkt sein.
 
2.3 Art und Umfang der Leistungen, insbesondere die maximale mögliche Bandbreite, ergeben sich aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag, den jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preisverzeichnissen, die im Internet auf der Internetseite der DNS:NET eingesehen werden können.
 
2.4 Mittels der Verbindungsleistungen der DNS:NET kann der Kunde Verbindungen entgegennehmen und von seinem Anschluss Verbindungen zu anderen Anschlüssen herstellen lassen, soweit eine direkte oder indirekte Zusammenschaltung zu diesen Anschlüssen besteht. Verbindungen im DNS:NET-Netz bieten, sofern nichts anderes 
vereinbart ist, eine mittlere Durchlasswahrscheinlichkeit von 95 Prozent gemittelt über das Kalenderjahr. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze können Übertragungsgeschwindigkeit und Verfügbarkeit von den DNS:NET-Anschluss- Leistungsmerkmalen und der Internet-Zugang eingeschränkt sein. Weitere Dienstequalitäten werden nicht angeboten. Die Leistungen der DNS:NET unterstützen die üblichen Basisleistungen wie in der Leistungsbeschreibung genannt. Auf ausdrücklichen Wunsch wird die DNS:NET die „Rufnummernübermittlung“ ständig unterdrücken. Vorbehaltlich der leih- oder mietweisen Überlassung ist der Kunde für die technische Ausstattung (insbesondere seiner eigenen Endgeräte) ausschließlich selbst verantwortlich.
 

3.  ABRECHNUNG

Soweit nicht anders vereinbart, werden Telefongebühren in einem 60-Sekunden-Takt abgerechnet.

4.  RECHNUNGSSTELLUNG FÜR DRITTANBIETER

4.1 Soweit die DNS:NET eine Rechnung erstellt, die auch Entgelte für Telekommunikationsdienste anderer Anbieter beinhaltet, behält sich die DNS:NET vor, die Abrechnung der Nutzung von Servicerufnummern und -diensten (z.B. SMS) insbesondere Rufnummern der Vorwahl „0900“ und „118“ (sofern diese als Dienst vereinbart sind) durch externe Dienstleister vornehmen zu lassen.
 
4.2 Sofern die DNS:NET Telefonauskunftsdienste und andere telekommunikationsgestützte Dienste anderer Anbieter ausweist, die über den Netzzugang des Kunden in Anspruch genommen werden, informiert die DNS:NET den Kunden auf der Rechnung über die Gesamthöhe der auf die Fremdanbieter entfallenden Entgelte. Die Rechnung enthält darüber hinaus den Namen, die ladungsfähige Anschrift und – soweit vorhanden – die kostenfreie Kundendiensttelefonnummer des jeweiligen Fremdanbieters.
 
4.3 Zahlt der Kunde die Gesamthöhe der DNS:NET-Rechnung an die DNS:NET, so ist er von der Zahlungsverpflichtung gegenüber den auf der Rechnung aufgeführten Fremdanbietern befreit. Teilzahlungen des Kunden an die DNS:NET werden, soweit der Kunde vor oder bei Zahlung nichts anderes bestimmt hat, auf die in der Rechnung ausgewiesenen Forderungen nach ihrem Anteil am Gesamtbetrag der Rechnung verrechnet.
 
4.4 Auf Wunsch des Kunden wird die DNS:NET netzseitig bestimmte Rufnummernbereiche im Sinne des § 3 Nr. 50 TKG sperren, soweit dies technisch möglich ist. Die Kosten für die Sperrung oder Freischaltung eines Rufnummernbereiches 
kann der gültigen Preisliste entnommen werden.
 

5.  PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

5.1 Der Kunde ist neben den Pflichten aus Ziff. 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet:
 
a) alle Instandhaltungs-, Änderungs- oder Überprüfungsarbeiten am Anschluss nur von der DNS:NET, oder deren Beauftragten ausführen zu lassen;
 
b) bei Nutzung des Leistungsmerkmals „Anrufweiterschaltung“ sicherzustellen, dass die Anrufe nicht
zu einem Anschluss weitergeleitet werden, bei dem ebenfalls das Leistungsmerkmal „Anrufweiterschaltung“ aktiviert ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Inhaber dieses Anschlusses, zu dem die Anrufe weitergeleitet werden, mit der Anrufweiterschaltung einverstanden ist;
 
c) den Beauftragten der DNS:NET den Zutritt zu seinen Räumen jederzeit zu gestatten, soweit dieses für die Prüfung der technischen Einrichtungen, zur Wahrnehmung sonstiger Rechte und Pflichten, nach den AGB und diesen ergänzenden AGB, z.B. zur Ermittlung tariflicher Bemessungsgrundlagen oder der DNS:NET zustehender Benutzungsentgelte erforderlich ist.
 
5.2 Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Pflichten ist die DNS:NET berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
 
5.3 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass jederzeit alle zu seinem Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber informiert sind, dass dem Kunden mit dem Einzelverbindungsnach- weis deren Verkehrsdaten bekannt gegeben werden.
 
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das System der DNS:NET mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung erforderlich ist.
 
5.5 Der Kunde hat seinen Verpflichtungen zur Registrierung, Anmeldung, Beantragung von Genehmigungen oder Gerätezulassung umgehend nachzukommen.
 

6.  SPRACH-FLATRATE UND SONDERPRODUKTE

6.1 Eine Telefon-Flatrate (Festnetz wie Mobilfunk) ermöglicht dem Kunden Verbindungen zu den im jeweiligen Flatrate-Produkt genannten Zielen zu einem festen monatlichen Entgelt mit Ausnahme der im Preisverzeichnis genannten 
Sonderziele/Sonderrufnummern (z. B. Ziele und Telefonverbindungen in das inländische und ausländische Mobilfunknetz oder Mehrwertdiensterufnummern). Diese Verbindungen werden separat nach der aktuellen Preisliste berechnet. Sofern der Kunde bei der Produktbestellung im Rahmen eines zulässigen Länderwunsches ein Zielland 
gewählt hat, kann er diese Wahl maximal einmal pro Abrechnungszeitraum, gültig ab dem nächsten Abrechnungszeitraum, ändern. Flatrate-Tarife für den Internetzugang umfassen klarstellend nicht die Nutzung eventuell entgeltpflichtiger Angebote beziehungsweise Inhalte, die im Internet verfügbar sind.
 
