1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die DNS:NET Breitband Internet GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Frankfurt/Oder, HRB 13014 FF (im Folgenden DNS:NET genannt) erbringt ihre Telekommunikationsdienstleistungen unter Einbeziehung der Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Ihren Kunden. Sie finden auch auf hiermit im Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen sowie Beseitigung von Störungen Anwendung. Die in der Verordnung zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt (TK-Transparenzverordnung) bezeichneten Angaben sind in den Produktinformationsblättern sowie soweit vorgeschrieben dieser AGB sowie den Ergänzenden AGB enthalten und deutlich hervorgehoben. Die Kontaktdaten der DNS:NET sind am Ende dieser AGB angegeben.
1.2 Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn DNS:NET ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Die Rechte und Pflichten des Kunden und der DNS:NET ergeben sich in folgender Reihenfolge aus folgenden Dokumenten: Zunächst aus dem Kundenauftrag, sodann aus der Auftragsbestätigung, der jeweiligen Preisliste, den jeweiligen Ergänzenden AGB der einzelnen Produkte und den dazugehörigen Produktinformationsblättern sowie diesen AGB. Im Falle von Widersprüchen gelten die Bestimmungen der jeweils vorrangigen Regelung.
1.4 Die Vertragserfüllung wird maßgeblich durch die regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst, die durch das TKG sowie die hierzu erlassenen Rechtsverordnungen und den mit anderen Netzbetreibern geltenden Interconnection Verträgen und den im TK-Bereich ergehenden Entscheidungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) sowie der Verwaltungsgerichte und gegebenenfalls anderer Behörden oder Gerichte vorgegeben werden. Das Telekommunikationsgesetz findet auch dann Anwendung, sollte in den folgenden AGB und den Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich hierauf Bezug genommen werden.
2. VERTRAGSSCHLUSS UND ÄNDERUNG
2.1 Der Vertrag über die Nutzung der Dienste der DNS:NET zwischen der DNS:NET und dem Kunden kommt durch einen schriftlichen oder elektronischen Auftrag des Kunden, unter Verwendung des ent- sprechenden Formulars (Angebot) und der anschließenden schriftlichen Auftragsbestätigung durch die DNS:NET (Annahme), zustande und richtet sich ausschließlich nach deren Inhalt, den dort in Bezug genommenen Leistungs- und Produktbeschreibungen, Preisverzeichnissen sowie diesen AGB und den für die jeweiligen Dienste relevanten Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit der Kunde ein Verbraucher ist, wird die DNS:NET den Kunden entsprechend den
Vorgaben der §§ 54, 55 TKG, die dort bezeichneten Informationen vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen. Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der DNS:NET, einen Netzzugang zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz zur Verfügung zu stellen. DNS:NET ist berechtigt, sich zur Leistungserfüllung Dritter zu bedienen. Soweit die DNS:NET sich zur Erbringung ihrer Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
2.2 Die DNS:NET kann die Annahme des Auftrages des Kunden ohne Angabe von Gründen verweigern. DNS:NET akzeptiert grundsätzlich nur volljährige Verbraucher mit Wohnsitz in Deutschland als Kunden. Die DNS:NET kann den Vertragsschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, des Mietvertrages und/oder des Personalausweises abhängig machen. Die DNS:NET ist auch berechtigt, den Vertragsabschluss von der Zahlung eines Hausanschlusskostenbeitrages oder eines Beitrages für die Modernisierung der Innenhausverkabelung (Verkabelung vom Hausübergabepunkt bis zum Router) abhängig zu machen.
2.3 DNS:NET behält sich das Recht vor, Änderungen der Geschäftsbedingungen und/oder der Leistungsbeschreibung(en) vorzunehmen, wenn und soweit Änderungen der Gesetzeslage, Änderungen der Rechtsprechung, behördliche Anordnungen oder unvorhersehbare Entwicklungen, die DNS:NET nicht veranlasst und auf die DNS:NET keinen Einfluss hat, dies erforderlich machen und die bei Vertragsschluss bestehende Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses nicht bedeutend gestört wird. Nicht von dem Änderungsrecht umfasst sind wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses, wie Art und Umfang des vereinbarten Produkts, Vertragslaufzeit und Kündigung.
2.4 DNS:NET wird dem Kunden solche Änderungen rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform oder Hinterlegung im Online-Kundencenter mit Benachrichtigung per E-Mail unter drucktechnischer Hervorhebung der jeweiligen Änderungen mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Änderung, entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nach § 57 Abs. 1 und 2 TKG bekannt geben. Der Kunde kann im Falle einer einseitigen Änderung dieser AGB durch DNS:NET den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen, es sei denn, die
Änderungen sind ausschließlich zum Vorteil des Kunden, rein administrativer Art und haben keine negativen Auswirkungen auf den Kunden oder sind unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung über die Vertragsänderung dem Kunden zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Vertragsänderung wirksam werden soll. DNS:NET wird den Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf den Inhalt und die Ausgestaltung des Kündigungsrechts in der Mitteilung über die Änderungen gesondert hinweisen. Weitere Kündigungsrechte der Parteien bleiben hiervon unberührt.
3. LEISTUNGEN DER DNS:NET
3.1 Der von DNS:NET zu erbringende Leistungsumfang einschließlich der geschuldeten Verfügbarkeit der Dienste ergibt sich aus dem Auftragsformular und der Ergänzenden AGB.
3.2 Soweit nichts anderes vorrangig bestimmt ist, hat der Anschluss eine durchschnittliche über 365 Tage gemittelte Verfügbarkeit von 98,5 %. Der Anschluss gilt als nicht verfügbar, wenn von ihm keine abgehenden Verbindungen hergestellt werden können oder wenn im Netz von DNS:NET für den Anschluss ankommende Verbindungen zum Anschluss nicht hergestellt werden können.
3.3 Soweit die DNS:NET neben den beauftragten Leistungen und Diensten zusätzliche entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit mit oder ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
3.4 In Fällen höherer Gewalt ist DNS:NET von ihren Leistungspflichten befreit. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein schadenverursachendes Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, auch in Zulieferbetrieben, sowie alle sonstigen Ereignisse, die DNS:NET nicht zu vertreten hat, insbesondere wenn Dritte, die keine Erfüllungsgehilfen
der DNS:NET sind, Leitungen bzw. Verbindungen zur Übertragung der geschuldeten Leistung seitens DNS:NET beschädigen oder zerstören.
3.5 Die Einhaltung der vereinbarten Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten stehen unter der Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllt. Kunden, die Ver- braucher sind, haben die Möglichkeit, auf Vorauszahlungsbasis Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz der DNS:NET zu erhalten und Sprachkommunikationsdienste, Internetzugangsdienste oder öffentlich zugängliche nummerngebundene interpersonelle Telekommunikationsdienste in Anspruch zu nehmen.
3.6 Soweit DNS:NET eine Leistung zu erbringen oder bereitzustellen hat, die von erforderlichen Vorleistungen Dritter (z. B. Verfügbarkeit von Übertragungswegen oder Einrichtungen anderer Netzbetreiber und Anbieter) oder Genehmigungen abhängig ist, steht die Verpflichtung der DNS:NET unter dem Vorbehalt, dass diese tatsächlich, rechtzeitig und in entsprechender Qualität erfolgen. Eine Haftung oder Leistungspflicht der DNS:NET entfällt insoweit, es sei denn, DNS:NET ist grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorzuwerfen.
3.7 Tarifberatung: DNS:NET berät den Kunden hinsichtlich des für ihn besten Tarifs in Bezug auf die Dienste der DNS:NET. DNS:NET berücksichtigt hierbei insbesondere den Umfang der vom Kunden aktuell vertraglich vereinbarten Dienste. DNS:NET erteilt dem Kunden die Informationen über den hiernach ermittelten besten Tarif mindestens einmal pro Jahr in Textform.
4. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
4.1 Sobald dem Kunden erstmalig die Leistung von DNS:NET bereitgestellt wird, hat er diese unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit zu prüfen und offensichtliche und/oder festgestellte Mängel anzuzeigen. Später festgestellte Mängel der von DNS:NET geschuldeten Leistung hat er ebenfalls unverzüglich DNS:NET anzuzeigen.
4.2 Der Kunde stellt in seinen Räumlichkeiten die für Bereitstellung und Betrieb der Leistungen von DNS:NET erforderlichen Flächen und die Stromversorgung sowie den ggf. erforderlichen Potenzialausgleich einschließlich Erdung unentgeltlich zur Verfügung. Überlassene Einrichtungen sind vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung
oder magnetische Wirkungen zu bewahren. Endeinrichtungen dürfen nicht angeschlossen bzw. benutzt werden, wenn ihre Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in der Bundesrepublik Deutschland unzulässig ist
4.3 Arbeiten am Leitungsnetz oder an überlassenen Netzabschlüssen und Datenübertragungseinichtungen sind ausschließlich DNS:NET oder von DNS:NET Beauftragten vorbehalten. Hierzu stellt der Kunde unentgeltlich im erforderlichen Umfang Informationen über verdeckte Leitungen und Rohre, deren Lage und Verlauf zur
Verfügung. Stellt der Kunde die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung, ist DNS:NET berechtigt, die Arbeiten zu verweigern (Ergänzendes unter Ziff. 10 dieser AGB).
4.4 Endeinrichtungen und Anwendungen, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorgaben der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (nachfolgend Bundesnetzagentur), nicht entsprechen oder deren Anschluss an öffentliche Telekommunikationsnetze unzulässig ist, dürfen nicht angeschlossen werden. Nur die von DNS:NET vorgegebenen Standard- Schnittstellen und üblichen und anerkannten Protokolle zur Nachrichtenübermittlung dürfen genutzt werden. Es dürfen somit keine Einrichtungen oder Protokolle verwendet werden, die das Netz von DNS:NET schädigen können.