6.2 Ist ein TK-Sonderprodukt auf ein monatliches Verbindungsminuten-Kontingent beschränkt und werden diese im Abrechnungszeitraum nicht vollständig ausgenutzt, so werden die verbliebenen Frei- minuten nicht in den Folgemonat übertragen, sondern verfallen. Beginnt dieser TK-Sondervertrag nicht mit dem ersten Tag des Monats bzw. endet dieser nicht mit dem letzten Tag des Monats, so wird die Anzahl der Freiminuten anteilig Tag genau errechnet.
 

7.  BESONDERE PFLICHTEN FÜR TELEFONIE-FLATRATE-KUNDEN

7.1 Nimmt der Kunde die von der DNS:NET angebotene Telefonie-Flatrate (Festnetz wie Mobilfunk) oder ein Telefonie-Sonderprodukt in Anspruch, ist er mit Rücksicht auf alle anderen Teilnehmer der DNS:NET-Infrastruktur verpflichtet, diese maßvoll und ausschließlich für seinen privaten persönlichen Gebrauch zu nutzen. Davon kann ausgegangen werden, wenn der Kunde die DNS:NET-Infrastruktur nicht durch weit überdurchschnittliches Telefonverhalten hinaus belastet. Dieses ist gegeben, wenn ein Kunde das monatliche Callvolumen nicht um mehr als einhundert Prozent des Callvolumens überschreitet, dass sich als durchschnittliches Callvolumen aus der DNS:NET-Privatkundengruppe ergibt, die sich vom Callvolumen in den oberen dreißig Prozent befinden.
 
7.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Telefonie-Flatrate bzw. das Telefonie-Sonderprodukt nicht miss- bräuchlich zu nutzen. Missbräuchlich ist eine Nutzung insbesondere, wenn der Kunde Internetverbin- dungen über geografische Einwahlnummern oder sonstige Datenverbindungen aufbaut, und auf diese Weise die Inrechnungstellung der Internetnutzung durch die DNS:NET vermeidet, Anrufweiterschal- tungen oder Rückruffunktionen einrichtet oder Verbindungsleistungen weiterveräußert bzw. über das sozialadäquat übliche Nutzungsmaß hinaus verschenkt, die Flatrate bzw. das Telefonie- Sonderprodukt für die Durchführung von massenhafter Kommunikation wie 
beispielsweise Fax Broadcast, Call Center oder Telemarketing, oder unternehmerisch im Sinne des § 14 BGB nutzt. Es dürfen keine dauerhaften Verbindungen zwischen zwei Endstellen (Dauerwählverbindungen) hergestellt werden, keine dauerhafte Anrufweiterschaltung eingerichtet und die Tarifzone nicht für Call-Center-, Fax- Broadcast- oder sonstige Telemarketing-Dienstleistungen einsetzen. Ausgeschlossen ist auch die gewerbliche Überlassung von Verbindungsleistungen an Dritte. DNS:NET kann die Verbindung automatisch trennen, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung vorliegen. Bei Zuwiderhandlung ist DNS:NET ferner zur Berechnung der Entgelte nach der jeweils gültigen Standard-Minutenpreisliste ohne Option ermächtigt. Weitergehende Rechte der DNS:NET bleiben unberührt.
 
7.3 Im Falle der übermäßigen oder missbräuchlichen Nutzung der Flatrate nach den vorgenannten Ziffern oder eines Telefonie-Sonderproduktes durch den Kunden ist die DNS:NET berechtigt, die Flatrate oder das Telefonie-Sonderprodukt außerordentlich zu kündigen und für die missbräuchliche Inanspruchnahme Leistungen in der Höhe zu berechnen, wie sie anfallen würden, wenn der Kunde keine Flatrate oder Telefonie-Sonderprodukt der DNS:NET abonniert hätte. Die DNS:NET ist darüber hinaus berechtigt, den Anschluss gemäß den Regelungen der Ziffer 13 der AGB zu sperren oder fristlos zu kündigen.
 

8.  LEISTUNGSSTÖRUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN / INVERSSUCHE

8.1 Soweit für die Erbringung der Leistungen der DNS:NET Übertragungswege von Dritten zur Verfügung gestellt werden müssen, übernimmt DNS:NET keine Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit solcher Telekommunikationsnetze und 
Übertragungswege und damit für die jederzeitige Erbringung ihrer Leistungen. DieDNS:NET tritt jedoch die ihr insoweit zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte an den Kunden ab, der diese Abtretung annimmt.
 
8.2 Bei bestimmten Produkten, wie z. B. den Sprach-Flatrates im Festnetz wie Mobilfunk, kann es aufgrund der verfügbaren Übertragungswege im internationalen Verkehr zu Einschränkungen in der Sprachqualität beziehungsweise der übermittelten Dienste (wie z. B. Fax) sowie beim Verbindungsaufbau kommen.
 
8.3 Ansonsten erbringt die DNS:NET ihre Leistungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten nach dem anerkannten und üblichen Stand der Technik und unter Einhaltung aller anwendbaren Sicherheitsvorschriften für den ordnungsgemäßen Betrieb des Telekommunikationsnetzes.
 
8.4 Nach Zugang der Störungsmeldung ist die DNS:NET zur unverzüglichen Störungsbeseitigung im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten verpflichtet.
 
8.5 Der Kunde wird in zumutbarem Umfang die DNS:NET oder ihre Erfüllungsgehilfen bei der Feststellung der Störungsursachen sowie bei deren Beseitigung unterstützen und die DNS:NET insbesondere sämtliche Reparatur-, Änderungs- und notwendige Instandhaltungsarbeiten ausführen lassen.
 
8.6 Hat der Kunde die Funktionsstörung zu vertreten oder liegt gar keine Störung vor, hat die DNS:NET das Recht, dem Kunden die Kosten für die Fehlersuche oder Störungsbeseitigung in Rechnung zu stellen.
 

9.  SPEICHERUNG VON ABRECHNUNGSDATEN

9.1 Die DNS:NET speichert, soweit eine Abrechnung verbindungsabhängig erfolgt (also z. B. nicht innerhalb einer Flatrate), sogenannte Verkehrsdaten (Daten, die bei der Bereitstellung und Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen erhoben, verarbeitet oder genutzt werden) zu Abrechnungs- und Beweiszwecken für die Richtigkeit der berechneten Entgelte vollständig bis zu sechs Monate nach Abrechnung. Der DNS:NET ist eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem die Daten noch vorliegen. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht, trifft die DNS:NET gemäß § 67 Abs. 4 TKG keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.
 
9.2 Auf Wunsch des Kunden erteilt die DNS:NET dem Kunden einen Einzelverbindungsnachweis in vollständiger oder gekürzter Form. Verlangt der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis, weist er aktuelle und zukünftige Mitbenutzer auf die Speicherung und Mitteilung der Verkehrsdaten hin und beteiligt, sofern erforderlich, den Betriebsrat, die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
 

10.  RUFNUMMERNÄNDERUNG/RUFNUMMERNMITNAHME

10.1 Der Kunde muss Änderungen von Teilnehmerrufnummern hinnehmen, wenn diese durch Maßnahmen oder Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen gegenüber dem Anbieter nach § 108 TKG und den dazu ergangenen Verfahrensregelungen veranlasst sind oder die Zuteilung aufgrund unrichtiger Angaben des Kunden erfolgt ist.
 
10.2 Die DNS:NET trägt im Rahmen ihrer bestehenden technischen, rechtlichen und betrieblichen Möglichkeiten dafür Sorge, dass der Kunde gemäß den gesetzlichen Regelungen auf Wunsch die ihm durch die DNS:NET zugeteilte oder von einem anderen Telekommunikationsanbieter „mitgebrachte“ Festnetzrufnummer im Falle eines Wechsels von der DNS:NET zu einem anderen Telekommunikationsanbieter bei Verbleiben am selben Standort zu dem neuen Anbieter mitnehmen kann. Die Rufnummernübertragung regelt sich nach den amtlichen Vorgaben der Bundesnetzagentur.
 
10.3 Bei Kündigung des Telefonvertrages bestätigt die DNS:NET die Kündigung schriftlich mit dem Hinweis, dass der Kunde bzw. sein neuer Kommunikationsanbieter spätestens eine Woche vor Vertragsende bekannt geben muss, ob er seine Rufnummer beibehalten möchte. Unterbleibt ein solcher Hinweis, so ist die DNS:NET berechtigt, diese Nummer
 
a) für den Fall, dass sie dem Kunden aus dem Nummernblock der DNS:NET zugeteilt wurde, an einen anderen Kunden zu vergeben,
 
b) für den Fall, dass sie dem Kunden aus dem Nummernblock eines anderen Telekommunikationsanbieters zugeteilt wurde und der Kunde mit dieser Nummer zu der DNS:NET gewechselt ist, an diesen ursprünglichen Telekommunikationsanbieter zurückzugeben.
 
10.4 Für die Rufnummernmitnahme zum neuen Anbieter kann die DNS:NET ein Entgelt gemäß Preisliste erheben.
 

11.  WÄHLBARE WEITERE LEISTUNGSMERKMALE

11.1 Unterdrückung der Übermittlung der eigenen Rufnummer kann für abgehende Rufe fallweise oder permanent aktiviert bzw. deaktiviert werden. Bei einer fallweisen Unterdrückung muss vor jedem abgehenden Anruf dieses Leistungsmerkmal über das Endgerät aktiviert werden. Die permanente Unterdrückung der Übermittlung der eigenen Rufnummer kann als Option kostenpflichtig gemäß Preisliste beauftragt werden.
 
11.2 Die von DNS:NET eingerichtete Telefonnummernanzeige ermöglicht die Übertragung der Rufnummer des Anrufers. Besitzt der Angerufene ein entsprechendes Endgerät, wird die Rufnummer des Anrufers im Display seines Telefons angezeigt, sofern der Anrufer die Rufnummernübermittlung zulässt. Dieses Leistungsmerkmal kann wahrweise ab beauftragt werden.
 
11.3 Der Kunde kann individuelle Sperren von Rufnummern für den Telefonanschluss einrichten lassen. Eine individuelle Sperre muss mindestens drei Ziffern lang sein und mit der Vorwahl (Ortsnetz-, Netz-, Landes- oder Dienstekennzahl) vorangestellten Ziffer „0“ beginnen. Nach der Einrichtung der Sperre ist der Zugang zu sämtlichen Anschlüssen und Diensten gesperrt, deren Rufnummern mit den gesperrten Ziffern beginnen. Die individuelle Sperre gilt für alle MSN eines Anschlusses. Bei einem R-Gespräch wird dem Angerufenen das Verbindungsentgelt in Rechnung gestellt. Gemäß § 119 TKG hat die Bundesnetzagentur eine Sperrliste mit Rufnummern zu führen, die von R-Gesprächsdiensten für eingehende R-Gespräche zu sperren sind. Der Kunde ist nicht zur Zahlung des Entgelts für ein R-Gespräch verpflichtet, wenn dieses einen Tag nach Eintrag in der Sperrliste erfolgt. Entsprechend räumt DNS:NET dem Kunden die Möglichkeit ein, seinen Auftrag zur Aufnahme bzw. Löschung seiner Rufnummer(n) in die Sperrliste durch DNS:NET zu veranlassen. DNS:NET wird den Auftrag unverzüglich bearbeiten, steht jedoch nicht dafür ein, ob und in welcher Zeit die Eintragung bzw. Löschung seiner Rufnummer(n) durch die Bundesnetzagentur in der Sperrliste erfolgt. DNS:NET sperrt für ihre Kunden den Zugang zu sämtlichen Anschlüssen und Diensten, deren Rufnummern mit der Vorwahl „0900“ beginnen. Die 0900-Sperre gilt für alle MSN eines Anschlusses. Auf Wunsch des Kunden schaltet DNS:NET den Zugang zu den Anschlüssen und Diensten, deren Rufnummern mit der Vorwahl „0900“ beginnen, jederzeit frei. Nach einer Freischaltung kann der Kunde jederzeit wieder die Sperre beauftragen. Unabhängig von der Einrichtung einer Sperre der Vorwahlnummer „0900“ bleiben etwaige Hersteller-Hotlines für die Hardware für DNS:NET Kunden weiterhin erreichbar.
 