4.5 Weitere Pflichten regeln die Ergänzenden AGB der jeweiligen Produkte. Soweit der Kunde die vertragsgemäßen Leistungen von DNS:NET zur Versendung von Daten nutzt und durch fehlerhafte Leistungen der DNS:NET Daten beim Kunden selbst verloren gehen oder beschädigt werden können, ist er zur vorsorglichen Schadensminderung
verpflichtet, seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen so zu sichern, dass diese bei Verlust aus in maschinenlesbarer Form bereitgestelltem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
4.6 Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seines Namens, seiner Wohn oder Geschäftsanschrift, seiner Rechnungsanschrift, seiner Rechtsform und im Falle der erteilten Einzugsermächtigung seiner Bankverbindung unverzüglich DNS:NET in Textform unter Angabe der betroffenen Kundennummer(n) oder soweit dort möglich, im Online-Service anzuzeigen. DNS:NET ist berechtigt, einen Nachweis des Namens durch Ausweiskopie oder einen entsprechenden Registerauszug zu fordern.
4.7 Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist DNS:NET berechtigt, die für die Ermittlung notwendiger Informationen entstehenden Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen. Ferner ist der Kunde gehindert, sich auf einen späteren Zugang zu berufen, wenn DNS:NET rechtzeitig Erklärungen an die letzte bekannte Anschrift übersandt hat und es wegen Nachsendung oder erforderlicher Ermittlungen der neuen Anschrift zu Verzögerungen kommt.
4.8 Ist zur Vertragsdurchführung die Verlegung von Leitungen erforderlich, erteilt der Kunde die Genehmigung zur Inanspruchnahme des Grundstücks für Leitungswege oder bringt, soweit er nicht selbst Grundstückseigentümer ist, unverzüglich die Genehmigung des Grundstückseigentümers bei. Erweiternd wird auf Ziffer 15 dieser AGB verwiesen.
5. NUTZUNG DURCH DRITTE
5.1 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der DNS:NET, die im freien Ermessen der DNS:NET steht, die bereitgestellte Leistung weder ganz noch teilweise an Dritte überlassen. Dritte sind hierbei nicht die im Haushalt des Kunden lebenden Personen oder Besucher des Kunden oder solche Dritte, die offensichtlich vom Vertragszweck erfasst sein sollen. Bei einem Verstoß kann DNS:NET den Vertrag fristlos kündigen. Die Ziffer 13.2 gilt entsprechend. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen und
sicherzustellen, dass die Pflichten nach Ziffer 4 weiterhin erfüllt werden. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.
5.2 Der Kunde ist auch zur Zahlung aller Entgelte für Leistungen verpflichtet, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung der Leistungen durch Dritte entstanden sind, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat.
5.3 Ein gewerblicher Wiederverkauf und jede entgeltliche direkte oder mittelbare Nutzung der von der DNS:NET angebotenen Dienste an Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch die DNS:NET gestattet. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch für den Kunden.
6. VERGÜTUNG
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils gültig vereinbarten Preisliste zu zahlen. Die Ergänzenden AGB für den Internetzugang, für die Telefonie und TV gelten entsprechend.
6.2 DNS:NET stellt dem Kunden für die jeweilige Leistung kalendermonatlich den Grund- und Paketpreis im Voraus in Rechnung. Erhebt DNS:NET einen einmaligen Anschlusspreis, wird dieser dem Kunden ebenfalls im Voraus in Rechnung gestellt. Erhebt DNS:NET nutzungsabhängige Gebühren, werden diese dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt. Zahlungsweise ist grundsätzlich das Einzugsverfahren bzw. SEPA-Lastschriftverfahren, wofür der Kunde eine Einzugsermächtigung bzw. einen Lastschriftauftrag erteilt.
6.3 Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die durch die Nutzung des Anschlusses durch Dritte oder durch im Haushalt des Kunden lebenden Personen oder Besucher des Kunden oder solche Personen, die offensichtlich vom Vertragszweck erfasst sein sollen, entstanden sind, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Kunde hat die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zu treffen, dass sein Anschluss sowie die daran angeschlossenen Anschlussendgeräte und Computer nicht ohne sein Wissen und Wollen genutzt werden. Der Kunde hat deshalb regelmäßig zu kontrollieren, ob Anhaltspunkte für unrechtmäßige oder nicht bzw. nicht mehr bei der Bundesnetzagentur registrierte Dialer oder andere Manipulationen durch Dritte vorliegen, und die dem üblichen Verkehrsverständnis nach anerkannten Sicherheitsvorkehrungen gegen diese Dialer und andere unrechtmäßige Manipulationen Dritter zu treffen.
6.4 In der Regel erstellt DNS:NET dem Kunden monatlich eine Abrechnung. Da für eine vollständige Abrechnung die Übermittlung von Abrechnungsdaten durch Dritte erforderlich ist, muss DNS:NET sich die Nachberechnung der bei Rechnungsversand nicht berücksichtigten Leistungen vorbehalten. Die Rechnung wird mit dem Zugang fällig.
6.5 DNS:NET erstellt die Rechnung je nach Auftrag des Kunden als Papierrechnung oder als Online-Rechnung entsprechend den Vorgaben des §§ 62, 65 TKG. Ist eine Online-Rechnung vereinbart, so ermöglicht DNS:NET dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten, seine Rechnungen und Einzelverbindungsnachweise (EVN) im Internet unter www.dns-net.de im Kundencenter in der Rubrik persönliches Online-Rechnungsarchiv einzusehen, herunterzuladen oder auszudrucken oder versendet die Rechnung nach eigenem Ermessen per E-Mail a den Kunden.
6.6 Nach Vertragsende wird das Online-Rechnungsarchiv deaktiviert und die Zugangsberechtigung erlischt. Evtl. noch ausstehende Rechnungen werden Ihnen dann per Post zugesandt. Gegen Nachweis ihrer Berechtigung zum Vorsteuerabzug können Kunden eine den Anforderungen des § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) entsprechende Rechnung erhalten. Der Kunde wird die Mitbenutzer des Anschlusses darüber informieren, dass er im Online Rechnungsarchiv Auswertungen der Verbindungsdaten vornehmen kann. Der für den Zugriff auf die Online-Rechnung benötigte Internetzugang ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.
6.7 Der Kunde erhält Zugang zum Online-Rechnungsarchiv mit seiner Kundennummer und dem zur Kundennummer zugehörigen persönlichen Kennwort (Passwort), das ihm per Post zugestellt wird und das er jederzeit ändern kann. Der Kunde ist verpflichtet, das Passwort vertraulich zu behandeln und es unverzüglich zu ändern, wenn für ihn die Vermutung besteht, ein Nichtberechtigter könnte hiervon Kenntnis erlangt haben. Über die Verfügbarkeit einer neuen Rechnung im Online-Rechnungsarchiv informiert DNS:NET den Kunden per E-Mail an die im Auftrag angegebene E-Mail-Adresse. Um das datenschutzgerechte Verfahren seitens DNS:NET anbieten und durchführen zu können, ist der Kunde verpflichtet, sein vorgenanntes E-Mail-Konto sowie die Rechnungsdaten aus dem Online-Rechnungsarchiv in angemessenen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Monat, abzurufen. Rechnungsdokumente werden für 15 Monate und ggf. beauftragte EVN aus Datenschutzgründen für 3 Monate in das Online-Rechnungsarchiv bereitgestellt.
6.8 Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes ist DNS:NET berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
6.9 Die DNS:NET ist berechtigt, die auf der Grundlage jeweiligen Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für Netzbereitstellung, Netznutzung und Netzbetrieb (z. B. für Technik, besondere Netzzugänge und Netzzusammenschaltungen, technischen Service), Kosten für die Kundenbetreuung (z. B. für Service-Hotline, Abrechnungs- und IT-Systeme), Personal- und Dienstleistungskosten, Energie, Gemeinkosten (z. B. für Verwaltung, Marketing, Mieten, Zinsen) sowie hoheitlich auferlegten Gebühren, Auslagen und Beiträgen (z. B. aus §§ 223, 224 TKG).
a) Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Gesamtkosten erhöhen.
b) Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. Kosten für die Netznutzung, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei der Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind von der DNS:NET die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen bei einer anderen Kostenart ganz oder teilweise ausgeglichen werden. DNS:NET wird bei der Ausübung ihres billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.
c) Ferner sind Preisanpassungen in dem Umfang durchzuführen, in dem dies durch
Entscheidungen der Bundesnetzagentur verbindlich gefordert wird.
6.10 DNS:NET wird dem Kunden solche Preisanpassungen rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform oder Hinterlegung im Online-Kundencenter mit Benachrichtigung per E-Mail mindestens einen Monat, höchstens zwei Monate vor dem Wirksamwerden der Änderung bekannt geben. Der Kunde kann im Falle einer solchen Preisänderung den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Kosten kündigen. Die Kündigung kann innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem die Unterrichtung über die Vertragsänderung dem Kunden zugeht. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Preisänderung wirksam werden soll. DNS:NET wird den Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben auf den Inhalt und die Ausgestaltung des Kündigungsrechts in der Mitteilung über die Preisänderungen gesondert hinweisen. Weitere Kündigungsrechte der Parteien bleiben hiervon unberührt.
6.11 Der Kunde kann die Rechnungen und, soweit beauftragt, den EVN nach Bereitstellung im Online-Rechnungsarchiv und Versendung der Benachrichtigungsmail zur Kenntnis nehmen. Soweit eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird DNS:NET das von dem Kunden geschuldete Entgelt vom Konto abbuchen. Der Kunde hat nach Zugang der Rechnung für eine ausreichende Deckung zu sorgen.
6.12 Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden (z.B. weil kein EVN gewünscht wird) keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht wurden, trifft DNS:NET keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.
7. EINWENDUNGSAUSSCHLUSS
Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der DNS:NET sind gegenüber DNS:NET innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendung, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. DNS:NET wird den Kunden in der Rechnung auf die Möglichkeit der Rechnungseinwendung und auf die Folgen einer unterlassenen Erhebung der Einwendungen innerhalb der Frist hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen bleiben auch nach Fristablauf unberührt. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Einwendung bei DNS:NET maßgebend.
8. AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Gegen Ansprüche der DNS:NET kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Darüber hinaus ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. ZAHLUNGSVERZUG/SPERRE
9.1 Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn der fällige Betrag nicht innerhalb von 21 Kalendertagen ab Rechnungszugang bei DNS:NET auf dem in der Rechnung angegebenen Konto eingeht. Hat der Kunde eine Einzugsermächtigung erteilt, zieht DNS:NET den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto im Lastschriftverfahren ein. Der Einzug erfolgt nicht vor Ablauf von 5 Werktagen nach Rechnungszugang. DNS:NET ist berechtigt, nach Verzug des Kunden für jede Mahnung vom Kunden pauschalierten Schadensersatz gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste zu verlangen. Soweit es im Rahmen eines berechtigten Einzugs aufgrund erteilter Einzugsermächtigung bzw. erteiltem SEPA Lastschriftauftrag zu einer Rückbelastung kommt, kann DNS:NET einen pauschalierten Schaden gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preisliste pro Rückbelastung verlangen. Hinsichtlich vorstehender Schadenspauschalen gilt, dass beiden Seiten das Recht zusteht, nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden niedriger oder höher ist. Weitergehende Verzugsansprüche bleiben unberührt.
9.2 Die DNS:NET ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre). Wegen Zahlungsverzugs des Kunden darf die DNS:NET eine Sperre durchführen, wenn der Kunde – insbesondere, soweit er Verbraucher ist – bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Die DNS:NET muss die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich androhen und dabei auf die Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hinweisen. Bei der Berechnung der Höhe des vorgenannten Betrags bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte
bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Die Kosten für die Durchführung und Beseitigung einer Sperrung sind in den jeweils gültigen Preislisten festgelegt. Dem Kunden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der DNS:NET hierfür geringere Kosten entstanden sind.
Der Kunde bleibt im Falle einer berechtigten Sperre verpflichtet, die der DNS:NET geschuldete Vergütung zu bezahlen. Hierzu zählt auch der monatliche Grundpreis für die Zurverfügungstellung der Dienste, z. B. eines Telefonanschlusses.
9.3 DNS:NET darf eine Sperre durchführen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Anschluss des Kunden missbräuchlich benutzt oder von Dritten manipuliert wird.
9.4 DNS:NET wird die Sperre, auf die vom Zahlungsverzug oder Missbrauch betroffene Leistung beschränken. Sofern der Zahlungsverzug einen Dienst betrifft, der Teil eines Angebotspakets ist, wird DNS:NET nur den betroffenen Bestandteil des Angebotspakets sperren. Eine auch ankommende Sprachkommunikation erfassende Vollsperrung darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Sprachkommunikation erfolgen.
9.5 Die Sperre wird nur aufrechterhalten werden, solange der Grund für die Sperre fortbesteht.
10. LEISTUNGSSTÖRUNGEN UND REGELENTSTÖRUNG
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, DNS:NET erkennbare Mängel oder Schäden (Störungen) des Kundenanschlusses unverzüglich anzuzeigen (sog. „Störungsmeldung“). Die DNS:NET wird den Eingang der Störungsmeldung des Kunden sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem
Kunden dokumentieren. DNS:NET beseitigt Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich. Wenn die DNS:NET die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung den Kunden beseitigen kann, ist die DNS:NET verpflichtet, den Kunden spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen eingeleitet wurden und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
10.2 Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Kunde ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, es sei denn, der Kunde hat die Störung oder ihr Fortdauern zu vertreten, oder die vollständige Unterbrechung des Dienstes beruht auf gesetzlich festgelegten Maßnahmen nach diesem Gesetz, sicherheitsbehördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt. Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Soweit der Kunde wegen der Störung eine Minderung nach Ziffer 10.6 dieser AGB geltend macht, ist diese Minderung auf eine nach diesem Absatz zu zahlende Entschädigung anzurechnen. Das Recht des Kunden, einen über die Entschädigung nach diesem Absatz hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die Entschädigung ist auf einen solchen Schadensersatz anzurechnen; ein solcher Schadensersatz ist auf die Entschädigung anzurechnen.
10.3 Der Kunde hat DNS:NET zur Sicherstellung ihrer Leistung und zur Beseitigung von Störungen im Telekommunikationsnetz Zugang zu den Einrichtungen zu gewähren (insb. Für sog. „Kundendienst- oder Installationstermine“), die sich in seinen Räumen bzw. auf seinem Grundstück befinden. Gewährt der Kunde keinen Zutritt oder ist er in angemessener Frist nicht erreichbar, sind die Rechte nach den vorgenannten Absätzen seitens des Kunden ausgeschlossen und DNS:NET kann die Sicherstellung der Leistung nicht gewährleisten und ist bei Störungen berechtigt, den Kunden vom Netz zu trennen. Der Kunde wird in diesem Fall von seiner Leistungspflicht nicht befreit. Wird ein
vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin seitens DNS:NET versäumt, kann der Kunde für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Kunde hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Der Kunde hat auf Verlangen von DNS:NET auch die Überprüfung seiner Endgeräte zu gestatten, es sei denn, dass diese als Störungsursache technisch nicht in Betracht kommen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
10.4 Hat der Kunde die Störung zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vor, ist DNS:NET berechtigt, dem Kunden die ihr durch die Entstörung bzw. den Entstörungsversuch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.
10.5 Für die Entgegennahme von Störungsmeldungen stehen dem Kunden Mitarbeiter unter den Servicerufnummern von DNS:NET zur Verfügung. Störungen der Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen werden vom DNS:NET-Entstörungsdienst in der Regel bis zur selben Uhrzeit am nächsten Werktag beseitigt bei Störungen, die montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr (Ausnahme gesetzliche Feiertage) eingehen, wenn die Beseitigung innerhalb des DNS:NET-Netzes (ohne Störung an der TAL der Deutschen Telekom AG oder sonstigerer Netzbetreiber) möglich ist. Bei Eingang der Störungsmeldung außerhalb dieser Zeiten beginnt die Frist um 9.00 Uhr des folgenden Werktages (Montag bis Freitag). Störungen werden innerhalb der vorgenannten Störungsfrist zumindest soweit beseitigt, dass der Anschluss (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder genutzt werden kann. DNS:NET wird den Kunden auf Wunsch über die erfolgreich abgeschlossene Entstörung informieren.
10.6 Im Falle von a) erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstequalitätsparametern zwischen der tatsächlichen Leistung der Internetzugangsdienste und der von DNS:NET für diese Internetzugangsdienste gemäß angegebener Leistung, die durch einen von der Bundesnetzagentur bereitgestellten oder von ihr oder einem von ihr beauftragten Dritten zertifizierten Überwachungsmechanismus ermittelt wurden, oder b) anhaltenden oder häufig auftretenden erheblichen Abweichungen zwischen der tatsächlichen und der im Vertrag angegebenen Leistung eines Telekommunikationsdienstes mit Ausnahme
eines Internetzugangsdienstes, ist der Kunde unbeschadet sonstiger Rechtsbehelfe berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag ggf. außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen – die Beweislast insbesondere für die vorgenannten Abweichungen trägt der Kunde. Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Ist der Eintritt der vorgenannten Voraussetzungen zur Minderung und Kündigung unstreitig oder vom Kunden nachgewiesen worden, besteht das Recht zur Minderung so lange fort, bis die DNS:NET den Nachweis erbringt, dass die vertraglich vereinbarte Leistung ordnungsgemäß erbracht wird. Im Falle des vollständigen Ausfalls eines Dienstes der DNS:NET ist eine infolgedessen dieses Ausfalls erhaltene Entschädigung des Kunden
nach den vorbenannten Absätzen seitens DNS:NET auf die Minderung anzurechnen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Schadensersatz, bleiben hiervon unberührt.
11. ENDGERÄTE ZUM BETRIEB DES ANSCHLUSSES
11.1 DNS:NET stellt dem Kunden je nach Produkt standardmäßig oder auf Wunsch nach Vorgaben von DNS:NET Endgeräte, z.B. einen Router, zur Verfügung. Die hierbei dem Kunden zusätzlich entstehenden Kosten sind dem Auftrag und der jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen. Sofern der Kunde ein bestimmtes Modell des Endgeräts bestellt hat, die Produktion dieses Modells eingestellt wurde oder das Endgerät aus den Gründen, die DNS:NET nicht zu vertreten hat, durch die DNS:NET nicht als ein Neu- gerät beschafft werden kann, ist die DNS:NET berechtigt, das Endgerät durch ein im Funktionsumfang mindestens gleichwertiges Endgerät oder höherwertiges Endgerät zu ersetzen. Mehrkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht. Das Endgerät erhält der Kunde nach der Beauftragung und Feststellung der Anschlussfähigkeit kurz vor der Schaltung des Anschlusses zugesandt. Sollte der Versand mehrfach erfolgen müssen, weil die Zustellung bei dem Kunden nicht möglich war (zum Beispiel, weil der Kunde das Endgerät nicht entgegennimmt oder aber die Zustellung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich war), hat der Kunde etwaige zusätzliche Kosten für die mehrfache Zustellung gemäß dem jeweils aktuellen Preisblatt zu zahlen. Gleiches gilt
für etwaige Retouren, zum Beispiel bei einem Vertragswechsel. Das Endgerät wird durch DNS:NET vorkonfiguriert. Auch bei Bereitstellung eines Endgerätes endet der Dienst der DNS:NET nach diesem Vertrag grundsätzlich an dem physikalischen und logischen Netzabschlusspunkt des Anschlusses an der Anschlussdose, an welcher das Endgerät
angeschlossen wird.
11.2 Der Kunde ist berechtigt, ein eigenes Endgerät zu verwenden. Das kundeneigene Endgerät ist nicht Bestandteil des von DNS:NET zur Verfügung gestellten Dienstes. In diesem Fall trägt der Kunde dafür Sorge, abhängig vom gewählten Produkt und der zugrunde liegenden Netztechnologie, das entsprechend passende Endgerät zum Betrieb des Anschlusses zu verwenden. Entscheidet sich Kunde gegen die Bereitstellung des Endgeräts durch die DNS:NET, besteht im Falle einer Fehlfunktion des kundeneigenen Endgeräts kein Anspruch auf die Bereitstellung eines Endgerätes seitens DNS:NET. DNS:NET stellt dem Kunden die für den Zugang zum Netz der DNS:NET erforderlichen Zugangsdatenonline zur Verfügung. Darüber hinaus erhält der Kunde entsprechende Informationen zur bei seinem Anschluss vorhandenen Netztechnologie. Für die Konfiguration seines Endgerätes als auch den ordnungsgemäßen Anschluss und Betrieb am Netzabschlusspunkt der DNS:NET (in der Regel die Telefon- anschlussdose) ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde nimmt an automatischen Updates und Aktualisierungen per Fernwartung nicht teil. Es obliegt dem Kunden, seine Endgeräte auf dem aktuellen Stand zu halten und entsprechend gegen Zugriff durch Dritte zu sichern. Es erfolgt keine Wartung und Hilfestellung zum kundeneigenen Gerät oder Konfiguration eines kundeneigenen Endgerätes bei Bereitstellung oder während des Betriebes.