11.4 DNS:NET wird auf Wunsch (Einwilligung vorausgesetzt) des Kunden dessen notwendige Daten (Rufnummer, Name, Vorname, Anschrift, Beruf) unentgeltlich an einen Herausgeber eines allgemein zugänglichen Telefonverzeichnisses zwecks Aufnahme in ein solches weiterleiten. Das Vorstehende gilt entsprechend, soweit der Kunde die 
Aufnahme seiner notwendigen Daten in ein Verzeichnis für Auskunftsdienste wünscht (Einwilligung). Der Kunde hat das Recht, seinen Eintrag in einem Telefonverzeich- nis sowie in einem Verzeichnis für Auskunftsdienste prüfen, berichtigen und wieder streichen zu lassen.
 
11.5 Die DNS:NET darf im Einzelfall Auskunft über die in Teilnehmerverzeichnissen enthaltenen Kunden erteilen oder durch Dritte erteilen lassen. Der Kunde hat das Recht, der Auskunftserteilung über die Daten zu widersprechen, einen unrichtigen Eintrag berichtigen zu lassen bzw. den Eintrag löschen zu lassen.
 
11.6 Sofern der Kunde mit einem Eintrag in ein öffentliches Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist, darf über die Angaben Auskunft erteilt werden, sofern er hiergegen nicht widersprochen hat.
 
11.7 Über die Rufnummer des Kunden können die in öffentlichen gedruckten oder auf elektronischen Medien gespeicherten Anschlussdaten (z. B. Name, Adresse) durch Dritte erfragt werden (sog. Inverssuche). Sofern der Kunde mit einem Eintrag in ein Teilnehmerverzeichnis eingetragen ist, darf die Telefonauskunft auch über seinen Namen 
und/oder seine Anschrift erteilt werden, sofern er dies ausdrücklich wünscht. Die DNS:NET weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin, dass er gegen die Auskunftserteilung über Namen und/oder Anschrift anhand seiner Rufnummer (sog. Inverssuche) jederzeit gegenüber der DNS:NET widersprechen kann. Nach Eingang eines Widerspruchs wird die DNS:NET die Rufnummer des Kunden mit einem Sperrvermerk für die Inverssuche versehen.
 
11.8 Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112 sind von dem Sprachtelefoniedienst möglich, nicht jedoch bei Unterbrechung der Strom- und oder Internetversorgung. Die Notrufabfragestelle kann aufgrund der übermittelten Rufnummer des Anrufers Angaben zum Anrufer-Standort ermitteln. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Sprachtelefoniedienst am vereinbarten Anschluss genutzt wird. Wird ein Anruf zu den Notrufnummern getätigt und ist die Rufnummernunterdrückung aktiviert und/oder die GPS-Ortung des Endgerätes deaktiviert, muss DNS:NET den Notruf entgegennehmenden Stellen es ermöglichen, die Rufnummer anzuzeigen und die Ortung des Endgerätes per GPS zu ermöglichen.
 
11.9 Für den Fall eines bestimmten Risikos, dass die Sicherheit der Netze und elektronischen Kommunikationsdienste gefährdet sein kann, muss DNS:NET den Kunden über dieses Risiko informieren und mit- teilen, wo das Risiko außerhalb des Umfangs der Maßnahmen liegt. Ferner ist DNS:NET verpflichtet den Kunden über mögliche Abhilfemaßnahmen, einschließlich der wahrscheinlichen Kosten zu informieren. Im Fall von Sicherheitsvorfällen, -bedrohungen oder -lücken, wird DNS:NET unverzüglich reagieren, um Schaden vom Netz der DNS:NET und dem Kunden abzuwenden. Hierzu ist 
die DNS:NET auch berechtigt, die Bereitstellung ihres Dienstes kurzfristig zu unterbrechen. Entsteht durch eine schuldhafte Verzögerung oder ein sonstiges schuldhaftes Verhalten der DNS:NET bei der Reaktion auf Sicherheitsvorfällen, -bedrohungen oder -lücken ein Schaden, so wird DNS:NET dem Kunden diesen Schaden 
nach Maßgabe von Ziffer 12 der AGB ersetzen.
 
Stand: 23. Januar 2023

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fernsehen (TV-Pakete)

1. GELTUNGSBEREICH

Die DNS:NET erbringt alle von ihr angebotenen TV-Dienstleistungen („die Leistungen“ oder „IPTV“) zu den nachstehenden „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fernsehen (TV-Pakete)“, die zusätzlich und ergänzend zu den AGB gelten, sowie zu den weiteren Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird. Es besteht kein Anspruch auf die Realisierung des beauftragten Anschlusses auf Basis einer bestimmten Netztechnologie. Die an der Installationsadresse verfügbaren Pakete, Leistungsmerkmale und Optionen können sich
je nach eingesetzter Netztechnologie unterscheiden. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer bestimmten Bandbreite besteht nicht. Der Kunde kann die verfügbaren Leistungen stets aktuell im Anschlusscheck prüfen.

2. LEISTUNGSUMFANG

2.1 Der IPTV-Dienst kann nur an DNS:NET eigenen Anschlüssen genutzt werden. Bei Beauftragung eines Kabelanschlusses sowie gesonderter zeitgleicher und/oder zeitversetzter Beauftragung von Telekommunikationsdiensten werden unabhängige Vertragsverhältnisse begründet. Endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich der Telekommunikationsdienste aus einem nicht von DNS:NET zu vertretenden Grund, besteht für DNS:NET ein außerordentliches Kündigungsrecht in Bezug auf den Vertrag bzgl. der TV-Dienstleistungen. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er DNS:NET für den entstandenen Schaden.

2.2 DNS:NET stellt beim TV-Anschluss Programmsignale nach Maßgabe der Gesetze, Entscheidungen Dritter wie z.B. Landesmedienanstalten, Programmanbieter, zur Verfügung. Eine vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung bestimmter Programme oder Benutzung bestimmter Übertragungstechniken wird durch den vorliegenden Vertrag nicht begründet. Der Kunde muss daher damit rechnen, dass nicht jederzeit dieseleben Signale auf dieselbe Art und Weise übermittelt werden.

2.3 Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen des Empfangs z.B. durch Sender, atmosphärische Störungen oder Satellitenausfall – berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der Entgelte. Dies gilt auch bei Ausfall oder Störung des Eingangssignals oder bei Programmänderungen, auf die DNS:NET keinen Einfluss hat.