11.3 Die vermieteten oder leihweise überlassenen Endgeräte werden während der Vertragsdauer zur Nutzung zur Verfügung gestellt und verbleiben im Eigentum von DNS:NET. Der Kunde hat das vermietete oder leihweise überlassene Endgerät pfleglich zu behandeln. DNS:NET hält die Endgeräte während der Dauer des Miet- bzw. Leihverhältnisses in Stand, soweit die auftretenden Störungen bei ordnungsgemäßem Gebrauch entstanden sind. Der Kunde hat kein Anrecht auf ein neues Endgerät. Der Kunde hat nur Anspruch auf den Austausch des Endgeräts, wenn die Fehlfunktion oder Abnutzung des überlassenen Endgeräts auf einen Defekt zurückzuführen ist, den der Kunde nicht zu vertreten hat. Die Ergänzenden AGB regeln weiteres.
11.4 Bei Beendigung des Vertrages (unabhängig ob von Seiten der DNS:NET oder des Kunden, z.B. Kündigung, Widerruf etc. nach Ziff. 13) ist der Kunde verpflichtet, die ihm von DNS:NET überlassene Hardware einschließlich der dem Kunden ausgehändigten Kabel und des sonstigen Zubehörs unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen gerechnet ab dem Tag, der dem Tag der Beendigung des Vertrages nachfolgt, an die DNS:NET zurückzugeben. Unterbleibt die Rückgabe, ist DNS:NET berechtigt, dem Kunden die Hardware einschließlich des genannten Zubehörs in
Rechnung zu stellen. Der Kunde haftet für durch ihn zu vertretende Schäden an der überlassenen Hardware oder deren Verlust. Ist die überlassene Hardware durch einen Umstand beschädigt worden, den der Kunde nicht zu vertreten hat (z. B. Blitzschlag oder Wasserschaden), der aber durch eine Versicherung des Kunden oder eines Dritten abgedeckt ist (zum Beispiel durch eine Hausratversicherung), so wird der Kunde den Schaden über diese Versicherung abwickeln und DNS:NET ersetzen oder DNS:NET die Ansprüche gegen die Versicherung zur eigenen Geltendmachung abtreten.
12. HAFTUNG
12.1 DNS:NET haftet für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von DNS:NET oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DNS:NET beruhen, sowie für sonstige Schäden bzw. Entschädigungen, wie beispielsweise für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz oder einer Entschädigung entsteht, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von DNS:NET oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DNS:NET beruhen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Einzelvertraglich kann die Höhe der Haftung für die vorgenannten Fälle gegenüber Kunden der DNS:NET, die keine Verbraucher sind, durch einzelvertragliche Vereinbarung geregelt werden.
12.2 DNS:NET haftet für einfach fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur, soweit sie auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) beruhen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den typischen voraussehbaren Schaden begrenzt. Als typischer voraussehbarer Schaden gilt ein Betrag von höchstens € 12.500 je Schadensereignis.
12.3 Darüber hinaus ist die Haftung von DNS:NET bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden, die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind, gegenüber dem einzelnen geschädigten Nutzer auf € 12.500,- und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf max. € 30.000.000,- („dreißigmillionen“) insgesamt je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund desselben Ereignisses die vorgenannte Höchstgrenze, wird der Schadensersatz oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht.
12.4 Ausgeschlossen ist jede Haftung der DNS:NET – auf der Grundlage der Festlegung des Leistungsumfangs der DNS:NET gemäß der vorliegenden Bedingungen – insbesondere für Funktionsstörungen des Internets, die durch Umstände außerhalb des von DNS:NET angebotenen Breitbandnetzes bzw. Internetanschlusses verursacht und/oder beeinflusst werden. Insbesondere übernimmt die DNS:NET weder Gewähr noch Haftung für die technische Fehlerfreiheit und Virenfreiheit von übermittelten Daten, deren Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck sowie für bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet. Die Haftung von DNS:NET für die Beschädigung oder Vernichtung von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Schaden auf einer Verletzung der in Ziffer 4.9 dieser AGB genannten Sicherungspflichten des Kunden beruht.
12.5 Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Pro- dukthaftungsgesetz bleibt unberührt. Soweit die Haftung von DNS:NET wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DNS:NET.
12.6 Für die dem Kunden für die Dauer des Vertrages von DNS:NET zur Verfügung gestellten Geräte ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
13. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
13.1 Die Dauer der anfänglichen Vertragslaufzeit richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen für das beauftragte Produkt. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit verlängert sich das Vertragsverhältnis stillschweigend auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde den Vertrag nicht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kündigt. Nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit kann der Kunde jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. DNS:NET wird den Kunden rechtzeitig vor der Verlängerung des Vertrages auf die stillschweigende Verlängerung und die Möglichkeit diese Verlängerung durch rechtzeitige Kündigung zu verhindern, sowie auf die Kündigungsmöglichkeit des verlängerten Vertrages in Textform hinweisen. Die anfängliche Vertragslaufzeit beginnt mit Annahme des Vertrages durch DNS:NET bzw. mit Freischaltung des ersten Anschlusses bzw. Zugangs, je nach dem, was früher erfolgt. Bei einem Tarifwechsel oder dem Abschluss eines neuen Vertrages beginnt je nach Produkt oder Tarif eine neue anfängliche Vertragslaufzeit, deren Dauer sich nach den vertraglichen Vereinbarungen zum neuen Produkt oder Tarif richtet.
13.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund sowie aus anderen gesetzlich bestimmten Gründen bleibt hiervon für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund, der DNS:NET zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte gemäß Ziff. 7 oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, welcher der durchschnittlich geschuldeten Vergütung für zwei Monate entspricht, in Verzug kommt; soweit auf den Vertrag eine gesetzliche Sonderregelung für das Recht zur Sperre (vgl. § 61 Abs. 4 TKG ) Anwendung findet, ist die fristlose Kündigung nur zulässig, wenn DNS:NET auch zur Sperre berechtigt ist; oder
b) der Kunde eine wesentliche Verpflichtung aus diesem Vertrag („Kardinalpflicht“) verletzt und trotz schriftlicher Mahnung innerhalb einer Woche nach Zugang dieser Mahnung keine geeigneten Maßnahmen trifft, um diese Vertragsverletzung unverzüglich zu beheben. Eine Abmahnung ist bei grob vertragswidrigem Verhalten entbehrlich; oder
c) der Kunde seinen Pflichten gemäß Ziffer 4 zuwider handelt;
d) der Kunde auf Verlangen der DNS:NET nicht innerhalb eines Monats die Erklärung im Sinne der Ziffer 4.8 dieser AGB des Eigentümers oder sonst dinglich Berechtigten beibringt oder der Eigentümer oder sonst dinglich Berechtigte die Duldung der Telekommunikationslinien und Gebäudeanschluss, Arbeiten zum Zwecke deren Herstellung verweigert oder deren Beseitigung verlangt,
e) eine Sperre des Anschlusses gemäß § 61 Abs. 4 TKG wegen Zahlungsverzugs
mindestens 14 Kalendertage anhält und die DNS:NET die außerordentliche Kündigung mindestens 14 Kalendertage vor Inkrafttreten der Kündigung angedroht hat.
13.3 Kündigt DNS:NET den Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, steht ihr ein pauschalisierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 80 % des monatlichen Grund- und Paketpreises zu, der bis zum nächsten ordnungsgemäßen Kündigungstermin angefallen wäre. Der Kunde kann einen geringeren Schaden, DNS:NET einen höheren Schaden nachweisen.
13.4 DNS:NET hat ferner das Recht, den Vertrag jederzeit, auch während einer vereinbarten anfänglichen Vertragslaufzeit, mit einer Kündigungsfrist von 14 Kalendertagen außerordentlich schriftlich zu kündigen, wenn eine zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden notwendige technische oder vertragliche Voraussetzung entfällt (z. B. wirksame Kündigung der Nutzungsvereinbarung durch den Hauseigentümer bzw. Verwalter, Wegfall der Nutzungsmöglichkeit der bestehenden Anschlussleitung im Haus und/oder im Falle von Kabel die Beendigung des Vertragsverhältnisses bzgl. des DNS:NET Kabelanschlusses), ohne dass dies von der DNS:NET zu vertreten ist. Dem Kunden kommt in dieser Situation nur dann auch ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zu, wenn er nicht selbst Eigentümer des betreffenden Hauses ist und den Fortfall der Duldung der Telekommunikationslinien und Gebäudeanschlusses sowie Arbeiten zum Zwecke deren Herstellung nicht zu vertreten hat. Das Sonderkündigungsrecht gilt entsprechend, wenn DNS:NET eine zur Erfüllung des Vertrages notwendige Anschlussleitung im betreffenden Gebäude von einem anderen Unternehmen angemietet hat und dieses Unternehmen den Mietvertrag aus einem Grunde kündigt oder der Mietvertrag aus anderen Gründen endet, die DNS:NET nicht zu vertreten hat.
14. UMZUG UND ANBIETERWECHSEL
14.1 Bei einem Umzug des Kunden wird DNS:NET die vertraglich geschuldete Leistung ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte am neuen Wohnsitz des Kunden weiter erbringen, sofern diese von DNS:NET dort angeboten wird. Der Kunde hat die durch den Umzug bei DNS:NET anfallenden Kosten und Aufwendungen (zum Beispiel Abbau des alten Anschlusses, Installation eines neuen Anschlusses an der neuen Adresse) gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu tragen. Zieht der Kunde in ein Gebiet, in welchem die geschuldete Leistung von DNS:NET nicht angeboten wird, so ist er berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat frühestens zum Zeitpunkt des Auszugs zu kündigen.
14.2 Die Informationen zum generellen Ablauf des Anbieterwechsels sind der Internetseite der Bundesnetzagentur sowie dem jeweiligen Produktinformationsblatt zu entnehmen. Wechselt der Kunde zu einem neuen Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, wird DNS:NET sicherstellen, dass die Unterbrechung der Dienste für den Kunden nicht länger als einen Kalendertag andauert. Die DNS:NET sichert zu, dass sie im Rahmen des Anbieterwechsel mit dem neuen Anbieter zusammen- arbeitet, damit sichergestellt werden kann, dass die Aktivierung des Telekommunikationsdienstes am neuen Wohnsitz, zu dem mit dem Kunden ausdrücklich vereinbarten Tag erfolgt. DNS:NET wird daher die Leistungen erst dann unterbrechen, wenn die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für einen Anbieterwechsel vorliegen, es sei denn, der Kunde besteht auf einer früheren Unterbrechung. Beabsichtigt der Kunde, seine ihm zugeteilte Rufnummer beizubehalten, kann die Portierung der Rufnummer und damit der Wechsel erst dann erfolgen, wenn die Rufnummer bei dem neuen Anbieter geschaltet ist. DNS:NET wird den Kunden wieder
auf ihr Netz zurückschalten, falls der Anbieterwechsel nicht unterbrechungsfrei beziehungsweise binnen eines Kalendertages möglich ist. Im Falle eines Wechsels hat DNS:NET als abgebendes Unternehmen ab Beendigung der vertraglich vereinbarten Leistung bis zu dem Zeitpunkt, in welchem der Wechsel unterbrechungsfrei beziehungsweise binnen eines Kalendertages durchgeführt wird, gegenüber dem Kunden einen Entgeltanspruch in Höhe der ursprünglich vereinbarten Vertragsbedingungen, mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Zahlung der Anschlussentgelte um 50 % reduziert wird, es sei denn, DNS:NET kann nachweisen, dass der Kunde das Scheitern des Anbieterwechsels zu vertreten hat. DNS:NET wird die Abrechnung Tag genau erstellen.
14.3 Wird der Dienst des Kunden bei einem Anbieterwechsel länger als einen Arbeitstag unterbrochen, kann der Kunde von der DNS:NET für jeden weiteren Arbeitstag der Unterbrechung eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, soweit die DNS:NET der abgebenden Anbieter ist und der Kunde die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Wird ein vereinbarter Kundendienst- oder Installationstermin seitens DNS:NETschuldhaft versäumt, kann der Kunde für jeden versäumten Termin eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro oder 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem welcher Betrag höher ist, verlangen, es sei denn, der Kunde hat das Versäumnis des Termins zu vertreten. Auf eine nach diesem Absatz geschuldete Entschädigung ist § 58 Absatz 3 Satz 4 und 5 TKG entsprechend anwendbar.
15. NUTZUNG VON GRUNDSTÜCKEN
15.1 Soweit durch die vertraglichen Leistungen die Rechte des Eigentümers oder sonst dinglich Berechtigten eines Grundstückes berührt werden, kann DNS:NET den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn keine Gestattung der Nutzung des Grundstückes für die Telekommunikationslinien, den Gebäudeanschluss und Arbeiten zum Zwecke deren Herstellung vorliegt, vom dinglich Berechtigten zurückgezogen wird und der Kunde auf Verlangen der DNS:NET nicht binnen eines Monats die Gestattung vorlegt.
15.2 Soweit und solange der Eigentümer des Grundstücks oder ein sonst dinglich Berechtigter die Duldung die Telekommunikationslinien, des Gebäudeanschlusses oder Arbeiten zum Zwecke deren Herstellung verweigert, ist DNS:NET von der Verpflichtung zur Leistung frei.
15.3 Der Bestand des Vertrages bleibt von der Leistungsfreiheit der DNS:NET nach Ziffer 15.2 unberührt. Der Kunde hat bis zur ordnungsgemäßen Beendigung die nutzungsunabhängige Vergütung weiter zu leisten.
15.4 Die Regelungen des § 134 TKG bleiben unberührt.
16. BONITÄTSPRÜFUNG UND DATENÜBERMITTLUNG
Der Kunde willigt mit seiner Unterschrift unter dem Telekommunikationsvertrag darin ein, dass DNS:NET zur Bonitätsprüfung Daten über die Beantragung, die Aufnahme und die Beendigung dieses Telekommunikationsvertrages an die nachfolgend genannten Wirtschaftsauskunfteien übermittelt und allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte über ihn von den Wirtschaftsauskunfteien erhält. Unabhängig davon kann DNS:NET den Wirtschaftsauskunfteien Daten aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung dieses Vertrages (z.B. Kündigung wegen Zahlungsverzuges) melden. Diese Meldungen dürfen nach der Datenschutzgrundverordnung nur erfolgen, soweit sie zur Wahrung
berechtigter Interessen der DNS:NET erforderlich sind und dadurch die schutzwürdigen Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Ergänzendes regelt die Datenschutzinformation der DNS:NET. Die Adressen der Wirtschaftsauskunfteien lauten: SCHUFA HOLDING AG, Verbraucherservice, Postfach 5640, 30056 Hannover, Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, Gasstraße 18, 22761 Hamburg und Creditreform Berlin Wolfram KG, Einemstraße 1, 10787 Berlin.
17. DATENSCHUTZ
DNS:NET ist verpflichtet, die jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes und Fernmeldegeheimnisses zu beachten. Es gelten die Hinweise und Bestimmungen der DNS:NET. Die Allgemeinen Informationen zum Datenschutz sind diesen AGB beigefügt. Die Datenschutzerklärung ist online unter www.dns-net.de/datenschutz einzusehen.
18. BESCHWERDEVERFAHREN/SCHLICHTUNG GEM. § 68 TKG
18.1 DNS:NET ermöglicht dem Kunden sich über die Themen Vertragsdurchführung, Qualität der Dienstleistung und Abrechnung der Leistung zu beschweren und hierzu Abhilfe zu verlangen. Die Kontaktdaten zur Einreichung solcher Beschwerden sind unter Ziffer 21 angegeben. Die durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beschwerden zu den Themen Qualität der Dienstleistungen, Vertragsdurchführung und Abrechnung beträgt 5 Kalendertage.
18.2 Die DNS:NET weist den Kunden darüber hinaus darauf hin, dass er sich zwecks außergerichtlicher Streitbeilegung an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen in Bonn mit einem entsprechenden Antrag wenden kann, wenn es zwischen ihm und einem Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder einem Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste zum Streit über einen Sachverhalt kommt, der insbesondere mit den §§ 51, 52, 54 bis 67 TKG oder den aufgrund dieser Regelungen
getroffenen Festlegungen sowie § 156 TKG oder einer Rechtsverordnung nach § 52 Absatz 4 TKG zusammenhängt. Die Einzelheiten der praktisch erforderlichen Schritte zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens können der Homepage der BNetzA unter www.bundesnetzagentur.de unter Verwendung der Suchfunktion und dem Suchbegriff „Schlichtung“ entnommen werden.
19. VERTRAGSÜBERTRAGUNG UND EINWILLIGUNG IN DIE ÜBERTRAGUNG DER DATEN
19.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass die DNS:NET die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf:
• DNS:NET Internet Service GmbH, Zimmerstraße 23 in 10969 Berlin,
• DNS:NET Netzgesellschaft I Verwaltungs GmbH, Zimmerstraße 23 in 10969 Berlin,
• DNS Bidco GmbH, Zimmerstraße 23 in 10969 Berlin,
• DNS Holdings GmbH, Zimmerstraße 23 in 10969 Berlin,
• DNS:NET Verwaltungs GmbH, Friedrichstraße 135 in 10117 Berlin,
• 1st communications GmbH, Ostseestraße 111 in 10409 Berlin,
übertragen darf. In diesem Fall besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei einer Übertragung auf einen sonstigen, nicht von dieser Auflistung umfassten Dritten, steht dem Kunden das Recht zu, sich vom Vertrag zu lösen.
20. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
20.1 Die DNS:NET ist berechtigt, beim Verdacht des Verstoßes gegen straf- oder sonstige öffentlichechtliche Vorschriften Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden bei ihren Ermittlungen zu unterstützen, ohne die Rechtmäßigkeit derartiger Ermittlungen bzw. Auskunftsverlangen zu überprüfen.
20.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Kunde juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DNS:NET ist auch berechtigt, ihre Ansprüche bei dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
20.3 Für die Rechtsbeziehungen zwischen DNS:NET und dem Kunden gilt deutsches Recht, wie es zwischen inländischen Parteien gilt.
20.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder der unter Ziffer 1.3 genannten Dokumente ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so werden hiervon die anderen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.