2.4 Die Pflicht von DNS:NET zur Bereitstellung eines bestimmten TV-Pakets umfasst, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, nur die Ausrichtung und Struktur des gebuchten TV-Pakets, nicht aber die zum Zeitpunkt der Buchung des TV-Pakets konkret enthaltenen Programme und TV-Services. DNS:NET behält sich das Recht vor, bei der
Änderung des Genres eines Programms oder der Einstellung eines Programms oder TV-Services durch den Programm- oder Serviceanbieter, bei Ablauf einzelner Verwertungsrechte von DNS:NET oder bei für ihn zwingenden Entscheidungen der Landesmedienan- stalt in Bezug auf die Einstellung oder den Austausch eines Programms, die Struktur eines einzelnen TV-Pakets oder einer Kombination von zwei oder mehreren TV-Paketen zu verändern, sofern es für den Kunden zumutbar ist.

2.5 Sofern DNS:NET eine Kombination von zwei oder mehreren TV-Paketen zu einem Gesamtpreis anbietet und DNS:NET bei einer Einstellung eines TV-Pakets dieses nicht durch ein gleich ausgerichtetes TV-Paket ersetzen kann, reduziert sich der Gesamtpreis auf die Einzelpreise der im Gesamtpaket verbliebenen TV-Pakete, wobei ein durch die Kombination mehrerer TV-Pakete gegebenenfalls bestehender Rabatt erhalten bleibt. Außerdem steht dem Kunden in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht Ziff.

2.8 dieser Ergänzenden AGB zu. 2.6 Betrifft die Änderung oder Einstellung nur einzelne in einem TV-Paket enthaltene
Programme oder TV-Services (z. B. wegen Einstellung durch den Service- bzw. Programmanbieter oder bei Ablauf einzelner Verwertungsrechte) und kann DNS:NET das betroffene Programm oder den betroffenen TV- Service nicht durch ein inhaltlich gleich ausgerichtetes und ausgestaltetes Programm oder einen gleich ausgerichteten TV- Service ersetzen, steht dem Kunden das Sonderkündigungsrecht gemäß 2.8 dieser Ergänzenden AGB zu.

2.7 DNS:NET wird den Kunden über eine Leistungsänderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten informieren.

2.8 In den Fällen gemäß Ziffer 2.5 oder Ziffer 2.6 dieser Ergänzenden AGB kann der Kunde ggf. gesetz- liche Rechte insbesondere nach § 57 Abs. 1 TKG i.V.m. § 66 Abs. 1, 2 TKG geltend machen.

2.9 Aus lizenzrechtlichen Gründen sind nicht alle Funktionen bei allen Sendern verfügbar. DNS:NET übermittelt die TV- sowie Rundfunksignale bis zum Übergabepunkt unter Beachtung von nationalen Gesetzen und Vereinbarungen. DNS:NET ist berechtigt, auch während der Vertragslaufzeit, technische Veränderungen durchzuführen.

3. PREISERHÖHUNG

Wenn und soweit sich ihre folgenden Kosten die Versorgung mit Fernseh- und Hörfunkfunksignalen sowie Telekommunikationsdiensten insgesamt erhöhen, ist DNS:NET bei einer Erhöhung der Kosten zu einer Erhöhung der Entgelte berechtigt: Signalkosten oder Kosten dritter Vorlieferanten, Urheberrechtsvergütungen, oder besondere Kosten für die technische Bereitstellung von Diensten/der Versorgung, Lohn und Materialkosten und Kosten durch Umrüstungen von Kopfstellen, die technisch oder rechtlich erforderlich oder angezeigt sind.

4. VERSCHIEDENE TV-ANGEBOTE

4.1 DNS:NET stellt unterschiedliche TV Produkte als Kabel TV Signal, als IPTV Signal bzw. als hybrides Kabel-TV / IPTV Produkt in den Versorgungsgebieten zur Verfügung. Im Rahmen der jeweiligen TV-Angebote stellt DNS:NET dem Kunden TV-Sender meist in HD-Qualität und teilweise in SD-Qualität in entsprechend angebotener Anzahl bereit.
Welche Programme in welcher Qualität in Bezug auf das jeweilige TV-Angebot empfangbar sind, kann der Kunde unter https://www.dns-net.de/hubfs/DNSNET- Senderliste.pdf einsehen. Das IPTV Produkt kann in den FTTH Projekten generell gebucht werden. Das Kabel-TV Angebot ist nur in bestimmten Versorgungsgebieten verfügbar.

4.2 DNS:NET stellt dem Kunden zur Entschlüsselung des TV-Angebotes auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über den Kabelanschluss ggf. eine – ggf. auch virtuelle – SmartCard und/oder mit gesondertem Vertrag ein Empfangsgerät (z. B. TV Set Top Box), oder ein CI+ Modul gegen das in der Preisliste oder dem Leistungsangebot/Produktdatenblatt zur Verfügung und schaltet die entsprechenden Endgeräte für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum der DNS:NET, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für die Lieferung kann DNS:NET eine Gebühr gemäß Preisliste verlangen.

4.3 Bei der Nutzung eines IPTV Produktes bzw. eines CI+ Moduls kann die Zahl der empfangbaren Sender aufgrund verpflichtender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein. Weiterhin können ggf. nicht alle Zusatzdienste der DNS:NET genutzt werden.

4.4 DNS:NET kann verlangen, dass das IPTV Produkt (TV App) nur in der vertraglich bestimmten Liegenschaft (Haushaltsadresse) verwendet wird, bzw. dass die eine überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der SmartCard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist DNS:NET berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Empfangsgerät genutzt werden können.

4.5 Für die Nutzung der TV App sind Zugangsdaten notwendig, die durch DNS:NET bereitgestellt werden. Für das Produkt Kabel TV Ist auf der SmartCard kein TV-Paket freigeschaltet, kann DNS:NET diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern. Die Produktfreischaltungen für die TV App bzw über die SmartCard kann von dem Kunden jederzeit telefonisch oder über das Online-Kundencenter kostenlos wieder aktiviert werden. Mit Buchung eines TV-Pakets geschieht dies automatisch.

4.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die SmartCard Dritten ohne entsprechende Gestattung zum Empfang der Produkte über einen Kabelanschluss außerhalb seines privaten Haushalts zu überlassen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, Eingriffe in die Software des von DNS:NET zur Verfügung gestellten Empfangsgeräts vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Wird der Empfang der Produkte durch Eingriffe in die Software oder Hardware beeinträchtigt oder unterbrochen, ohne dass DNS:NET die Beeinträchtigung oder die Unterbrechung zu vertreten hat, ist der Kunde weiterhin zur Leistung verpflichtet.