21. KONTAKTDATEN DER DNS:NET
DNS:NET Breitband Internet GmbH Zimmerstraße 23,
10969 Berlin
Telefon +49 (0 30) 667 65 – 0 ,
Fax +49 (0 30) 667 65 – 499
E-Mail info@dns-net.de
Kontakt für Kundenbeschwerden:
Telefon +49 (0 30) 667 65 – 111,
E-Mail service@dns-net.de
Stand: 23. Januar 2023
Widerrufsbelehrung
1. LIEFERUNG VON WAREN
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DNS:NET Breitband Internet GmbH, Zimmerstraße 23, 10969 Berlin, Telefon +49 (0 30) 667 65 – 0, E-Mail auftrag@dns-net.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.dns-net.de/ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. BEZUG VON DIENSTLEISTUNGEN
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hausanschluss
1. GELTUNGSBEREICH
2. LEISTUNGEN
4. HAUSANSCHLUSS/EIGENTUM
5. TERMINE
6. GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE INSTALLATION EINES HAUSANSCHLUSSES
7. GRUNDSTÜCKSBENUTZUNG
8. ABNAHME
9. VERGÜTUNG
10. KÜNDIGUNG
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Internetzugang
1. GELTUNGSBEREICH
2. LEISTUNGSUMFANG
3. ZUGANGSBERECHTIGUNG
4. VERTRAGSDURCHFÜHRUNG
5. WEITERGEHENDE PFLICHTEN DES KUNDEN
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telefonie
1. GELTUNGSBEREICH
2. LEISTUNGSUMFANG
3. ABRECHNUNG
4. RECHNUNGSSTELLUNG FÜR DRITTANBIETER
5. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
6. SPRACH-FLATRATE UND SONDERPRODUKTE
7. BESONDERE PFLICHTEN FÜR TELEFONIE-FLATRATE-KUNDEN
8. LEISTUNGSSTÖRUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNGEN / INVERSSUCHE
9. SPEICHERUNG VON ABRECHNUNGSDATEN
10. RUFNUMMERNÄNDERUNG/RUFNUMMERNMITNAHME
11. WÄHLBARE WEITERE LEISTUNGSMERKMALE
Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fernsehen (TV-Pakete)
1. GELTUNGSBEREICH
Die DNS:NET erbringt alle von ihr angebotenen TV-Dienstleistungen („die Leistungen“ oder „IPTV“) zu den nachstehenden „Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fernsehen (TV-Pakete)“, die zusätzlich und ergänzend zu den AGB gelten, sowie zu den weiteren Ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit auf diese nachfolgend Bezug genommen wird. Es besteht kein Anspruch auf die Realisierung des beauftragten Anschlusses auf Basis einer bestimmten Netztechnologie. Die an der Installationsadresse verfügbaren Pakete, Leistungsmerkmale und Optionen können sich
je nach eingesetzter Netztechnologie unterscheiden. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung einer bestimmten Bandbreite besteht nicht. Der Kunde kann die verfügbaren Leistungen stets aktuell im Anschlusscheck prüfen.
2. LEISTUNGSUMFANG
2.1 Der IPTV-Dienst kann nur an DNS:NET eigenen Anschlüssen genutzt werden. Bei Beauftragung eines Kabelanschlusses sowie gesonderter zeitgleicher und/oder zeitversetzter Beauftragung von Telekommunikationsdiensten werden unabhängige Vertragsverhältnisse begründet. Endet das Vertragsverhältnis hinsichtlich der Telekommunikationsdienste aus einem nicht von DNS:NET zu vertretenden Grund, besteht für DNS:NET ein außerordentliches Kündigungsrecht in Bezug auf den Vertrag bzgl. der TV-Dienstleistungen. Hat der Kunde die Kündigung zu vertreten, haftet er DNS:NET für den entstandenen Schaden.
2.2 DNS:NET stellt beim TV-Anschluss Programmsignale nach Maßgabe der Gesetze, Entscheidungen Dritter wie z.B. Landesmedienanstalten, Programmanbieter, zur Verfügung. Eine vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung bestimmter Programme oder Benutzung bestimmter Übertragungstechniken wird durch den vorliegenden Vertrag nicht begründet. Der Kunde muss daher damit rechnen, dass nicht jederzeit dieseleben Signale auf dieselbe Art und Weise übermittelt werden.
2.3 Vorübergehende Störungen oder Beeinträchtigungen des Empfangs z.B. durch Sender, atmosphärische Störungen oder Satellitenausfall – berechtigen den Kunden nicht zur Minderung der Entgelte. Dies gilt auch bei Ausfall oder Störung des Eingangssignals oder bei Programmänderungen, auf die DNS:NET keinen Einfluss hat.
2.4 Die Pflicht von DNS:NET zur Bereitstellung eines bestimmten TV-Pakets umfasst, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, nur die Ausrichtung und Struktur des gebuchten TV-Pakets, nicht aber die zum Zeitpunkt der Buchung des TV-Pakets konkret enthaltenen Programme und TV-Services. DNS:NET behält sich das Recht vor, bei der
Änderung des Genres eines Programms oder der Einstellung eines Programms oder TV-Services durch den Programm- oder Serviceanbieter, bei Ablauf einzelner Verwertungsrechte von DNS:NET oder bei für ihn zwingenden Entscheidungen der Landesmedienan- stalt in Bezug auf die Einstellung oder den Austausch eines Programms, die Struktur eines einzelnen TV-Pakets oder einer Kombination von zwei oder mehreren TV-Paketen zu verändern, sofern es für den Kunden zumutbar ist.
2.5 Sofern DNS:NET eine Kombination von zwei oder mehreren TV-Paketen zu einem Gesamtpreis anbietet und DNS:NET bei einer Einstellung eines TV-Pakets dieses nicht durch ein gleich ausgerichtetes TV-Paket ersetzen kann, reduziert sich der Gesamtpreis auf die Einzelpreise der im Gesamtpaket verbliebenen TV-Pakete, wobei ein durch die Kombination mehrerer TV-Pakete gegebenenfalls bestehender Rabatt erhalten bleibt. Außerdem steht dem Kunden in diesem Fall das Sonderkündigungsrecht Ziff.
2.8 dieser Ergänzenden AGB zu. 2.6 Betrifft die Änderung oder Einstellung nur einzelne in einem TV-Paket enthaltene
Programme oder TV-Services (z. B. wegen Einstellung durch den Service- bzw. Programmanbieter oder bei Ablauf einzelner Verwertungsrechte) und kann DNS:NET das betroffene Programm oder den betroffenen TV- Service nicht durch ein inhaltlich gleich ausgerichtetes und ausgestaltetes Programm oder einen gleich ausgerichteten TV- Service ersetzen, steht dem Kunden das Sonderkündigungsrecht gemäß 2.8 dieser Ergänzenden AGB zu.
2.7 DNS:NET wird den Kunden über eine Leistungsänderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten informieren.
2.8 In den Fällen gemäß Ziffer 2.5 oder Ziffer 2.6 dieser Ergänzenden AGB kann der Kunde ggf. gesetz- liche Rechte insbesondere nach § 57 Abs. 1 TKG i.V.m. § 66 Abs. 1, 2 TKG geltend machen.
2.9 Aus lizenzrechtlichen Gründen sind nicht alle Funktionen bei allen Sendern verfügbar. DNS:NET übermittelt die TV- sowie Rundfunksignale bis zum Übergabepunkt unter Beachtung von nationalen Gesetzen und Vereinbarungen. DNS:NET ist berechtigt, auch während der Vertragslaufzeit, technische Veränderungen durchzuführen.
3. PREISERHÖHUNG
Wenn und soweit sich ihre folgenden Kosten die Versorgung mit Fernseh- und Hörfunkfunksignalen sowie Telekommunikationsdiensten insgesamt erhöhen, ist DNS:NET bei einer Erhöhung der Kosten zu einer Erhöhung der Entgelte berechtigt: Signalkosten oder Kosten dritter Vorlieferanten, Urheberrechtsvergütungen, oder besondere Kosten für die technische Bereitstellung von Diensten/der Versorgung, Lohn und Materialkosten und Kosten durch Umrüstungen von Kopfstellen, die technisch oder rechtlich erforderlich oder angezeigt sind.
4. VERSCHIEDENE TV-ANGEBOTE
4.1 DNS:NET stellt unterschiedliche TV Produkte als Kabel TV Signal, als IPTV Signal bzw. als hybrides Kabel-TV / IPTV Produkt in den Versorgungsgebieten zur Verfügung. Im Rahmen der jeweiligen TV-Angebote stellt DNS:NET dem Kunden TV-Sender meist in HD-Qualität und teilweise in SD-Qualität in entsprechend angebotener Anzahl bereit.
Welche Programme in welcher Qualität in Bezug auf das jeweilige TV-Angebot empfangbar sind, kann der Kunde unter https://www.dns-net.de/hubfs/DNSNET- Senderliste.pdf einsehen. Das IPTV Produkt kann in den FTTH Projekten generell gebucht werden. Das Kabel-TV Angebot ist nur in bestimmten Versorgungsgebieten verfügbar.
4.2 DNS:NET stellt dem Kunden zur Entschlüsselung des TV-Angebotes auf Wunsch für die Laufzeit des Vertrages über den Kabelanschluss ggf. eine – ggf. auch virtuelle – SmartCard und/oder mit gesondertem Vertrag ein Empfangsgerät (z. B. TV Set Top Box), oder ein CI+ Modul gegen das in der Preisliste oder dem Leistungsangebot/Produktdatenblatt zur Verfügung und schaltet die entsprechenden Endgeräte für die vertraglich vereinbarten Produkte frei. Die Hardware verbleibt im Eigentum der DNS:NET, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Für die Lieferung kann DNS:NET eine Gebühr gemäß Preisliste verlangen.
4.3 Bei der Nutzung eines IPTV Produktes bzw. eines CI+ Moduls kann die Zahl der empfangbaren Sender aufgrund verpflichtender Vorgaben der Programmveranstalter reduziert sowie die Wiedergabe und Nutzung von empfangsgeräteabhängigen Zusatzfunktionen (z. B. Timeshift, Aufnahme) eingeschränkt oder unmöglich sein. Weiterhin können ggf. nicht alle Zusatzdienste der DNS:NET genutzt werden.
4.4 DNS:NET kann verlangen, dass das IPTV Produkt (TV App) nur in der vertraglich bestimmten Liegenschaft (Haushaltsadresse) verwendet wird, bzw. dass die eine überlassene SmartCard ausschließlich in Verbindung mit einem der SmartCard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird. Außerdem ist DNS:NET berechtigt, ausschließlich SmartCards zu überlassen, die nur im Zusammenhang mit einem der SmartCard zugeordneten Empfangsgerät genutzt werden können.
4.5 Für die Nutzung der TV App sind Zugangsdaten notwendig, die durch DNS:NET bereitgestellt werden. Für das Produkt Kabel TV Ist auf der SmartCard kein TV-Paket freigeschaltet, kann DNS:NET diese deaktivieren, um Missbrauch zu verhindern. Die Produktfreischaltungen für die TV App bzw über die SmartCard kann von dem Kunden jederzeit telefonisch oder über das Online-Kundencenter kostenlos wieder aktiviert werden. Mit Buchung eines TV-Pakets geschieht dies automatisch.
4.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die SmartCard Dritten ohne entsprechende Gestattung zum Empfang der Produkte über einen Kabelanschluss außerhalb seines privaten Haushalts zu überlassen. Er ist weiterhin nicht berechtigt, Eingriffe in die Software des von DNS:NET zur Verfügung gestellten Empfangsgeräts vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Wird der Empfang der Produkte durch Eingriffe in die Software oder Hardware beeinträchtigt oder unterbrochen, ohne dass DNS:NET die Beeinträchtigung oder die Unterbrechung zu vertreten hat, ist der Kunde weiterhin zur Leistung verpflichtet.
Stand: 23. Januar 2023
Datenschutzinformationen
1. ALLGEMEINES
Wir von der DNS:NET nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten im Rahmen der Bereitstellung von Dienstleistungen und Telekommunikationsdiensten im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen zu den nachfolgend aufgeführten Zwecken. Personenbezogene Daten im Sinne dieser Datenschutz-Information sind sämtliche Informationen, die einen Bezug zu Ihrer Person aufweisen. Relevante personenbezogene Daten sind insbesondere Ihre persönlichen
Daten (z. B. Name, Kontaktdaten, sog. Bestandsdaten) und Informationen über Ihre Nutzung von Telekommunikationsdienste (sog. Verkehrsdaten). Im Folgenden erfahren Sie, wie wir mit diesen Daten umgehen. Zur besseren Übersicht haben wir unsere Datenschutz-Information in Kapitel aufgeteilt.
2. VERANTWORTLICHE STELLE UND DATENSCHUTZBEAUFTRAGTER
Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die
DNS:NET Breitband Internet GmbH,
Zimmerstraße 23, 10969 Berlin,
T +49 (0 30) 667 65 – 0
F +49 (0 30) 667 65 – 499
E-Mail info@dns-net.de.
Die näheren Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Impressum dieser Internetseite. Die DNS:NET hat Herrn Rechtsanwalt Michael Panienka als Datenschutzbeauftragten bestellt, diesen können Sie über die E-Mail-Adresse mp@panienka.de erreichen.
3. ZWECKE, ZU DENEN IHRE DATEN ERHOBEN UND VERARBEITET WERDEN UND IHRE
RECHTSGRUNDLAGEN
3.1 Vertragsabwicklung
DNS:NET verarbeitet personenbezogene Daten, soweit es für die Erbringung von Telekommunikationsdiensten bzw. für die Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Hierzu verarbeiten wir auch Daten zur Störungs- und
Missbrauchserkennung von Telekommunikationsdiensten. Als Netzbetreiber betreibt DNS:NET ein Telekommunikations- und Datenübertragungsnetz. Daraus erfolgen verschiedene Angebote im Bereich Sprach-, Internet- und Datendienstleistungen für Geschäfts- und Privatkunden sowie Kabel-TV für die Wohnungswirtschaft. Sofern zur
Erfüllung der jeweiligen Vertrags- verhältnisse die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, basiert dies auf Art. 6 Abs. 1 b) Alt. 1 DS-GVO. Sofern DNS:NET Ihre Einwilligung in die weitergehende Verarbeitung Ihrer personenbezo- genen Daten erhalten hat, basiert die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO. Soweit dagegen anderweitige Datenverarbeitungen, etwa zu Analysezwecken, durchgeführt werden, dienen diese berechtigten Interessen der DNS:NET wie etwa der Sicherstellung von IT-Sicherheit oder der bedarfsgerechten Allokation von IT-Ressourcen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 f) DS-GVO. Hierbei handelt es sich um elementar wichtige Grundinteressen der DNS:NET an dem Betrieb der Dienste. Ihre Interessen werden hierbei zudem durch angemessene Schutzvorkehrungen, etwa Pseudonymisierung oder Anonymisierung, gewahrt. Eine darüber hinaus gehende Nutzung oder Übermittlung der
Bestandsdaten an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des Teilnehmers. Die Bestandsdaten werden ausschließlich beim Teilnehmer erhoben. Die konkrete Verarbeitung richtet sich nach den jeweiligen Produkten und der jeweiligen Dienstleistung, die Sie bei DNS:NET beziehen. Insbesondere erfasst sind die Abrechnung der vertraglichen Leistungen, der Versand von Rechnungen und ggf. Mahnungen sowie die Kommunikation mit Ihnen. Rechtsgrundlage für die vorstehend beschriebene Datenverarbeitung ist die Verarbeitung zur Vertragserfüllung und Vertragsdurchführung gemäß § 95 Abs.1 TKG. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Verkehrsdaten sind § 96 und 97 TKG. Zum Zwecke der Vertragserfüllung, z. B. zur Abwicklung der Zahlung, der Versendung von Schreiben oder der Errichtung Ihres Anschlusses, übermitteln wir Ihre persönlichen Daten oder Ihre Abrechnungsdaten auch an Dritte und Auftragsverarbeiter (z. B. Versanddienstleister, Inkassodienstleister, Telekommunikations-Carrier, Callcenter, Baufirmen). Sofern Sie uns lediglich als abweichender Rechnungsempfänger mitgeteilt wurden, werden wir Ihre Daten ausschließlich zu Abrechnungszwecken von erbrachten Leistungen verarbeiten.
3.2 Werbung
DNS:NET nutzt rechtmäßig bekannt gewordene Daten zum Zwecke der Werbung per Post und zudem per E-Mail oder Telefon, sofern Sie hierin konkret und wirksam eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO). Wenn DNS:NET im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung über Telekommunikationsleistungen rechtmäßig Kenntnis von der Rufnummer oder der Postadresse, auch der elektronischen erhalten hat, dürfen wir diese für die Versendung von Text- oder Bildmitteilungen an ein Telefon oder an eine Postadresse zur Werbung für eigene Angebote, zur Marktforschung und zur Unterrichtung über einen individuellen Gesprächswunsch verwenden, es sei denn, dass Sie einer solchen Verwendung widersprochen haben. Hierauf werden wir bei der Erhebung oder der erstmaligen Speicherung der Rufnummer oder Adresse und bei jeder Versendung einer Nachricht an diese Rufnummer oder Adresse deutlich sichtbar und gut lesbar hinweisen, dass Sie der Versendung weiterer Nachrichten jederzeit schriftlich oder elektronisch widersprechen können.
3.3 Bonitätsprüfung
DNS:NET führt vor dem Vertragsschluss mit Ihnen eine Bonitätsprüfung durch und bezieht die Ergebnisse aus dieser Bonitätsprüfung entsprechend der rechtlichen Vorgaben in die Entscheidung über einen Vertragsschluss mit Ihnen ein (Art. 6 Abs. 1 a) DS-GVO). Bei Vorliegen einer negativen Auskunft zu Merkmalen Ihrer Bonität dürfen wir
ein Vertragsverhältnis mit Ihnen ablehnen. Zur Einholung einer Bonitätsauskunft über Sie übermittelt DNS:NET Ihren Namen und Ihre Anschrift an die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss oder an die SCHUFA Holding AG, Massenbergstr. 9 – 13, 44787 Bochum.
Diese Verarbeitung Ihrer vorstehend genannten Daten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen von DNS:NET erforderlich und ist durch eine Interessenabwägung zugunsten von DNS:NET gerechtfertigt. Ohne eine Weitergabe an ein Unternehmen wie die Creditreform kann DNS:NET Ihre Bonität nicht überprüfen. DNS:NET hat auch ein berechtigtes Interesse daran, Ihre vorstehend genannten Daten zum Zwecke der Bonitätsprüfung zu verarbeiten, nämlich die damit verbundene Bewertung Ihrer Bonität vor Vertragsschluss und die Reduzierung des Risikos von Zahlungsausfällen für DNS:NET. Ihr schutzwürdiges Interesse, dass Ihre vorstehend genannten Daten nicht zu diesem Zweck verwendet werden, überwiegt dieses berechtigte Interesse von DNS:NET nicht, da DNS:NET diese Daten dem beschriebenen Verarbeitungszweck entsprechend angemessen verwendet und Sie mit einer solchen Nutzung Ihrer Daten zur Bonitätsprüfung bei der Anbahnung vertraglicher Beziehungen rechnen können. Zudem werden Sie durch diese Verarbeitung gleichermaßen geschützt, da Sie derart vor dem Eingehen von Verträgen geschützt werden können, die Ihre Leistungsfähigkeit übersteigen.
3.4 Weitere Zwecke
Sofern neben den bereits bestehenden Zwecken andere Zwecke zur Datenverwendung entstehen, prüfen wir, ob diese weiteren Zwecke mit den ursprünglichen Erhebungszwecken kompatibel und damit vereinbar sind. Ist dies nicht der Fall, wird DNS:NET Sie über eine solche Zweckänderung informieren. Liegt keine anderweitige Rechtsgrundlage für die weitere Datenverwendung vor, wird DNS:NET Ihre personenbezogenen Daten nicht ohne Ihre Einwilligung verwenden.
4. WAHLMÖGLICHKEITEN FÜR TELEKOMMUNIKATIONSLEISTUNGEN
4.1 Einzelverbindungsnachweis
Während des Bestellprozesses können Sie auswählen, ob Sie einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis (EVN) oder einen verkürzten EVN haben wollen oder auf einen EVN verzichten wollen. Die Einzelverbindungsnachweise können Sie danach monatlich aus dem Kunden-Portal herunterladen. Sie können dabei bestimmen, dass die Zielrufnummern um die letzten drei Ziffern gekürzt gespeichert werden sollen; anderenfalls speichert DNS:NET die Zielrufnummer vollständig. Falls Sie Einwendungen gegen die Höhe einer Rechnung erheben, hat eine verkürzte Speicherung der Zielrufnummer zur Folge, dass DNS:NET von der Pflicht zur Vorlage der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung befreit ist. Privatkunden müssen schriftlich bestätigen, dass sie Mitbenutzer des Telekommunikationsdienstes bezüglich des
Einzelverbindungsnachweises informiert haben. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden ist (gemäß § 99 Abs. 1 Satz 4 TKG) eine schriftliche Bestätigung erforderlich, dass die Mitarbeiter informiert wurden, künftige Mitarbeiter unverzüglich informiert werden und der Betriebsratbzw. die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde oder eine solche Beteiligung nicht erforderlich ist.