Stand: 23. Januar 2023

Datenschutzinformationen

1. ALLGEMEINES

Wir von der DNS:NET nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der Bereitstellung von Dienstleistungen und Telekommunikationsdiensten im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen zu den nachfolgend aufgeführten Zwecken. Personenbezogene Daten im Sinne dieser Datenschutz-Information sind sämtliche Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen. Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Ihre persönlichen
Daten (z. B. Name, Kontaktdaten, sog. Bestandsdaten) und Informationen über Ihre Nutzung von Telekommunikationsdienste (sog. Verkehrsdaten). Im Folgenden erfahren Sie, wie wir mit diesen Daten umgehen. Zur besseren Übersicht haben wir unsere Datenschutz-Information in Kapitel aufgeteilt.

2. VERANTWORTLICHE STELLE UND DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die

DNS:NET Breitband Internet GmbH,
Zimmerstraße 23, 10969 Berlin,

T +49 (0 30) 667 65 – 0
F +49 (0 30) 667 65 – 499
E-Mail info@dns-net.de.

Die näheren Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum dieser Internetseite. Die DNS:NET hat Herrn Rechtsanwalt Michael Panienka als Datenschutzbeauftragten bestellt, diesen können Sie über die E-Mail-Adresse mp@panienka.de erreichen.

3. ZWECKE, ZU DENEN IHRE DATEN ERHOBEN UND VERARBEITET WERDEN UND IHRE
RECHTSGRUNDLAGEN

3.1 Vertragsabwicklung

DNS:NET verarbeitet personenbezogene Daten, soweit es für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten bzw. für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Hierzu verarbeiten wir auch Daten zur Störungs- und
Missbrauchserkennung von Telekommunikationsdiensten. Als Netzbetreiber betreibt DNS:NET ein Telekommunikations- und Datenübertragungsnetz. Daraus erfolgen verschiedene Angebote im Bereich Sprach-, Internet- und Datendienstleistungen für Geschäfts- und Privatkunden sowie Kabel-TV für die Wohnungswirtschaft. Sofern zur
Erfüllung der jeweiligen Vertrags- verhältnisse die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, basiert dies auf Art. 6 Abs. 1 b) Alt. 1 DS-GVO. Sofern DNS:NET Ihre Einwilligung in die weitergehende Verarbeitung Ihrer personenbezo- genen Daten erhalten hat, basiert die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO. Soweit dagegen anderweitige Datenverarbeitungen, etwa zu Analysezwecken, durchgeführt werden, dienen diese berechtigten Interessen der DNS:NET wie etwa der Sicherstellung von IT-Sicherheit oder der bedarfsgerechten Allokation von IT-Ressourcen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO. Hierbei handelt es sich um elementar wichtige Grundinteressen der DNS:NET an dem Betrieb der Dienste. Ihre Interessen werden hierbei zudem durch angemessene Schutzvorkehrungen, etwa Pseudonymisierung oder Anonymisierung, gewahrt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung oder Übermittlung der
Bestandsdaten an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des Teilnehmers. Die Bestandsdaten werden ausschließlich beim Teilnehmer erhoben. Die konkrete Verarbeitung richtet sich nach den jeweiligen Produkten und der jeweiligen Dienstleistung, die Sie bei DNS:NET beziehen. Insbesondere erfasst sind die Abrechnung der vertraglichen Leistungen, der Versand von Rechnungen und ggf. Mahnungen sowie die Kommunikation mit Ihnen. Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebene Datenverarbeitung ist die Verarbeitung zur Vertragserfüllung und Vertragsdurchführung gemäß § 95 Abs.1 TKG. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Verkehrsdaten sind § 96 und 97 TKG. Zum Zwecke der Vertragserfüllung, z. B. zur Abwicklung der Zahlung, der Versendung von Schreiben oder der Errichtung Ihres Anschlusses, übermitteln wir Ihre persönlichen Daten oder Ihre Abrechnungsdaten auch an Dritte und Auftragsverarbeiter (z. B. Versanddienstleister, Inkassodienstleister, Telekommunikations-Carrier, Callcenter, Baufirmen). Sofern Sie uns lediglich als abweichender Rechnungsempfänger mitgeteilt wurden, werden wir Ihre Daten ausschließlich zu Abrechnungszwecken von erbrachten Leistungen verarbeiten.

3.2 Werbung

DNS:NET nutzt rechtmäßig bekannt gewordene Daten zum Zwecke der Werbung per Post und zudem per E-Mail oder Telefon, sofern Sie hierin konkret und wirksam eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO). Wenn DNS:NET im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung über Telekommunikationsleistungen rechtmäßig Kenntnis von der Rufnummer oder der Postadresse, auch der elektronischen erhalten hat, dürfen wir diese für die Versendung von Text- oder Bildmitteilungen an ein Telefon oder an eine Postadresse zur Werbung für eigene Angebote, zur Marktforschung und zur Unterrichtung über einen individuellen Gesprächswunsch verwenden, es sei denn, dass Sie einer solchen Verwendung widersprochen haben. Hierauf werden wir bei der Erhebung oder der erstmaligen Speicherung der Rufnummer oder Adresse und bei jeder Versendung einer Nachricht an diese Rufnummer oder Adresse deutlich sichtbar und gut lesbar hinweisen, dass Sie der Versendung weiterer Nachrichten jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen können.

3.3 Bonitätsprüfung

DNS:NET führt vor dem Vertragsschluss mit Ihnen eine Bonitätsprüfung durch und bezieht die Ergebnisse aus dieser Bonitätsprüfung entsprechend der rechtlichen Vorgaben in die Entscheidung über einen Vertragsschluss mit Ihnen ein (Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO). Bei Vorliegen einer negativen Auskunft zu Merkmalen Ihrer Bonität dürfen wir
ein Vertragsverhältnis mit Ihnen ablehnen. Zur Einholung einer Bonitätsauskunft über Sie übermittelt DNS:NET Ihren Namen und Ihre Anschrift an die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss oder an die SCHUFA Holding AG, Massenbergstr. 9 – 13, 44787 Bochum.