4.2 Rufnummernanzeige
Soweit Sie einen Telefonanschluss bei DNS:NET beauftragt haben, wird Ihr Anschluss so eingerichtet, dass die Rufnummer des Anrufenden beim Angerufenen angezeigt wird. Soweit Sie dies nicht wünschen, haben die Möglichkeit, im DNS:NET VOIP-Portal einzustellen, ob dem Angerufenen Ihre Rufnummer signalisiert wird oder nicht. Bei
unterdrückter Rufnummernanzeige kann die Rufnummer trotzdem mit entsprechenden Geräten (z.B. Fangschaltungen) ausgelesen werden. Mit der Funktion Rufnummern- anzeige (auch „User Provided Number“, UPN) können sie im DNS:NET VOIP-Portal eine Rufnummer angeben, an der Sie ein Nutzungsrecht haben, die zusätzlich zur von der DNS:NET zugewiesenen Num- mer übermittelt wird. Diese zusätzliche Rufnummer wird in der Regel beim Angerufenen angezeigt. Ihre ursprüngliche Rufnummer ist für die Polizei, Notdienste, Callcenter, strafverfolgende Behörden und Privatkunden mit einsprechenden Geräten jederzeit sichtbar.
4.3 Teilnehmerverzeichnisse
Sofern Sie dies beauftragen, wird DNS:NET für eine Eintragung der unter Beteiligung des Kunden festgelegten Daten (Namen, Anschrift und ggf. zusätzliche Angaben wie Beruf, Branche und Art des An- schlusses) in gedruckten und/oder elektronischen Verzeichnissen sowie in Telefonauskünften sorgen. Sofern Sie einer derartigen Veröffentlichung zugestimmt haben, ist DNS:NET verpflichtet, diese Daten auf Anfrage an Unternehmen weiterzugeben, die öffentliche Teilnehmerverzeichnisse herausgeben und/ oder Telefonauskunftsdienste anbieten. In Teilnehmerverzeichnissen oder anderen öffentlich zugänglichen Unterlagen eingetragene Daten können ggfs. von jedermann für Werbezwecke genutzt werden. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre in Teilnehmerverzeichnissen oder anderweitig veröffentlichten Daten von Dritten, denen Sie hierzu keine ausdrückliche Erlaubnis gegeben haben, für werbliche Zwecke oder zur
Marktforschung genutzt werden, können Sie der Nutzung Ihrer Daten jederzeit gegenüber einzelnen Unternehmen widersprechen. Sie können sich auch auf eine der „Robinsonlisten“ eintragen lassen, die vom Deutschen Dialogmarketing Verband e. V. (DDV), vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (BITKOM) und vom Interessenverband Deutsches Internet e. V. (IDI) geführt und von allen, dem jeweiligen Verband angeschlossenen Unternehmen, respektiert werden. Weitere Informationen zur Robinsonliste des IDI nebst Eintragsmöglichkeit finden Sie unter www.robinsonliste.de. Den DDV erreichen Sie per Brief unter
DDV Robinsonliste, Postfach 14 01, 71243 Ditzingen, per Telefon unter 07156 / 95 10 10 oder im Internet unter www.ichhabediewahl.de.
4.4 Anrufliste
Anruflisten können Sie im DNS:NET VOIP-Portal jederzeit aktivieren oder deaktivieren. Mit der Aktivierung erklären Sie, dass Sie alle Mitbenutzer darüber informieren werden. Die Anruferlisten umfassen ein- und ausgehende sowie entgangene Telefonate und beinhalten die Rufnummer des Anrufers und des Angerufenen, den Zeitpunkt, die
Gesprächsdauer und die Bezeichnung des SIP-Clients, über den der Anruf geführt wird. Eine Löschung der Liste ist durch Sie jederzeit möglich. Spätestens nach 6 Monaten erfolgt jedoch eine automatische Löschung.
4.5 Anrufsperre
Im DNS:NET VOIP Portal ist es Ihnen möglich, die Durchstellung von unerwünschten Anrufen zu sperren, z.B. anonyme Anrufe oder belästigende Werbeanrufe („Blacklist“). Alternativ können Sie auch explizit Rufnummern festlegen, die Sie ausschließlich anrufen können („Whitelist“).
5. EMPFÄNGER IHRER PERSONENBEZOGENEN DATEN
Innerhalb von unserem Unternehmen erhalten die Personen Zugriff auf Ihre Daten, die mit der Bearbei- tung betraut sind im Rahmen der Erforderlichkeit oder angemessener Zweckmäßigkeit. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Zugriff auf die personenbe- zogenen Daten erhalten, wenn diese
unseren schriftlichen datenschutzrechtlichen Weisungen sowie das allgemeine Datengeheimnis im Rahmen einer Auftragsverarbeitung wahren und – soweit anwendbar – das Fernmeldegeheimnis wahren. Darüber hinaus erfolgen im Rahmen der Realisierung von Diensten in unserem Netz der Datenaustausch mit den beteiligten Netzbetreibern und anderen Diensteanbie- tern nach dem TKG, insbesondere bei einem Anbieterwechsel sowie dem Herstellen und Halten von Verbindungen über die Netzgrenzen sowie zur Abrechnung und der Einziehung von Forderungen. Diese
Übermittlung erfolgt nur im Rahmen der Erforderlichkeit, wie es in §§ 95 ff. TKG vorgeschrieben ist. Die Einzelheiten des Datenaustauschs und der Datenverarbeitung richten sich nach der Art des in Anspruch genommenen Dienstes. Nutzen Sie die Dienste Dritter über den von uns bereitgestellten Anschluss, erfahren Sie von diesen Dritten
weitere Einzelheiten. Da uns die möglichen dritten Anbieter, die Sie über unseren Anschluss nutzen, nicht vorab bekannt sind, können wir Ihnen an dieser Stelle keine konkrete Angaben zu der Adresse machen, unter der Sie Ihren jeweiligen dritten Diensteanbieter erreichen. Für die Einholung von Wirtschafts- und Bonitätsauskünften arbeiten wir mit Auskunfteien (Dritten) zusammen, siehe Ziffer 3.3. Bei der Beitreibung von Forderungen arbeiten wir mit Dritten zusammen, siehe Ziffer 8. Der Kunde kann über das Kundenportal jederzeit selbst festlegen, ob Daten an gedruckte Telefonbücher, elektronische Verzeichnisse und Telefonauskünfte weitergegeben werden sollen. Außerdem kann ent- schieden werden, ob neben Ihrem Namen auch der Vorname sowie die Anschrift veröffentlicht werden soll und ob eine Rückwärtssuche erlaubt ist. Wir
werden insbesondere keine personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung oder
des Adresshandels an Dritte übermitteln.
6. DATENÜBERMITTLUNG IN EIN DRITTLAND ODER AN INTERN. ORGANISATIONEN
Eine Datenübermittlung an Länder außerhalb der EU bzw. des EWR („Drittland“) findet nur statt, soweit dies zur Ausführung des Vertragsverhältnisses (Vertrag mit dem Diensteanbieter oder zur Nutzung der in unserem Netz realisierten Dienste) erforderlich ist. Bei anderen Vertragsverhältnissen, wie einem Kontaktverhältnis oder einer Bewerbung erfolgt eine solche Datenübermittlung nur zur Erfüllung dieses Vertragsverhältnisses oder soweit dies wegen eines berechtigten Interesses ausnahmsweise angemessen ist.
7. DATENSPEICHERUNG UND DATENLÖSCHUNG
Zur Begründung, Ausgestaltung und Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen als Kunde von Telekommunikationsdienstleistungen speichern wir die Daten bis zum Ende des Vertrages und darüber hinaus und zwar bis zum Ende des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in dem der Vertrag beendet wird. Mit dem Ablauf dieser Frist erfolgt keine Löschung, sondern eine Sperre der Daten, da wir nach Handels- und Steuerrecht die Daten bis zu 10 Jahre speichern müssen. Diese Speicherung gilt auch für die Rechnungssummen. Speziell für die anfallenden Einzelverbindungen und die hieraus folgenden Abrechnungsdaten gilt, dass wir diese für die Dauer von 3 Kalendermonaten speichern, sofern dies zu Abrechnungszwecken mit Ihnen oder anderen Netzbetreibern oder Diensteanbietern erforderlich ist. Sofern Sie als Zahlungspflichtiger fristgerecht Einwendungen erheben, werden die Daten bis zur Klärung der Einwendungen bzw. Forderungsbeitreibung gespeichert. Mit der Löschung wird die DNS:NET von der Vorlagepflicht der Verkehrsdaten zum Nachweis der Richtigkeit der Rechnung befreit. Eine weitere Speicherung erfolgt nur in Ausnahmefällen, wenn dies nach dem TKG zugelassen ist (z. B. Stö- rungsbeseitigung, Missbrauchsaufklärung und -verhinderung). DNS:NET löscht dynamisch vergebene IP-Adressen spätestens 7 Tage nach dem Ende der Verbindung.
8. BEITREIBUNG VON FORDERUNGEN
Soweit aus dem Vertragsverhältnis oder auf sonstige Weise die Beitreibung einer offenen Forderung im Rahmen der Wahrnehmung unserer berechtigten Interessen erforderlich wird – und hierbei nicht die Interessen der Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen – beauftragen wir alternativ einer der folgenden Rechtspersonen mit der Beitreibung: ein Inkassounternehmen mit dem Einzug der Forderung. Der jeweils beauftragten Rechtsperson werden die zur Beitreibung erforderlichen Daten übermittelt. Rechtsgrundlage ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b und Artikel 6 Absatz 1 lit. f der DSGVO sowie § 95 Abs. 5 TKG. Für weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei den genannten Rechtspersonen stehen Ihnen diese unter der jeweils angegebenen Adresse zur Verfügung.
9. IHRE RECHTE
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i. V. m § 19 BDSG). Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der EU- Datenschutz-Grundverordnung, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft
wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zu Werbezwecken einzulegen.
10. BESONDERER HINWEIS AUF IHR WIDERSPRUCHSRECHT NACH ART. 21 DS-GVO
Aufgrund der Regelung in Art. 21 DS-GVO wollen wir Sie noch einmal in besonderer Weise auf Ihr folgendes Widerspruchsrecht hinweisen: Information über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)-Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Abs. 1 e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Abs. 1 f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte per E-Mail gerichtet werden an mp@panienka.de.
Stand: 23. Januar 2023
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