Diese Verarbeitung Ihrer vorstehend genannten Daten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen von DNS:NET erforderlich und ist durch eine Interessenabwägung zugunsten von DNS:NET gerechtfertigt. Ohne eine Weitergabe an ein Unternehmen wie die Creditreform kann DNS:NET Ihre Bonität nicht überprüfen. DNS:NET hat auch ein berechtigtes Interesse daran, Ihre vorstehend genannten Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung zu verarbeiten, nämlich die damit verbundene Bewertung Ihrer Bonität vor Vertragsschluss und die Reduzierung des Risikos von Zahlungsausfällen für DNS:NET. Ihr schutzwürdiges Interesse, dass Ihre vorstehend genannten Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden, überwiegt dieses berechtigte Interesse von DNS:NET nicht, da DNS:NET diese Daten dem beschriebenen Verarbeitungszweck entsprechend angemessen verwendet und Sie mit einer solchen Nutzung Ihrer Daten zur Bonitätsprüfung bei der Anbahnung vertraglicher Beziehungen rechnen können. Zudem werden Sie durch diese Verarbeitung gleichermaßen geschützt, da Sie derart vor dem Eingehen von Verträgen geschützt werden können, die Ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.

3.4 Weitere Zwecke

Sofern neben den bereits bestehenden Zwecken andere Zwecke zur Datenverwendung entstehen, prüfen wir, ob diese weiteren Zwecke mit den ursprünglichen Erhebungszwecken kompatibel und damit vereinbar sind. Ist dies nicht der Fall, wird DNS:NET Sie über eine solche Zweckänderung informieren. Liegt keine anderweitige Rechtsgrundlage für die weitere Datenverwendung vor, wird DNS:NET Ihre personenbezogenen Daten nicht ohne Ihre Einwilligung verwenden.

4. WAHLMÖGLICHKEITEN FÜR TELEKOMMUNIKATIONSLEISTUNGEN

4.1 Einzelverbindungsnachweis

Während des Bestellprozesses können Sie auswählen, ob Sie einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis (EVN) oder einen verkürzten EVN haben wollen oder auf einen EVN verzichten wollen. Die Einzelverbindungsnachweise können Sie danach monatlich aus dem Kunden-Portal herunterladen. Sie können dabei bestimmen, dass die Zielrufnummern um die letzten drei Ziffern gekürzt gespeichert werden sollen; anderenfalls speichert DNS:NET die Zielrufnummer vollständig. Falls Sie Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung erheben, hat eine verkürzte Speicherung der Zielrufnummer zur Folge, dass DNS:NET von der Pflicht zur Vorlage der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung befreit ist. Privatkunden müssen schriftlich bestätigen, dass sie Mitbenutzer des Telekommunikationsdienstes bezüglich des
Einzelverbindungsnachweises informiert haben. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden ist (gemäß § 99 Abs. 1 Satz 4 TKG) eine schriftliche Bestätigung erforderlich, dass die Mitarbeiter informiert wurden, künftige Mitarbeiter unverzüglich informiert werden und der Betriebsratbzw. die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde oder eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist.

4.2 Rufnummernanzeige

Soweit Sie einen Telefonanschluss bei DNS:NET beauftragt haben, wird Ihr Anschluss so eingerichtet, dass die Rufnummer des Anrufenden beim Angerufenen angezeigt wird. Soweit Sie dies nicht wünschen, haben die Möglichkeit, im DNS:NET VOIP-Portal einzustellen, ob dem Angerufenen Ihre Rufnummer signalisiert wird oder nicht. Bei
unterdrückter Rufnummernanzeige kann die Rufnummer trotzdem mit entsprechenden Geräten (z.B. Fangschaltungen) ausgelesen werden. Mit der Funktion Rufnummern- anzeige (auch „User Provided Number“, UPN) können sie im DNS:NET VOIP-Portal eine Rufnummer angeben, an der Sie ein Nutzungsrecht haben, die zusätzlich zur von der DNS:NET zugewiesenen Num- mer übermittelt wird. Diese zusätzliche Rufnummer wird in der Regel beim Angerufenen angezeigt. Ihre ursprüngliche Rufnummer ist für die Polizei, Notdienste, Callcenter, strafverfolgende Behörden und Privatkunden mit einsprechenden Geräten jederzeit sichtbar.

4.3 Teilnehmerverzeichnisse

Sofern Sie dies beauftragen, wird DNS:NET für eine Eintragung der unter Beteiligung des Kunden festgelegten Daten (Namen, Anschrift und ggf. zusätzliche Angaben wie Beruf, Branche und Art des An- schlusses) in gedruckten und/oder elektronischen Verzeichnissen sowie in Telefonauskünften sorgen. Sofern Sie einer derartigen Veröffentlichung zugestimmt haben, ist DNS:NET verpflichtet, diese Daten auf Anfrage an Unternehmen weiterzugeben, die öffentliche Teilnehmerverzeichnisse herausgeben und/ oder Telefonauskunftsdienste anbieten. In Teilnehmerverzeichnissen oder anderen öffentlich zugänglichen Unterlagen eingetragene Daten können ggfs. von jedermann für Werbezwecke genutzt werden. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre in Teilnehmerverzeichnissen oder anderweitig veröffentlichten Daten von Dritten, denen Sie hierzu keine ausdrückliche Erlaubnis gegeben haben, für werbliche Zwecke oder zur
Marktforschung genutzt werden, können Sie der Nutzung Ihrer Daten jederzeit gegenüber einzelnen Unternehmen widersprechen. Sie können sich auch auf eine der „Robinsonlisten“ eintragen lassen, die vom Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV), vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) und vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. (IDI) geführt und von allen, dem jeweiligen Verband angeschlossenen Unternehmen, respektiert werden. Weitere Informationen zur Robinsonliste des IDI nebst Eintragsmöglichkeit finden Sie unter www.robinsonliste.de. Den DDV erreichen Sie per Brief unter
DDV Robinsonliste, Postfach 14 01, 71243 Ditzingen, per Telefon unter 07156 / 95 10 10 oder im Internet unter www.ichhabediewahl.de.

4.4 Anrufliste

Anruflisten können Sie im DNS:NET VOIP-Portal jederzeit aktivieren oder deaktivieren. Mit der Aktivierung erklären Sie, dass Sie alle Mitbenutzer darüber informieren werden. Die Anruferlisten umfassen ein- und ausgehende sowie entgangene Telefonate und beinhalten die Rufnummer des Anrufers und des Angerufenen, den Zeitpunkt, die
Gesprächsdauer und die Bezeichnung des SIP-Clients, über den der Anruf geführt wird. Eine Löschung der Liste ist durch Sie jederzeit möglich. Spätestens nach 6 Monaten erfolgt jedoch eine automatische Löschung.

4.5 Anrufsperre

Im DNS:NET VOIP Portal ist es Ihnen möglich, die Durchstellung von unerwünschten Anrufen zu sperren, z.B. anonyme Anrufe oder belästigende Werbeanrufe („Blacklist“). Alternativ können Sie auch explizit Rufnummern festlegen, die Sie ausschließlich anrufen können („Whitelist“).

5. EMPFÄNGER IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN

Innerhalb von unserem Unternehmen erhalten die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die mit der Bearbei- tung betraut sind im Rahmen der Erforderlichkeit oder angemessener Zweckmäßigkeit. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Zugriff auf die personenbe- zogenen Daten erhalten, wenn diese
unseren schriftlichen datenschutzrechtlichen Weisungen sowie das allgemeine Datengeheimnis im Rahmen einer Auftragsverarbeitung wahren und – soweit anwendbar – das Fernmeldegeheimnis wahren. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen der Realisierung von Diensten in unserem Netz der Datenaustausch mit den beteiligten Netzbetreibern und anderen Diensteanbie- tern nach dem TKG, insbesondere bei einem Anbieterwechsel sowie dem Herstellen und Halten von Verbindungen über die Netzgrenzen sowie zur Abrechnung und der Einziehung von Forderungen. Diese
Übermittlung erfolgt nur im Rahmen der Erforderlichkeit, wie es in §§ 95 ff. TKG vorgeschrieben ist. Die Einzelheiten des Datenaustauschs und der Datenverarbeitung richten sich nach der Art des in Anspruch genommenen Dienstes. Nutzen Sie die Dienste Dritter über den von uns bereitgestellten Anschluss, erfahren Sie von diesen Dritten
weitere Einzelheiten. Da uns die möglichen dritten Anbieter, die Sie über unseren Anschluss nutzen, nicht vorab bekannt sind, können wir Ihnen an dieser Stelle keine konkrete Angaben zu der Adresse machen, unter der Sie Ihren jeweiligen dritten Diensteanbieter erreichen. Für die Einholung von Wirtschafts- und Bonitätsauskünften arbeiten wir mit Auskunfteien (Dritten) zusammen, siehe Ziffer 3.3. Bei der Beitreibung von Forderungen arbeiten wir mit Dritten zusammen, siehe Ziffer 8. Der Kunde kann über das Kundenportal jederzeit selbst festlegen, ob Daten an gedruckte Telefonbücher, elektronische Verzeichnisse und Telefonauskünfte weitergegeben werden sollen. Außerdem kann ent- schieden werden, ob neben Ihrem Namen auch der Vorname sowie die Anschrift veröffentlicht werden soll und ob eine Rückwärtssuche erlaubt ist. Wir
werden insbesondere keine personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung oder
des Adresshandels an Dritte übermitteln.

6. DATENÜBERMITTLUNG IN EIN DRITTLAND ODER AN INTERN. ORGANISATIONEN

Eine Datenübermittlung an Länder außerhalb der EU bzw. des EWR („Drittland“) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung des Vertragsverhältnisses (Vertrag mit dem Diensteanbieter oder zur Nutzung der in unserem Netz realisierten Dienste) erforderlich ist. Bei anderen Vertragsverhältnissen, wie einem Kontaktverhältnis oder einer Bewerbung erfolgt eine solche Datenübermittlung nur zur Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses oder soweit dies wegen eines berechtigten Interesses ausnahmsweise angemessen ist.

7. DATENSPEICHERUNG UND DATENLÖSCHUNG

Zur Begründung, Ausgestaltung und Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen als Kunde von Telekommunikationsdienstleistungen speichern wir die Daten bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus und zwar bis zum Ende des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in dem der Vertrag beendet wird. Mit dem Ablauf dieser Frist erfolgt keine Löschung, sondern eine Sperre der Daten, da wir nach Handels- und Steuerrecht die Daten bis zu 10 Jahre speichern müssen. Diese Speicherung gilt auch für die Rechnungssummen. Speziell für die anfallenden Einzelverbindungen und die hieraus folgenden Abrechnungsdaten gilt, dass wir diese für die Dauer von 3 Kalendermonaten speichern, sofern dies zu Abrechnungszwecken mit Ihnen oder anderen Netzbetreibern oder Diensteanbietern erforderlich ist. Sofern Sie als Zahlungspflichtiger fristgerecht Einwendungen erheben, werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen bzw. Forderungsbeitreibung gespeichert. Mit der Löschung wird die DNS:NET von der Vorlagepflicht der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung befreit. Eine weitere Speicherung erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn dies nach dem TKG zugelassen ist (z. B. Stö- rungsbeseitigung, Missbrauchsaufklärung und -verhinderung). DNS:NET löscht dynamisch vergebene IP-Adressen spätestens 7 Tage nach dem Ende der Verbindung.

8. BEITREIBUNG VON FORDERUNGEN

Soweit aus dem Vertragsverhältnis oder auf sonstige Weise die Beitreibung einer offenen Forderung im Rahmen der Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen erforderlich wird – und hierbei nicht die Interessen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen – beauftragen wir alternativ einer der folgenden Rechtspersonen mit der Beitreibung: ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung. Der jeweils beauftragten Rechtsperson werden die zur Beitreibung erforderlichen Daten übermittelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1 lit. f der DSGVO sowie § 95 Abs. 5 TKG. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei den genannten Rechtspersonen stehen Ihnen diese unter der jeweils angegebenen Adresse zur Verfügung.

9. IHRE RECHTE

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m § 19 BDSG). Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU- Datenschutz-Grundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft
wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbezwecken einzulegen.

10. BESONDERER HINWEIS AUF IHR WIDERSPRUCHSRECHT NACH ART. 21 DS-GVO

Aufgrund der Regelung in Art. 21 DS-GVO wollen wir Sie noch einmal in besonderer Weise auf Ihr folgendes Widerspruchsrecht hinweisen: Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)-Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte per E-Mail gerichtet werden an mp@panienka.de.

Stand: 23. Januar 2023

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